- Das Angebot gilt ausschliesslich für Neugeldeinlagen, die auf ein bis 30. Juni 2024 eröffnetes Sparkonto Anlegen einbezahlt werden. Als Neugeldeinlagen gelten Einlagen, die im Zeitpunkt der Zuführung zur Credit Suisse (Schweiz) AG nicht bereits bei dieser oder einer anderen zur UBS Group AG gehörenden Gesellschaft gebucht sind (z. B. Geldüberweisung von einem anderen Finanzinstitut).
- Der Zins auf dem Sparkonto Anlegen wird jeweils ab dem Zeitpunkt der Einzahlung auf das neu eröffnete Sparkonto Anlegen berechnet und gilt bis 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird das Sparkonto Anlegen als reguläres Sparkonto weitergeführt, und es gelten die Konditionen für das reguläre Sparkonto.
- Der Zins auf dem Sparkonto Anlegen basiert auf dem Standardzins eines regulären Sparkontos der Credit Suisse von 0,75 % pro Jahr bis CHF 50’000 und von 0,30 % pro Jahr bei darüberliegenden Beträgen. Zusätzlich wird für Beträge bis CHF 250’000 ein Zinsbonus gewährt:
- Einen Zinsbonus von 1 % pro Jahr auf den nicht investierten Betrag ab dem Zeitpunkt der Einzahlung erhalten Kundinnen und Kunden, die die Mindestanlagebedingung per Stichtag 30. November 2024 erfüllen.
- Einen Zinsbonus von 0,5 % pro Jahr auf den nicht investierten Betrag ab dem Zeitpunkt der Einzahlung erhalten Kundinnen und Kunden, die die Mindestanlagebedingung per Stichtag 30. November 2024 nicht erfüllen.
- Um die Mindestanlagebedingung zu erfüllen, muss eine Investition von mindestens CHF 10'000 vom Sparkonto Anlegen in jene Anlageprodukte erfolgt sein, die via Sparberatung «Sparen+» oder über die Funktion «CSX Anlegen» in der CSX App verfügbar sind. Es gelten die üblichen Konditionen für Anlagefonds. Sofern keine Kündigung durch die Kundin oder den Kunden erfolgt, bleiben die Fonds auch nach der Überführung des Sparkontos Anlegen in ein reguläres Sparkonto bestehen.
- Mit Ausnahme der Angebotsbedingungen gelten die Konditionen des regulären Sparkontos, insbesondere:
- Die Bank behält sich vor, den Zins jederzeit, namentlich bei geänderten Geldmarktverhältnissen oder bei Umgehung der Angebotsbedingungen, zu ändern und die Kundschaft hiervon auf geeignete Weise in Kenntnis zu setzen.
- Verrechnungssteuer von 35 % auf den Habenzins, bei Konten mit jährlichem Abschluss sind steuerpflichtige Habenzinsen bis CHF 200 von der Verrechnungssteuer befreit.
- Verfügbarkeit von CHF 50’000 pro Kalenderjahr, höhere Beträge drei Monate Kündigungsfrist; bei Überziehung der Rückzugslimite ohne Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt eine automatische Belastung in der Höhe von 1 % des limitenüberschreitenden Betrags. Keine Beschränkung bei Wertschriften- und Edelmetallkäufen sowie für Zins- und Amortisationszahlungen bei der Credit Suisse.
- Ab dem 13. Rückzug pro Jahr wird eine Administrationsgebühr von CHF 10 pro Rückzug berechnet.