Freiwillige Vorsorge: In die 2. Säule oder in die Säule 3a einzahlen?
Wer seinen Lebensabend finanziell absichern will, hat unter anderem zwei Möglichkeiten mit Steuervorteilen im Rahmen der freiwilligen Vorsorge: Einkäufe in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die Säule 3a. Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten mit sich bringen, damit Sie die optimale Entscheidung für Ihre Lebenssituation treffen können.
Freiwillige Vorsorge ist bei Schweizern beliebt
Die Schweizer Bevölkerung wird immer älter, und die Leistungen der AHV und insbesondere der Pensionskassen geraten immer stärker unter Druck. Aus diesem Grund zahlen Herr und Frau Schweizer jedes Jahr viel Geld zusätzlich in die freiwillige Vorsorge ein. Dafür haben sie zwei Optionen.
- Sie zahlen freiwillig in die 2. Säule, also ihre berufliche Vorsorge, ein. Dies gilt als Einkauf in die Pensionskasse.
- Sie zahlen freiwillig in die Säule 3a, ihre private Vorsorge, ein.
Sowohl die Pensionskasse als auch die Säule 3a werden als «gebundene Vorsorge» bezeichnet. Gebundene Vorsorge bedeutet, dass das Geld in der Regel erst zum Zeitpunkt der Pensionierung ausgezahlt wird. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenngleich beide Varianten Ähnlichkeiten ausweisen, gibt es grosse Unterschiede, die es zu beachten gilt. Ob Einzahlungen in die 2. Säule oder die Säule 3a sinnvoller sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss von Fall zu Fall geprüft werden.
Steuervorteile dank freiwilliger Vorsorge
Wer freiwillig in die 2. Säule oder die Säule 3a einzahlt, verhindert finanzielle Engpässe nach der Pensionierung und profitiert von attraktiven Steuervorteilen. Die Summe, die jemand während eines Jahres in die 2. Säule oder die Säule 3a einzahlt, kann bei der Steuererklärung vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Daher lohnt es sich meist, die Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen. Steuern fallen erst an, wenn Sie das Geld beziehen, zudem wird die Auszahlung beim Bezug zu einem reduzierten Satz besteuert.
Freiheiten beim Einkauf in die Pensionskasse nutzen
Bei den jährlichen Einzahlungen gibt es grosse Unterschiede zwischen der 2. und der 3. Säule. Arbeitnehmer, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können 2023 maximal 7’056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Für Selbstständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse sind es 20 % vom Netto-Erwerbseinkommen bis maximal 35’280 Franken. Diese Höchstbeträge legt der Bundesrat jährlich fest. Haben Sie in einem Jahr aber kein Geld für Einzahlungen in die Säule 3a zur Verfügung, ist die Chance vertan. Sie können die verpasste Zahlung nicht ausgleichen. Im Parlament wurde kürzlich eine Motion angenommen, damit verpasste Einzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Ob und wann das möglich sein wird, ist noch offen.
Bei der 2. Säule besteht diese Einschränkung nicht: Sie können sich, gemäss den Bestimmungen in Ihrem Pensionskassenreglement, bis zur individuellen Limite einkaufen und auch einmal ein Jahr auslassen. Wie viel Geld Sie maximal in Ihre 2. Säule einzahlen können, hängt von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Alter, Ihrem Lohn und Ihrem Guthaben bei der Pensionskasse ab. Die individuelle Einkaufslimite finden Sie in der Regel auf Ihrem Pensionskassenausweis. Die allermeisten Arbeitnehmer können deutlich mehr Geld in die 2. Säule als in die Säule 3a einzahlen.
Wann sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist finanziell sehr attraktiv. Wer sein Geld anderweitig anlegt, müsste einen Ertrag von rund 10 Prozent erzielen, um nach zehn Jahren auf das gleiche Kapital zu kommen.
Eine freiwillige Nachzahlung ist aber nur möglich und sinnvoll, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:
- Einzahlen kann nur, wer in seiner Pensionskasse eine sogenannte Einkaufslücke oder Einkaufslimite aufweist, zum Beispiel wegen Stellenwechsel oder Auslandsaufenthalt.
- Wer einen Teil des PK-Kapitals für Wohneigentum bezogen hat, muss grundsätzlich zuerst diesen Vorbezug zurückzahlen, bevor freiwillige Einzahlungen wieder möglich sind.
- Sinnvoll sind Nachzahlungen nur bei Pensionskassen, die auf gesunden Beinen stehen, beziehungsweise einen Deckungsgrad von 100 Prozent oder mehr aufweisen.
Steuerlich lohnen sich Nachzahlungen in den Jahren, in welchen Sie am meisten verdienen. Das ist oft in den letzten zehn Arbeitsjahren vor der Pensionierung der Fall. Beachten Sie zudem, dass Pensionskassen erst drei Jahre nach einem Einkauf Kapitalbezüge erlauben. Wenn Sie keinen Kapitalbezug planen, können Sie sich bis zum Pensionierungsantritt einkaufen.
Einkauf in die Pensionskasse und Wertschriftenanlagen im Vergleich
Ein Schweizer Ehepaar, 50-jährig, reformiert, wohnhaft in Thalwil wünscht sich eine Pensionierung im Alter von 62 Jahren. Das Ehepaar hat ein steuerbares Einkommen von 350'000 Franken. Die Sparquote beträgt 50'000 Franken. Sie besitzen ein Wertschriftenvermögen von 1’000’000 Franken (ausgewogene Anlagestrategie). Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse ist 800'000 Franken hoch, die Einkaufslücke 450'000 Franken.
Nun überlegt das Ehepaar, ob es sich tatsächlich für den Betrag in die Pensionskasse einkauft, oder die 450‘000 Franken in Wertschriften investiert. Beim Einkauf wird angenommen, dass bei Pensionierung nur der eingekaufte Betrag als Kapital bezogen wird, das restliche Alterskapital aus der Pensionskasse wird in Rentenform bezogen. Der Vergleich der beiden Möglichkeiten zeigt, wie attraktiv PK-Einkäufe im Verhältnis zu konventionellen Anlagen sein können.
Einkäufe in die Pensionskasse | CHF 450’000 |
Kumulierter Zinsertrag auf Einkäufe per Pensionierung (Annahme 1.0%) |
+ CHF 37’446 |
Steuerersparnisse auf Pensionskasseneinkäufe |
+ CHF 163’242 |
Investition der Steuerersparnisse in Wertschriften, angenommene Rendite von 2.80% p.a. |
+ CHF 36’090 |
Steuerbelastung bei Kapitalbezug des Pensionskassenguthabens |
– CHF 28’897 |
Wert der Einkaufbeträge per Pensionierung |
CHF 657’881 |
Investitionen in Wertschriften |
CHF 400’000 |
Angenommene Rendite von 2.80% p.a. auf Wertschriften |
+ CHF 99’167 |
Wert der Wertschriften per Pensionierung |
CHF 549’167 |
Endguthaben Einkäufe in die Pensionskasse |
CHF 657’881 |
Endguthaben Wertschriftenanlagen |
– CHF 549’197 |
Vorteil durch Einkäufe in die Pensionskasse |
CHF 108'715 |
Entspricht einer Zusatzrendite von |
18,04 % |
Einkäufe in die Pensionskasse bieten attraktive Möglichkeiten
Quelle: Credit Suisse
Säule 3a bietet flexiblere Anlagemöglichkeiten als die 2. Säule
Die 2. Säule bietet meist keine Möglichkeit, die Anlageform selbst zu bestimmen – die Anlagestrategie wird vom Stiftungsrat der Pensionskasse festgelegt. Eine Ausnahme sind sogenannte 1e-Pläne, die manche Pensionskassen ab einem Jahreseinkommen von 132’300 Franken anbieten. Dafür bieten Pensionskassen einen anderen Vorteil: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen jährlich vom Bundesrat festgelegten Mindestzins zu garantieren. 2023 beträgt er 1 Prozent. Das ist mehr, als die meisten Banken bei einem Säule 3a Konto bieten. Das gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der Pensionskassengelder. Beim überobligatorischen Teil können die Pensionskassen den Zins selbst bestimmen.
Bei einem Säule 3a Konto liegt Ihr einbezahltes Geld auf einem Vorsorgekonto. Dieses bietet gegenüber einem normalen Sparkonto einen Vorzugszins. Daneben haben Sie die Möglichkeit, Ihr Geld über ein Säule 3a Depot in eine oder mehrere Wertschriftenlösungen zu investieren. Diese Angebote bieten in Zeiten magerer Zinsen bessere Renditechancen. So nehmen Sie am Erfolg der Finanzmärkte teil und sichern sich die Chance auf höhere Renditen.
Einkauf in die Pensionskasse und Einzahlungen in die Säule 3a im Vergleich
Aspekt |
Säule 3a |
2. Säule |
Steuern sparen |
Ja |
Ja |
Maximalbetrag 2023 |
CHF 7’056 mit Pensionskasse |
Individuelle Einkaufslimite gemäss Pensionskassenausweis, |
Anlageform |
Vorsorgekonto oder Portfolio mit Wertschriften |
Alterskapital, bei 1e-Vorsorgeplänen Portfolio mit Wertschriften. |
Zins |
Vorzugszins auf dem 3a-Konto |
Garantierter Mindestzins auf dem obligatorischen Teil (zurzeit 1 Prozent). |
Versicherung |
Möglich, je nach Anbieter |
Möglich, je nach Pensionskasse |
Bezug |
Bezug als Kapital, bei Leibrentenversicherungen |
Als Kapital oder als Rente, mögliche Einschränkungen für Kapitalbezüge gemäss Pensionskassenreglement beachten |
Bezug vor dem ordentlichen Rentenalter |
5 Jahre vor dem Erreichen des AHV- Alters |
Je nach PK-Reglement, frühestens mit 58 Jahren |
Gestaffelter Bezug |
Ja, sofern mehrere Konten bestehen |
Ja, falls im PK-Reglement vorgesehen im Rahmen von Teilpensionierungen |
Bezug nach dem ordentlichen Rentenalter |
Ja, sofern weiterhin erwerbstätig. Bis 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie weiterhin steuerbegünstigt in die 3. Säule einzahlen. |
Ja, sofern weiterhin erwerbstätig und im PK-Reglement vorgesehen |
Todesfall |
Auszahlung gemäss Begünstigtenordnung |
Auszahlung gemäss Begünstigtenordnung, sofern im PK-Reglement vorgesehen |
Säule 3a erlaubt gestaffelten Kapitalbezug
Auch bei der Auszahlung gibt es Unterschiede. Pensionskassen müssen bei der Pensionierung auf Wunsch mindestens 25 Prozent des obligatorischen Altersguthabens als Kapital auszahlen. Die meisten Pensionskassen zahlen heutzutage sogar bis zu 100 Prozent des Guthabens als Kapital aus. Die 2. Säule bietet also die Möglichkeit, das angesparte Geld als Einmalzahlung oder als monatliche Rente zu beziehen – oder eine Mischform zu wählen.
Das Geld als Rente zu beziehen, ist bei der Säule 3a ausser bei Leibrentenversicherungen nicht möglich. Dafür kann man das Vorsorgeguthaben der Säule 3a bereits fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters beziehen. Und wer darüber hinaus noch weiterarbeitet, kann die Auszahlung um bis zu fünf Jahre hinausschieben. Mit mehreren 3a-Konten und -Depots kann man die Bezüge zudem auf mehrere Jahre verteilen.