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  1. Maximum Pillar 3a amount in 2024

    Maximalbetrag 2024 der Säule 3a

    AHV und berufliche Vorsorge (BVG) decken nach der Pensionierung lediglich 60 bis 70 Prozent des bisherigen Haushaltseinkommens ab. Wer im Alter nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten will, sollte deshalb jährlich den gesetzlichen Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Doch wie hoch sind die Säule 3a Maximalbeträge im Jahr 2024?

  2. BVG bei mehreren Stellen. Das ist zu beachten.

    Mehrere Arbeitsstellen: Das gilt es bei der Pensionskasse zu beachten.

    Viele Berufstätige arbeiten heute Teilzeit für mehrere Arbeitgeber. So verdienen sie trotz regelmässigen Einkommens nicht genug, um dem BVG-Obligatorium direkt zu unterstehen. Dennoch sollten auch sie für das Alter vorsorgen. Welche Lösungen stehen dafür in der 2. Säule bereit? 

  3. Vorsorgelücken schliessen. Schweizer Vorsorgesystem.

    Vorsorgelücken erkennen, vermeiden und rechtzeitig schliessen

    Wenn die Rente nicht reicht, um die gewohnten Ausgaben zu decken, spricht man von einer Vorsorgelücke. Welche Ursachen einer solchen Lücke zugrunde liegen können und welche Möglichkeiten das Schweizer Vorsorgesystem vorsieht, um sie zu vermeiden oder rechtzeitig zu schliessen.

  4. Teilpensionierung: Wichtiges zur gestaffelten Pensionierung

    Mit einer Teilpensionierung Schritt für Schritt in den Ruhestand gehen

    Mit einer Teilpensionierung können Erwerbstätige schrittweise das Arbeitspensum reduzieren, sofern die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber dies ermöglicht. Was man dabei beachten muss und warum eine genaue Planung bei der gestaffelten Pensionierung wichtig ist.

  5. Säule 3a: Steuern sparen

    Wie gross ist die Steuerersparnis dank Säule 3a in Ihrer Region tatsächlich?

    Mit der Säule 3a lassen sich Steuern sparen – aber wie hoch ist diese Ersparnis wirklich? Wie stark man von der dritten Säule profitiert, hängt zu grossen Teilen von Ihrem Wohnsitz ab, da die Ersparnisse nämlich von Region zu Region variieren. 

  6. Pillar 3a: Start early and consistently make deposits

    In die Säule 3a einzahlen lohnt sich. Auch bei kleineren Beträgen.

    Mit der Säule 3a den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pension sichern. Das kann, wer alle Einflussfaktoren beachtet. Entscheidend sind nicht nur Zins- beziehungsweise Renditeniveau, sondern vor allem, wie lange und wie regelmässig eingezahlt wird.

  7. AHV-Beiträge: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige

    AHV-Beiträge Erwerbstätige: Beitragssätze und Zahlungspflicht

    Für Erwerbstätige und Selbstständigerwerbende beginnt die AHV-Beitragspflicht ab dem 1. Januar des 18. Altersjahrs. Seit Anfang 2021 gelten für Erwerbstätige angepasste Beitragssätze: AHV-Beitrag 8,7 %; IV 1,4 %; EO 0,5 %. Diese werden je hälftig vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt – Selbstständige müssen eigenständig für ihre Beiträge aufkommen.

  8. AHV-Beiträge bei Nichterwerbstätigen

    AHV-Beiträge: Wie viel zahlen Nichterwerbstätige?

    Nichterwerbstätige sind verpflichtet, AHV-Beiträge zu bezahlen. Die Höhe der Beiträge berechnet sich dabei nach dem Vermögen und allfälligen Renteneinkünften. Der AHV-Mindestbeitrag beträgt aktuell 514 Franken pro Jahr. Wer generell als nicht erwerbstätig gilt und wie sich die Berechnung der Beiträge an die AHV von verheirateten Personen zusammensetzt.

  9. Säule 3a: alles, was Sie wissen müssen.

    Alles über die Säule 3a, einfach erklärt.

    Um im Alter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, reichen die staatliche und die berufliche Vorsorge meist nicht aus. Deshalb ist es zentral, über die private Vorsorge, also mittels der Säule 3a, Geld auf die Seite zu legen. Was die dritte Säule ist, wie sie funktioniert und wie Sie von Steuerersparnissen profitieren – einfach erklärt.

  10. Pflichtteil Erbe: Das Erbrecht in der Schweiz erläutert

    Der Pflichtteil im Schweizer Erbrecht

    Der Pflichtteil im Erbrecht der Schweiz stellt sicher, dass gewissen Erben ein Anteil am Nachlass nicht entzogen werden kann. Welche Erben mit einem Pflichtteil geschützt sind und über welchen Spielraum Erblasser bei der Nachlassplanung verfügen – das Schweizer Erbrecht in Kürze.