Schützen Sie Ihr Haus. So sind Sie gut versichert.
Wer sein Traumhaus gebaut oder gekauft hat, möchte dieses schützen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Haus zu versichern. Erfahren Sie, welche Hausversicherungen zwingend und welche weiteren Versicherungen sinnvoll sein können.
Gebäudeversicherung ist vielerorts ein Muss
Brennt es im Haus oder steht die Wohnung nach einem Unwetter unter Wasser, ist der Schock gross. Zur emotionalen Belastung kommt der finanzielle Schaden. Reparaturen und neue Anschaffungen verschlingen grosse Summen. Wichtig ist für Hausbesitzer deshalb, gegen derartige Schäden gut versichert zu sein.
Eine Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen zwingend. Nur in den Kantonen Wallis, Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden ist sie freiwillig. Dort können Hausbesitzer ihre Immobilie aber über eine private Gesellschaft versichern. Die Gebäudeversicherung deckt Feuer- und Elementarschäden. Dazu zählen Hochwasser, Hagel, Sturm, Erdrutsch, Steinschlag oder Lawinen.
Zusätzliche Hausversicherung für Erdbeben und Wasserschäden
Nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt sind Wasserschäden, die nicht auf Elementareinflüsse zurückzuführen sind, beispielsweise wenn ein Aquarium ausläuft. Doch die Folgeschäden können gross sein. Eigentümer, die sich absichern möchten, können freiwillig eine Gebäudewasserversicherung abschliessen.
Dasselbe gilt für Schäden nach einem Erdbeben. Auch diese sind nicht von der Gebäudeversicherung gedeckt. Eine Ausnahme bildet der Kanton Zürich, wo Erdbeben Bestandteil der Gebäudeversicherung sind. Erdbeben sind selten, können aber enorme Schäden verursachen. Je nach Region und Gefährdungslage sollten sich Eigentümer Gedanken bezüglich einer Erdbebenversicherung machen.
Welche Versicherung zahlt im Schadenfall?
Wissen Sie, welche Versicherung bei Feuer, Rohrbruch oder Schäden gegenüber Dritten zahlt? Die folgende Galerie gibt Aufschluss darüber.
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Wer zahlt den Schaden nach einem Brand?
Brennt es im Haus wegen einer Unachtsamkeit oder nach einem Blitzeinschlag, begleicht die Gebäudeversicherung Schäden am Haus. Falls eine Hausratversicherung abgeschlossen wurde, deckt diese bewegliche Gegenstände, wie etwa Möbel.
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Wer übernimmt die nach einer Überschwemmung entstandenen Kosten?
Eine Überschwemmung nach einem Gewitter ist ein Elementarschaden und als solcher ebenfalls in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Bewegliche Gegenstände sind bei Wasserschäden über eine freiwillige Hausratversicherung gedeckt.
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Ein Erdbeben zerstört Teile des Einfamilienhauses. Welche Versicherung deckt den Schaden?
Durch Erdbeben verursachte Schäden sind in fast allen Kantonen nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt. Hausbesitzer können aber zusätzlich eine Erdbebenversicherung abschliessen.
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Eine Wasserleitung im Haus leckt. Wer ersetzt das zerstörte Parkett?
Ein Rohrbruch gilt nicht als Elementarschaden. Die Gebäudeversicherung zahlt deshalb nicht. In die Bresche springen kann eine Gebäudewasserversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde.
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Eine Besucherin stürzt auf der vereisten Treppe vor dem Haus. Welche Versicherung zahlt?
Für den entstandenen Schaden auf dem Privatgrundstück haftet der Hausbesitzer. Er kann sich aber mit einer privaten Haftpflichtversicherung absichern, die dann für Forderungen von Drittpersonen aufkommt.
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Ein Ziegel löst sich vom Dach des Mehrfamilienhauses und landet auf einem abgestellten Auto. Wer zahlt?
Bei Stockwerkeigentum mit mehr als drei Wohnungen zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht für den entstandenen Schaden am Eigentum von Dritten. Hierfür braucht es eine Gebäudehaftpflichtversicherung.
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden auf, die am Haus entstehen. Dazu zählen auch feste Einrichtungen wie Kochherde, Badewannen, Einbauschränke, Cheminées oder Fensterläden. Schäden am Mobiliar und anderen beweglichen Gegenständen hingegen sind nicht über die Gebäudeversicherung gedeckt. Deswegen ist es empfehlenswert, eine Hausratversicherung abzuschliessen. Glas ist darin aber oft nicht eingeschlossen. Wer zum Beispiel eine teure Vitrine besitzt, kann sich mit einem Zusatz für Glasbruch absichern. Die Versicherungssumme sollte periodisch überprüft werden, um eine Unterdeckung zu verhindern.
Nicht obligatorisch, aber ratsam ist neben der Hausratversicherung auch eine Haftpflichtversicherung. Sie deckt Schadensansprüche von Drittpersonen. So beispielsweise, wenn ein Kind auf den Baum in Ihrem Garten steigt, ein morscher Ast bricht und das Kind sich verletzt. Oder wenn sich ein Eiszapfen von der Dachrinne löst und Schäden verursacht.
Gebäudehaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung
Die private Haftpflichtversicherung gilt aber nur für selbstbewohnte Häuser und ein selbstbewohntes Mehrfamilienhaus mit höchstens drei Wohnungen. Ist das Gebäude grösser oder wird es vermietet, kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen. Mit einer solchen können sich Stockwerkeigentümer oder Vermieter vor Forderungen Dritter schützen.
Für Vermieter kann zudem eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Diese freiwillige Versicherung bietet Unterstützung bei Mietrechtsstreitigkeiten und deckt allfällige Prozesskosten. Auch bei selbstbewohntem Eigentum kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, beispielsweise bei Streit mit Nachbarn.