Das können alleinerziehende Frauen für ihre Altersvorsorge tun
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Altersvorsorge für Alleinerziehende: vier Tipps, damit Sie im Alter selbstbestimmt leben können

Frauen mit Kindern sind sich der Wichtigkeit, fürs Alter zu sparen, bewusst. Das zeigt eine aktuelle Studie der Credit Suisse. Vermutlich auch aufgrund eines zu knappen Budgets zahlt jedoch weniger als die Hälfte der alleinstehenden Frauen mit Kindern regelmässig in die Säule 3a ein – mit entsprechenden negativen Folgen für die Alters­vorsorge. Wir geben vier Tipps, wie Sie für mehr finanzielle Selbstbestimmung im Alter sorgen können.

Alleinerziehende erhalten oftmals Alimente, dennoch fallen gewisse Kosten – etwa fürs Wohnen – verhältnismässig hoch aus. Für finanzielle Entscheidungen tragen sie meist allein die Verantwortung: Reicht das Budget für den Klavierunterricht des Kindes? Ist der Kauf eines Autos finanzierbar? Die eigene Altersvorsorge steht dabei oftmals weit unten auf der Prioritätenliste.

Vorsorgeprofil alleinstehender Frauen in der Schweiz

Alleinerziehende Frauen in der Schweiz

56 Prozent der geschiedenen und alleinstehenden Frauen haben Kinder. Nur knapp die Hälfte zahlt regelmässig in die Säule 3a ein.

Quelle: Studie «Mind the Gap: Teilzeit, Auszeit, Vorsorgelücke», Hrsg. Credit Suisse, 2019.

Doch gerade Alleinerziehende sollten ihre Altersvorsorge frühzeitig in die Hand nehmen, um im Alter finanziell selbstbestimmt leben zu können. Dies ist allerdings in manchen Fällen leichter gesagt als getan. Hinzu kommt: Die Gruppe der Alleinerziehenden ist sehr heterogen – eine Alleinerziehende mit Kleinkindern hat andere Bedürfnisse und Möglichkeiten als jemand mit Kindern im Teenageralter. Falls Ihnen deshalb ein Tipp unpassend erscheint – lesen Sie weiter – vielleicht passt der nächste.

1. Mehrere Teilzeitstellen: Pensionskassen zusammenlegen

Wer mehrere Teilzeitstellen hat, riskiert, in der 2. Säule (BVG) weniger ansparen zu können, als wenn er mit demselben Prozentsatz bei einem Arbeitgeber angestellt wäre. Grund dafür ist der Koordinationsabzug von CHF 25’095. Dieser wird bei etwa der Hälfte der Schweizer Pensions­kassen von jedem einzelnen Lohn erst mal abgezogen, bevor er BVG-pflichtig wird. Wer also beispielsweise bei zwei Arbeitgebern je CHF 30’000 verdient, hat bei beiden Arbeitgebern nach dem Koordinationsabzug CHF 4’905 versichert, total also CHF 9’810. Mit demselben Lohn bei nur einem Arbeitgeber (CHF 60’000) wären CHF 35’115 BVG-versichert. Wer mehrere Stellen hat, kann entweder beide Löhne über die Pensionskasse einer der beiden Arbeitgeber versichern lassen oder sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen.
Achtung: Die Initiative muss die versicherte Person jedoch selbst ergreifen, indem sie ihre Arbeitgeber auf das Thema anspricht.

2. Die Säule 3a hilft doppelt

Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrüche wirken sich viel negativer auf das spätere Altersguthaben der 1. und 2. Säule aus, als sich die meisten bewusst sind – es entstehen empfindliche Vorsorgelücken. Auch bei selbstständiger Erwerbstätigkeit kann es zu Lücken in der 2. Säule kommen. Umso wichtiger ist es, in die Säule 3a einzuzahlen, wann immer möglich – selbst wenn der Maximalbetrag für Sie im Moment zu hoch sein sollte. Regelmässige Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich zudem auch bei tiefen Beiträgen gleich mehrfach: Sie sparen ein Guthaben an, mit dem Sie allfällige Vorsorgelücken zumindest teilweise kompensieren können, Sie profitieren vom Zinseszinseffekt und zahlen merklich weniger Steuern. Wie hoch die Steuerersparnis für Sie ist, hängt von Ihrem Wohnort und Ihrem steuerbaren Einkommen ab.

Auswirkungen von Erwerbsunterbruch und Teilzeitarbeit auf Säule 3a und Pensionskasse

Erwerbspause und Teilzeitarbeit bremsen den Aufbau des Altersguthabens

Wer eine Erwerbspause einlegt oder das Pensum reduziert, spürt das in der Alters­vorsorge. Das Beispiel zeigt die Vermögensentwicklung in der 2. und 3. Säule bei einer sechsjährigen Erwerbspause mit darauffolgender achtjähriger 60-Prozent-Teilzeit­tätig­keit. Basis sind eine jährliche Einzahlung von CHF 6’826 in die Säule 3a (ausser während des Erwerbsunterbruchs) und ein Durchschnittszins / eine Rendite von 2 Prozent jährlich.

Quelle: Studie «Mind the Gap: Teilzeit, Auszeit, Vorsorgelücke», Hrsg. Credit Suisse, 2019.

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Eine Depotlösung eignet sich insbesondere für die längerfristige Anlage. Sie profitieren dabei von höheren Renditechancen.

3. Schaffen Sie Klarheit

Können Sie abschätzen, wie hoch Ihre Altersrente ausfallen wird?

Dass die Altersvorsorge in der Schweiz aus AHV, BVG und privater Vorsorge besteht, ist zwar Allgemeingut. Doch gerade bei Alleinerziehenden wird es manchmal kompliziert, etwa nach einer Scheidung.

Mit dem Credit Suisse Rentenrechner lässt sich die künftige Rente mit wenigen Klicks berechnen. Falls Weichenstellungen angezeigt sind, ist es hilfreich, diese möglichst früh anzugehen, wenn das Pensionsalter noch weit entfernt ist.

Selbst wenn Sie Ihren Pensionskassenausweis genau verstehen und mit Sicherheit bestimmen können, wie hoch Ihre Rente einst ausfallen wird, ist bei diesen Prognosen Vorsicht geboten. Experten rechnen damit, dass die Renten von heute unter 50-Jährigen markant tiefer ausfallen könnten, als heute kommuniziert wird.

Alleinstehende Frauen nach Zivilstand

92 Prozent der alleinerziehenden Frauen sind geschieden

Nach einer Scheidung drohen den Frauen Lücken in der Altersvorsorge. Deshalb ist es für sie besonders wichtig, mit einer dritten Säule privat vorzusorgen.

Quelle: Studie «Mind the Gap: Teilzeit, Auszeit, Vorsorgelücke», Hrsg. Credit Suisse, 2019.

4. Ist die Erhöhung Ihres Arbeitspensums eine Option?

Vielleicht ist eine Erhöhung des Arbeitspensums für Sie derzeit keine Option. Doch die Kinder werden älter und selbstständiger. Überlegen und planen Sie frühzeitig, ob und wann eine Aufstockung Ihres Pensums für Ihre Familien­situation realistisch wird.

Ein höheres Pensum bietet Vorteile:

  • Interessantere Stellen, die mit Aufstiegsmöglichkeiten verbunden sind, gibt es meist erst ab höheren Stellenprozenten.
  • Für die Altersvorsorge gilt: je höher das Pensum, desto besser. Teilzeitstellen führen zu markant niedrigeren Altersrenten. In der 2. Säule (Berufliche Vorsorge BVG) entstehen grosse Lücken, denn hier wird der Jahreslohn erst nach Erreichen einer Eintrittsschwelle von CHF 21’510 versichert. Kleine Arbeitspensen sind somit oftmals nicht BVG-versichert.