AHV Beitragslücken – was Sie wissen müssen
Wer in der AHV Beitragslücken aufweist, wird eine niedrigere Rente erhalten. Doch wie entstehen die allseits gefürchteten Beitragslücken? Wie kann man sie feststellen und was gegen sie tun?
AHV-Beitragslücken haben eine Rentenkürzung zur Folge
Um dereinst die monatliche Maximalrente von 2’450 Franken als Einzelperson und 3’675 Franken als Ehepaar zu erhalten, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die AHV-Beiträge wurden ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Lebensjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters (bei Männern 65 Jahre, bei Frauen 64 Jahre), also insgesamt 44 beziehungsweise 43 Jahre, lückenlos gezahlt Das Rentenalter der Frauen wird ab dem Jahr 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.
- Während dieser Jahre betrug das durchschnittliche Erwerbseinkommen mindestens 88’200 Franken pro Jahr
Für jedes Jahr, in dem keine AHV-Beiträge geleistet wurden, wird die Rente um 1/44 gekürzt. Die Kürzung wird bei Männern und Frauen genau gleich berechnet.
Quelle: Credit Suisse
Folgende Faktoren könnten die Ursache für diese tückischen Lücken sein:
Auslandsaufenthalt: Reisen
Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, ist grundsätzlich der AHV unterstellt. Reisende müssen sich aktiv um die Zahlung ihrer minimalen AHV-Beiträge (zurzeit 514 Franken) kümmern. Selbst wenn sie sich in der Schweiz abmelden und ein paar Jahre ohne festen Wohnsitz im Ausland reisen, befindet sich ihr zivilrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz.
Auslandsaufenthalt: Auswandern
Wird der Wohnsitz ins Ausland ausserhalb der EU/EFTA verlegt, können Schweizer und EU-/EFTA-Bürger bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf der freiwilligen AHV beitreten. Sie müssen allerdings bis zum Verlassen der Schweiz mindestens fünf Jahre ununterbrochen bei der AHV versichert gewesen sein und die Beitrittserklärung innert Jahresfrist einreichen. Arbeitnehmende in einem EU- oder EFTA-Staat unterstehen dem Sozialversicherungssystem des Wohnsitzlandes. Ihnen fehlen die Beitragsjahre nach ihrer Rückkehr. Diese Lücken lassen sich nicht mehr schliessen, für die Jahre im Ausland haben sie aber Anrecht auf Leistungen der ausländischen Sozialversicherung. Eine Ausnahme bilden die sogenannten Entsendungen, bei denen Arbeitnehmende von einer Schweizer Firma vorübergehend (grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre) ins Ausland entsandt werden. Sie bleiben bei der AHV versichert.
Studium
Wer studiert, ist beitragspflichtig, auch wenn er nicht erwerbstätig ist. Studierende zwischen 20 und 26 Jahren bezahlen pauschal den jährlichen Minimalbeitrag, müssen sich dafür aber selbst bei der AHV anmelden. Bei Älteren kann sich der Beitrag erhöhen, da ihr Vermögen und ein allfälliges Renteneinkommen in die Berechnung einbezogen werden.
Quelle: Credit Suisse
Viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebern
Löhne unter 2’300 Franken pro Arbeitgeber und Kalenderjahr sind beitragsfrei. Bei vielen und kurzen «Jobs» läuft man Gefahr, dass man nicht auf den jährlichen Mindestbeitrag kommt.
Scheidung oder Pensionierung eines Ehegatten
Während einer Ehe (auch bei eingetragener Partnerschaft) bezahlt der erwerbstätige Ehepartner die AHV-Beiträge des nicht erwerbstätigen Familien-Managers automatisch mit, sofern er den doppelten Mindestbeitrag an die AHV leistet. Wird die Ehe geschieden oder der erwerbstätige Ehegatte pensioniert, können Beitragslücken entstehen. Denn zu diesem Zeitpunkt muss sich der nicht erwerbstätige Partner selbstständig bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Er ist von diesem Zeitpunkt an selbst für die Zahlung seiner Minimalbeiträge verantwortlich.
Versäumnis des Arbeitgebers, AHV-Beiträge weiterzuleiten
Überweist der Arbeitgeber die Beiträge nicht an die Ausgleichskasse, muss der betroffene Arbeitnehmer beweisen, dass er zu dieser Zeit bei diesem gearbeitet hat und die AHV-Beiträge abgezogen wurden.
Kommt Ihnen eine dieser Situationen bekannt vor?
Dann sollten Sie den IK-Auszug (Individuelles Konto) bei Ihrer Ausgleichskasse bestellen, um zu prüfen, ob Ihre Rechnung Beitragslücken aufweist und wann diese entstanden sind. Wichtig dabei ist, dass Sie Auszüge sämtlicher für Sie bei der AHV geführten Konten bestellen.
Credit Suisse Kunden können zudem mit der interaktiven Funktion «Finanzplan» direkt im Mobile Banking jederzeit ihre individuelle Vorsorgesituation analysieren. So erhalten Sie eine Übersicht über Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung. Ihre digitale Beraterin hilft Ihnen dabei, Ihre Finanzplanung zu optimieren und gibt Ihnen konkrete Tipps, wie Sie allfällige Vorsorgelücken rechtzeitig schliessen können.
Wie Sie bei AHV-Beitragslücken vorgehen
Es gibt Möglichkeiten, Beitragslücken zu schliessen:
- Die fehlenden AHV-Beiträge können innerhalb von fünf Jahren nachgezahlt werden
- Wer eine Lehre zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr absolviert hat, kann sich diese sogenannten «Jugendjahre» anrechnen lassen
- Voraussichtlich ab 2024 und der Umsetzung der AHV 21 wird es möglich sein, über das Referenzalter hinaus zu arbeiten und sich diese Beiträge anrechnen zu lassen
- Eltern profitieren von Erziehungsgutschriften für die Jahre, in denen die Kinder unter 16 Jahre alt waren (siehe Box)
- Für Beitragslücken, die vor 1979 entstanden sind, gelten Ausnahmeregelungen
Falls sich die Beitragslücken auf diese Weise nicht schliessen lassen:
- Verschaffen Sie sich mit dem Rentenrechner der Credit Suisse einen Gesamtüberblick. Er berechnet Ihre Einkünfte unter Einbezug der gekürzten AHV-Rente, der Pensionskasse und des Vermögens und vergleicht diese mit Ihrem Budget.
- Gleichen Sie den Verlust, der durch die Beitragslücken entstanden ist, selbstständig mit der freiwilligen und privaten 3. Säule aus.
Erwägen Sie einen Rentenaufschub (bis zu fünf Jahre möglich). Damit lässt sich zwar keine Maximalrente erreichen, aber er bewirkt eine höhere AHV-Rente.