Kapitalauszahlungssteuer: Zwischen den Kantonen gibt es grosse Unterschiede bei den Steuern auf Kapitalauszahlungen.
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Kapitalauszahlungssteuer: Sieben Dinge, die Sie lange vor der Pensionierung wissen sollten

Ein Arbeitsleben lang spart man beim Einzahlen in die 2. und 3. Säule Steuern. Mit dem Zeitpunkt der Pensionierung wird der Bezug fällig – und damit eine spezielle Steuer: die Kapitalauszahlungssteuer. Diese ist unterschiedlich hoch – je nach Kanton und Höhe des Kapitals. Mit einer klugen Strategie lässt sich unter Umständen viel Geld sparen. Die folgenden sieben Punkte fassen die wichtigsten Informationen zusammen.

1.    Kapitalauszahlungssteuer – eine kurze Definition

Die Kapitalauszahlungssteuer fällt an, wenn gespartes Alterskapital aus der zweiten und dritten Säule ausgezahlt wird. Genauer: bei Kapitalbezügen der Vorsorgegelder aus der Pensionskasse und von Freizügigkeitskonten sowie bei der Auszahlung von Säule-3a-Guthaben.

Wie bei der Einkommens- und Vermögenssteuer wird die Steuer auf der Ebene des Bundes, des Kantons und der Gemeinde erhoben. Auch die Kirche erhält ihren Anteil.

2.    Steuerprogression – zweite und dritte Säule zusammengezählt

Wie die Einkommenssteuer unterliegt in vielen Kantonen auch die Kapitalauszahlungssteuer einer Progression. Kumuliert werden alle Auszahlungen der zweiten Säule und der Säule 3a. Beim Bezug von 250’000 Franken würde die Steuer in Zürich 15’383 Franken betragen. Bei einem Bezug des Doppelten wären 38’126 Franken zu entrichten. Ebenfalls kumuliert werden Auszahlungen im selben Jahr an Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft.

Rechenbeispiele: Stand 2023, Konfession reformiert, Zivilstand: unverheiratet, Quelle: Credit Suisse

3.    Kantone – die Unterschiede bei der Kapitalauszahlungssteuer sind immens

Ob jemand im Kanton Zürich oder beispielsweise im Kanton Zug lebt, macht bei der Besteuerung von bezogenem Vorsorgekapital einen bemerkenswerten Unterschied. Zu den kantonalen kommen kommunale Unterschiede hinzu. Diese fallen bei Gemeinden innerhalb eines Kantons jedoch nicht so deutlich aus.

Der Bezug von 250’000 Franken ergäbe in Zug eine Steuer von 12’773 Franken, bei einer halben Million 30’686 Franken. Wer also in Schwyz lebt, spart bei der Auszahlung von 500’000 Franken seiner Vorsorgegelder gegenüber Zürich rund 7’233 Franken.

Rechenbeispiele: Stand 2023, Konfession reformiert, Zivilstand: unverheiratet, Quelle: Credit Suisse

4.    Planung – je früher, desto besser

Um die Steuern zu optimieren, die bei der Auszahlung des Vorsorgekapitals anfallen, ist eine frühe Planung essenziell. Idealerweise beschäftigt man sich schon 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung mit dem «Wie», denn manches lässt sich kurz vor der Pensionierung nicht mehr ändern. Warum die frühe Planung ein grosser Vorteil ist, erklären wir in den folgenden Punkten genauer.

5.    Gestaffelter Bezug – Kapital aus der Pensionskasse und der Säule 3a über mehrere Jahre beziehen

Die Rechenbeispiele unter den Punkten 4. und 5. zeigen deutlich, dass es grosse steuerliche Vorteile mit sich bringt, die Kapitalauszahlung der zweiten und dritten Säule über mehrere Jahre zu verteilen. So wird die Progression gebrochen.

Nun kann das Kapital auf einem 3a-Konto aber nur vollständig bezogen werden. Um in der Steuerprogression möglichst niedrig zu bleiben, kann es deshalb Sinn machen, mehrere 3a-Konten anzulegen. In diese wird während der Erwerbsphase eingezahlt. Bei der Pensionierung müssen nicht alle 3a-Konten gleichzeitig bezogen werden. Das Kapital auf den Konten lässt sich über mehrere Jahre hinweg gestaffelt auszahlen.

Bei manchen Pensionskassen lässt sich die Kapitalauszahlung, sofern man sich nicht für eine Rente entschieden hat, durch eine Teilpensionierung in zwei Tranchen aufteilen. Ein Teil des Kapitals wird beim ersten Pensionierungsschritt ausgezahlt, der zweite Teil bei der endgültigen Arbeitsaufgabe. Die Bedingungen hängen jedoch vom Pensions­kassenreglement ab.

Das Inkrafttreten der Reform AHV 21 am 1.1.2024 bringt so einige Gesetzesänderungen mit sich. So können Versicherte die Altersleistung neu in höchstens drei Schritten in Kapitalform beziehen. Ein Schritt umfasst dabei sämtliche Bezüge innerhalb eines Jahres – und dies auch bei mehreren Vorsorgeeinrichtungen. Neu ist infolge der Reform auch die Möglichkeit von Teilkapitalbezügen in Kantonen, in denen bisher nur zwei Schritte in Kapitalform zulässig waren. Hierzu besteht jedoch eine Informationspflicht: Bei einem Übertrag von Freizügigkeitsleistungen muss die Vorsorgeeinrichtung die Höchstzahl der Bezüge in Kapitalform gegenüber der neuen Vorsorgeeinrichtung melden.

Kapitalauszahlungssteuern: Sparen dank gestaffeltem Bezug

Steuerersparnis dank gestaffeltem Bezug

Statt sich das Kapital der zweiten Säule und der Säule 3a in einem Jahr auszahlen zu lassen, lohnt es sich, den Bezug über mehrere Jahre zu verteilen. Die Steuerersparnis in diesem Beispiel beträgt 33’151 Franken.

6.    Einkäufe in die Pensionskasse – Steuern sparen, bevor die Kapitalauszahlungssteuer anfällt

Wer sich früh genug mit dieser Thematik auseinandersetzt, kann sich überlegen, ob Einkäufe in die Pensionskasse sinnvoll sind. Ob Ihnen diese Möglichkeit offensteht, erfahren Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis. Mit einem Einkauf können Einkommenssteuern gespart werden – die Steuer auf der Kapitalauszahlung bei der Pensio­nie­rung fällt niedriger aus als die gesparten Steuern auf dem Einkommen während der Erwerbsphase. Achtung: Hier gilt es, Fristen einzuhalten. So dürfen beispielsweise Ein­käufe in den folgenden drei Jahren nicht in Kapitalform ausgezahlt werden. Ebenso wichtig ist es, vor einem Einkauf den Deckungsgrad der Pensionskasse zu prüfen.

7.    Wohnsitzwechsel – Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton

Falls Sie vor der Pensionierung einen Umzug erwägen, sollte dieser früh genug vor der Pensionierung sorgfältig geplant werden, wenn Sie von günstigeren Steuern des neuen Ortes profitieren möchten. Zudem ist es wichtig, den Lebensmittelpunkt nicht nur für die Auszahlung, sondern dauerhaft zu verlegen. Wer bereits kurze Zeit später wieder an den alten Ort zurückzieht, wird sich Diskussionen mit dem Steueramt stellen müssen.

Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen des einzelnen Kunden ab und kann sich im Laufe der Zeit ändern. Dieses Dokument beinhaltet keine steuerliche Beratung jeglicher Art. Ziehen Sie einen professionellen Steuerberater zu Rate, wenn Sie dies für notwendig erachten.