Säule 3a: Steuern sparen
Artikel

Wie gross ist die Steuerersparnis dank Säule 3a in Ihrer Region tatsächlich?

Mit der Säule 3a lassen sich Steuern sparen – aber wie hoch ist diese Ersparnis wirklich? Wie stark man von der dritten Säule profitiert, hängt zu grossen Teilen von Ihrem Wohnsitz ab, da die Ersparnisse nämlich von Region zu Region variieren. 

Steuern sparen dank Einzahlungen in die private Vorsorge

Wie sehr sich mit der Säule 3a Steuern sparen lassen, variiert von Region zu Region.

Interessant ist die Säule 3a nicht zuletzt wegen ihres Steuervorteils. Einzahlungen können bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Während der gesamten Investitionsdauer fallen weder Vermögens- oder Einkommenssteuern an. Beim Bezug des Kapitals wird dieses getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

Der Steuerspareffekt hängt im Wesentlichen vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Dieser drückt aus, wie sich die Steuerbelastung ändert, wenn sich das steuerbare Einkommen um einen bestimmten Betrag erhöht oder reduziert. Wegen der Steuerprogression steigt der Grenzsteuersatz in der Regel mit dem steuerbaren Einkommen, wobei das Ausmass der Steuerprogression – und damit die dank der Säule 3a erzielte Steuerersparnis – je nach Wohnort stark variieren kann.

Die kantonalen Unterschiede für ausgewählte Beispielhaushalte zeigen besonders deutlich: Eine ledige Person ohne Kinder mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 kann durch den Abzug von CHF 7’056 (der 3a-Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss im Jahr 2023) in Sion (VS) CHF 2’539 an Einkommensteuern sparen; in Schwyz (SZ) wären es aufgrund des tieferen Grenzsteuersatzes CHF 1’368. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 150’000 reduziert sich die Steuerrechnung in Sion um CHF 2’985 und in Schwyz um CHF 1’681. Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich also in Kantonen und Gemeinden mit einer höheren Steuerbelastung besonders. In Frankenbeträgen profitieren hohe Einkommen am meisten. Prozentual betrachtet können jedoch tiefere Einkommen – sofern sie den Geldbetrag aufbringen können – ihre Steuerlast stärker reduzieren.

Säule 3a: In der Westschweiz fällt die Steuerersparnis am grössten aus

In der Westschweiz fällt die Steuerersparnis am grössten aus

In der Westschweiz fällt die Steuerersparnis am grössten aus

Steuerersparnis 3a in CHF bei Einzahlung von CHF 7’056 (ledige Person ohne Kinder, konfessionslos) bzw. zwei Mal CHF 7’056 (Ehepaar ohne Kinder, konfessionslos) für verschiedene steuerbare Einkommen, Kantonshauptorte, 2023 bzw. 2022 wo Daten noch nicht verfügbar. TaxWare, Credit Suisse

Besteuerung beim Kapitalbezug: Staffeln lohnt sich

Vorsorgekapital aus der zweiten oder dritten Säule wird zu einem reduzierten Satz besteuert

Beim Bezug von Vorsorgekapital aus der zweiten oder dritten Säule wird dieses getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Dabei werden alle in einem Kalenderjahr bezogenen Kapitalauszahlungen aus der Vorsorge (Säule 3a, Pensionskasse, Freizügigkeitskonto) kumuliert. Zudem werden die Bezüge von Partnern in Ehe beziehungsweise eingetragener Partnerschaft ebenfalls zusammengezählt. Wie auf Bundesebene unterliegen Steuern auf Kapitalauszahlungen in vielen Kantonen einer Progression: Hohe Kapitalauszahlungen werden proportional stärker besteuert.

Auch hier gibt es regionale Unterschiede – die Differenzen können von Gemeinde zu Gemeinde mehrere Tausend Franken betragen. Im attraktiven Schwyz (SZ) zum Beispiel kann ein Ehepaar ohne Kinder auf CHF 100’000 Vorsorgekapital mit Steuern von CHF 1’505 (1,50 %) rechnen. In Herisau (AR) fallen rund CHF 5’933 (5.,93 %) des angesparten Kapitals an Steuern an. Bei Kapitalbezügen in der Höhe von CHF 1 Mio. (z. B. aus der zweiten Säule) sind die Kantone Appenzell Innerrhoden und Nidwalden am attraktivsten.

Besteuerung beim Kapitalbezug: Hohe Kapitalauszahlungen werden proportional stärker besteuert

Besteuerung beim Kapitalbezug: Hohe Kapitalauszahlungen werden proportional stärker besteuert

Besteuerung beim Kapitalbezug: Kapitalbezugssteuern im kantonalen Vergleich. Kapitalbezugssteuern (Bund/Kanton/Gemeinde) bei einmaligem Kapitalbezug von Vorsorgegeldern aus der zweiten oder dritten Säule in der Höhe von CHF 100’000, CHF 500’000 bzw. CHF 1 Mio.; Ehepaar ohne Kinder; Kantonshauptorte; 2023. Quelle: TaxWare, Credit Suisse

Steuerprogression: Der gestaffelte Bezug von Kapital bringt oft steuerliche Vorteile

Wegen der Steuerprogression bringt der gestaffelte, über mehrere Jahre verteilte Bezug von Kapital in vielen Kantonen erhebliche steuerliche Vorteile. Der gestaffelte Bezug muss jedoch im Einzelfall frühzeitig geplant werden – nicht zuletzt auch, weil die Steuerpraxis kantonal sehr unterschiedlich ist und die Vorsorgekassen unterschiedliche Lösungen vorsehen. Da das Guthaben eines einzelnen 3a-Sparkontos nur vollständig ausbezahlt werden kann, lohnt es sich, mehrere Vorsorgekonten zu führen.

Die steuerlichen Vorteile, die durch den gestaffelten Bezug von Vorsorgekapital entstehen, sind je nach Region substanziell. Im untenstehenden Beispiel eines Ehepaars lassen sich z. B. durch den gestaffelten Bezug von insgesamt CHF 1 Mio. aus der Pensionskasse sowie der Säule 3a über vier Jahre in den Hauptorten der Kantone Basel-Landschaft und Schwyz rund CHF 40’000 sparen. Die Kantone Glarus, Obwalden, St. Gallen, Thurgau und Uri kennen unabhängig von der Höhe des Kapitalbezugs einen einheitlichen Steuersatz. In diesen Kantonen ist der Vorteil bei einer Staffelung kleiner, da dort nur der Bundesanteil einer Progression unterliegt.

Vorsorge 3a: Bei hoher Progression auf Kapitalbezügen zahlt sich die Staffelung besonders aus

Besteuerung beim Kapitalbezug: Bei hoher Progression auf Kapitalbezügen zahlt sich die Staffelung besonders aus

Steuervorteil bei Kapitalbezug von CHF 1 Mio. gestaffelt über vier Jahre (Beispiel für ein Ehepaar)

Kapitalbezugssteuern (Bund/Kanton/Gemeinde) bei über vier Jahre gestaffelten Bezügen (z. B. CHF 50’000 sowie CHF 200’000 aus der Säule 3a, CHF 250’000 sowie CHF 500’000 aus der zweiten Säule) gegenüber einem einmaligem Kapitalbezug des Totals von CHF 1 Mio., Ehepaar ohne Kinder, Kantonshauptorte; 2023. Quelle: TaxWare, Credit Suisse