Steuerranking der Kantone und Gemeinden: So viel zahlen natürliche Personen
Der steuergünstigste Kanton für natürliche Personen in der Schweiz bleibt wie auch letztes Jahr der Kanton Zug. Das zeigt der Tax Monitor Schweiz 2023 der Credit Suisse. Das Steuerranking zeigt gegenüber dem letzten Jahr kaum Verschiebungen. Doch wer genauer hinsieht, erkennt auch Unterschiede.
Spitzenplätze bleiben unverändert im Steuerranking
Die Besteuerung von natürlichen Personen in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Laut dem Credit Suisse Steuerindex für natürliche Personen ist die Steuerbelastung bzgl. Einkommens- und Vermögenssteuern im Kanton Zug am geringsten – so wie auch letztes Jahr. Gefolgt von den Kantonen Schwyz und Nidwalden. Am meisten muss man in den Kantonen Bern, Waadt und Neuenburg bezahlen. Die deutlichste Steuersenkung im Vergleich zu 2022 konnte Basel-Landschaft verzeichnen und ist damit vor den Kantonen Jura und Freiburg auf den 20. Rang vorgerückt.
Insgesamt setzt sich der Trend der letzten zehn Jahre im Grossen und Ganzen fort. Denn im Vergleich zur Entwicklung bei juristischen Personen gab es bei den natürlichen Personen über das letzte Jahrzehnt hinweg nur geringe Verschiebungen.
Steuerbelastung variiert je nach Gemeinde
Bei den natürlichen Personen variiert die Steuerbelastung in allen Kantonen je nach Gemeinde. Denn: In der Schweiz ist die Kompetenz zur Erhebung von Steuern zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Entsprechend kann die Steuerbelastung unterschiedlich ausfallen.
Aus diesem Grund stellt der Steuerindex für natürliche Personen auch die Gemeindeebene dar. Hier schneiden Gemeinden im Kanton Schwyz am steuergünstigsten ab: namentlich Wollerau, Freienbach und Feusisberg. Diese innerkantonalen Unterschiede zeigen auf: Die Gemeinde, in der sich eine natürliche Person niederlässt, macht sich in der Steuererklärung bemerkbar.
Einfluss hoher Immobilienpreise und anderer Kosten auf die Steuerersparnis
Nur weil eine Person sich in einer steuergünstigen Gemeinde niederlässt, hat sie nicht automatisch ihre Gesamtkosten reduziert. Gerade in den beliebten «Steuerparadiesen» liegen die Preise für Immobilien und andere essenzielle Ausgaben besonders hoch.
Der reine Vergleich der Steuerbelastungen vernachlässigt die Tatsache, dass hohe Immobilienpreise in steuergünstigen Regionen grosse Teile der Steuerersparnis zunichtemachen können. Ausserdem fallen die regionalen Unterschiede bei weiteren Ausgabenarten, beispielsweise den Krankenkassenprämien, stark ins Gewicht.
Tax Independence Day: So lange arbeiten die Schweizerinnen und Schweizer für den Staat
Der «Tax Independence Day», kurz TAX-I, zeigt, wie lange die Steuerzahlerin bzw. der Steuerzahler pro Jahr arbeitet, um das Geld zum Bezahlen der Steuern verdient zu haben. In einigen Kantonen und Gemeinden mit hohen Steuern braucht sie oder er dafür länger. In anderen ist der Soll schon früher erfüllt.
Der von den Ökonomen der Credit Suisse berechnete Indikator zeigt die regionalen Unterschiede in der Steuerbelastung anhand von drei Modellhaushalten auf eingängige Weise auf. Auch hier wird deutlich: Der Kanton Zug hält sich seit Jahren an der Spitze. Hier zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner am wenigsten Steuern und haben sie entsprechend schnell abbezahlt – das Ehepaar ohne Kinder z. B. am 20. Februar. Der Kanton Schwyz positioniert sich an zweiter Stelle. Am längsten für den Staat müssen die Steuerzahlenden in den Kantonen Waadt, Bern und Neuenburg arbeiten – hier liegt der TAX-I im April.
Mit dem Tax Independence Indikator, TAX-I, vergleichen die Ökonominnen und Ökonomen der Credit Suisse die individuelle Steuerbelastung der Kantone und Gemeinden. Dabei wird die Steuerbelastung ab Neujahr gemessen. Sie orientieren sich an den drei Modellhaushalten «Single», «kinderloses Doppelverdiener-Ehepaar» und «Familie» und berücksichtigen neben den Einkommenssteuern (Bund, Kanton und Gemeinde) auch die Vermögenssteuern und die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO und ALV).
Kapitalbezugssteuern fallen je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich aus
Wer Vorsorgekapital aus der zweiten oder dritten Säule beziehen will, kann dieses getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Steuersatz tun. Auch hier bestehen grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Bei einer Summe von 100’000 Schweizer Franken werden im Kanton Appenzell Innerhoden (Kantonshauptort) lediglich 2,60 Prozent an Steuern erhoben. Bei 500’000 Schweizer Franken sind es im gleichen Kanton 5,09 Prozent, wohingegen im Kanton Basel-Stadt gleich 9,4 Prozent erhoben werden. Der Kanton Appenzell Innerhoden hält sich auch bei einer Million Schweizer Franken an der Spitze der günstigsten Kantone und besteuert die Summe mit 5,34 Prozent – der niedrigste Steuersatz. Gefolgt wird der Kanton Appenzell Innerhoden von den Kantonen Nidwalden und Schaffhausen auf Platz 2 und 3.
Auch hier gilt: Natürliche Personen können in den verschiedenen Gemeinden innerhalb der Kantone unterschiedlichen Steuersätzen unterworfen sein.
Wo die Steuern bei gestaffelten Kapitalbezügen am günstigsten sind
Wegen der Steuerprogression bringt der gestaffelte, über mehrere Jahre verteilte Bezug von Kapital in vielen Kantonen erhebliche steuerliche Vorteile. Dies gilt beispielsweise besonders in den Kantonen Schwyz und Basel-Landschaft: Ein Ehepaar kann hier bei einem gestaffelten Kapitalbezug von einer Million Schweizer Franken eine Steuereinsparung von rund 40’000 Schweizer Franken verzeichnen.
Der gestaffelte Bezug muss jedoch im Einzelfall frühzeitig geplant werden – nicht zuletzt auch, weil die Steuerpraxis kantonal sehr unterschiedlich ist und die Vorsorgekassen unterschiedliche Lösungen vorsehen. Auch hier gilt es, sich vorher genau zu informieren.