Wie gross ist die Steuerersparnis dank Säule 3a in Ihrer Region tatsächlich?
Mit der Säule 3a lassen sich Steuern sparen – aber wie hoch ist diese Ersparnis wirklich? Wie stark man von der dritten Säule profitiert, hängt zu grossen Teilen von Ihrem Wohnsitz ab, da die Ersparnisse nämlich von Region zu Region variieren.
Steuern sparen dank Einzahlungen in die private Vorsorge
Wie sehr sich mit der Säule 3a Steuern sparen lassen, variiert von Region zu Region.
Interessant ist die Säule 3a nicht zuletzt wegen ihres Steuervorteils. Einzahlungen können bis zum gesetzlichen Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Während der gesamten Investitionsdauer fallen weder Vermögens- oder Einkommenssteuern an. Beim Bezug des Kapitals wird dieses getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Der Steuerspareffekt hängt im Wesentlichen vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Dieser drückt aus, wie sich die Steuerbelastung ändert, wenn sich das steuerbare Einkommen um einen bestimmten Betrag erhöht oder reduziert. Wegen der Steuerprogression steigt der Grenzsteuersatz in der Regel mit dem steuerbaren Einkommen, wobei das Ausmass der Steuerprogression – und damit die dank der Säule 3a erzielte Steuerersparnis – je nach Wohnort stark variieren kann.
Die kantonalen Unterschiede für ausgewählte Beispielhaushalte zeigen besonders deutlich: Eine ledige Person ohne Kinder mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 kann durch den Abzug von CHF 7’056 (der 3a-Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss im Jahr 2023) in Sion (VS) CHF 2’539 an Einkommensteuern sparen; in Schwyz (SZ) wären es aufgrund des tieferen Grenzsteuersatzes CHF 1’368. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 150’000 reduziert sich die Steuerrechnung in Sion um CHF 2’985 und in Schwyz um CHF 1’681. Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich also in Kantonen und Gemeinden mit einer höheren Steuerbelastung besonders. In Frankenbeträgen profitieren hohe Einkommen am meisten. Prozentual betrachtet können jedoch tiefere Einkommen – sofern sie den Geldbetrag aufbringen können – ihre Steuerlast stärker reduzieren.
Besteuerung beim Kapitalbezug: Staffeln lohnt sich
Vorsorgekapital aus der zweiten oder dritten Säule wird zu einem reduzierten Satz besteuert
Beim Bezug von Vorsorgekapital aus der zweiten oder dritten Säule wird dieses getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Dabei werden alle in einem Kalenderjahr bezogenen Kapitalauszahlungen aus der Vorsorge (Säule 3a, Pensionskasse, Freizügigkeitskonto) kumuliert. Zudem werden die Bezüge von Partnern in Ehe beziehungsweise eingetragener Partnerschaft ebenfalls zusammengezählt. Wie auf Bundesebene unterliegen Steuern auf Kapitalauszahlungen in vielen Kantonen einer Progression: Hohe Kapitalauszahlungen werden proportional stärker besteuert.
Auch hier gibt es regionale Unterschiede – die Differenzen können von Gemeinde zu Gemeinde mehrere Tausend Franken betragen. Im attraktiven Schwyz (SZ) zum Beispiel kann ein Ehepaar ohne Kinder auf CHF 100’000 Vorsorgekapital mit Steuern von CHF 1’505 (1,50 %) rechnen. In Herisau (AR) fallen rund CHF 5’933 (5.,93 %) des angesparten Kapitals an Steuern an. Bei Kapitalbezügen in der Höhe von CHF 1 Mio. (z. B. aus der zweiten Säule) sind die Kantone Appenzell Innerrhoden und Nidwalden am attraktivsten.
Steuerprogression: Der gestaffelte Bezug von Kapital bringt oft steuerliche Vorteile
Wegen der Steuerprogression bringt der gestaffelte, über mehrere Jahre verteilte Bezug von Kapital in vielen Kantonen erhebliche steuerliche Vorteile. Der gestaffelte Bezug muss jedoch im Einzelfall frühzeitig geplant werden – nicht zuletzt auch, weil die Steuerpraxis kantonal sehr unterschiedlich ist und die Vorsorgekassen unterschiedliche Lösungen vorsehen. Da das Guthaben eines einzelnen 3a-Sparkontos nur vollständig ausbezahlt werden kann, lohnt es sich, mehrere Vorsorgekonten zu führen.
Die steuerlichen Vorteile, die durch den gestaffelten Bezug von Vorsorgekapital entstehen, sind je nach Region substanziell. Im untenstehenden Beispiel eines Ehepaars lassen sich z. B. durch den gestaffelten Bezug von insgesamt CHF 1 Mio. aus der Pensionskasse sowie der Säule 3a über vier Jahre in den Hauptorten der Kantone Basel-Landschaft und Schwyz rund CHF 40’000 sparen. Die Kantone Glarus, Obwalden, St. Gallen, Thurgau und Uri kennen unabhängig von der Höhe des Kapitalbezugs einen einheitlichen Steuersatz. In diesen Kantonen ist der Vorteil bei einer Staffelung kleiner, da dort nur der Bundesanteil einer Progression unterliegt.