BVG-Reform. Das soll sich ändern.
Nach der AHV-Reform ist vor der Reform des BVG. Am 17. März wurde der Reformvorschlag zur beruflichen Vorsorge an der Schlussabstimmung im Parlament angenommen. Eine Vorlage wird 2024 vors Volk kommen. Aber worum geht es und wie lauten die diversen Massnahmen? Ein Überblick.
Der aktuelle Stand der BVG-Reform
Schon seit einiger Zeit stehen die Renten der beruflichen Vorsorge unter starkem Druck. Das ist einerseits auf eine alternde Gesellschaft zurückzuführen, andererseits auf die Volatilität an den Finanzmärkten. Rentenreformen sind nicht zuletzt deshalb unabdingbar: Denn nur so kann eine nachhaltige Finanzierung der Altersvorsorge gewährleistet werden. Mit der Reform AHV 21 ist bereits ein erster Schritt in der Sanierung der Vorsorgewerke getan. Nun hat die Politik mit der BVG-Reform einen weiteren Schritt unternommen. Damit sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – bei einem weiterhin gültigen Sparbeginn von 25 Jahren – verbessert werden. Letzteres betrifft insbesondere auch Frauen.
Der Reformvorschlag wurde nach mehreren hart umkämpften Runden im National- und Ständerat an der Schlussabstimmung im Parlament angenommen. Da bereits das Referendum zustandegekommen ist, wird die Vorlage voraussichtlich am 4. März 2024 vors Volk kommen.
Folgende Massnahmen sieht die BVG-Reform vor
Mindestumwandlungssatz
Der Mindestumwandlungssatz im Obligatorium soll von 6,8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden. Was das bedeutet, erklärt folgendes Beispiel: Beträgt das Pensionskassenkapital 200’000 Schweizer Franken, dann würden neu 12’000 statt wie bis anhin 13’600 Schweizer Franken pro Jahr an Rente ausgezahlt.
Kompensationsmassnahmen
Für den tieferen Umwandlungssatz soll ein Teil der Übergangsgeneration für die ersten 15 Jahrgänge finanziell entschädigt werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Beträgt das Altersguthaben 220’050 Schweizer Franken oder weniger, dann gibt es ein Anrecht auf den vollen Zuschlag. Dieser beträgt 200 Schweizer Franken pro Monat.
- Liegt das Altersguthaben zwischen 220’500 und 441’000 Schweizer Franken, dann passt sich der Zuschlag stufenweise an und beträgt 100 bis 150 Schweizer Franken pro Monat. Je höher das Guthaben, umso tiefer ist der Zuschlag.
- Hat man mehr als 441’000 Schweizer Franken gespart, dann gibt es keine Kompensation dafür.
Altersgutschriften
Das Altersguthaben wird unter anderem aus den jährlich eingezahlten Altersgutschriften angespart. Diese betragen heute beispielsweise bei Männern und Frauen im Alter von 25 bis 34 Jahren 7 Prozent des koordinierten Lohnes und 10 Prozent bei den 35- bis 44-Jährigen.
Neu soll es im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf den BVG-pflichtigen Lohn geben. Ab dem 45. Lebensjahr würde die Altersgutschrift dann 14 Prozent betragen. Gerade für ältere Arbeitskräfte werden die Altersgutschriften damit deutlich gesenkt. Zum Vergleich: Ab 55 Jahren gilt für Frauen und Männer ein Prozentsatz von 18 Prozent. Diese Massnahme würde die Stellung von älteren Generationen auf dem Arbeitsmarkt deutlich stärken.
Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug
Die Schwelle für einen obligatorischen Anschluss an die berufliche Vorsorge soll von 22’050 auf 19’845 Schweizer Franken (Stand 2023) gesenkt werden. Damit würden laut Bund rund 70’000 Personen neu versichert.
Mit dem Koordinationsabzug wird der Betrag bezeichnet, der vom Bruttolohn abgezogen wird. Er bestimmt den koordinierten Lohn und beträgt 25’725 Schweizer Franken (Stand 2023). Bis anhin war der Koordinationsabzug ein jährlich festgelegter, fixer Betrag. Neu sollen immer 80 Prozent des Lohnes versichert werden.
Beide Massnahmen haben zur Folge, dass sich die Vorsorge von Personen mit einem geringen Einkommen verbessert. Dazu gehören etwa Teilzeit- oder Mehrfachangestellte und insbesondere auch Frauen.
Private Vorsorge nimmt an Bedeutung zu
Ungeachtet aller politischen Massnahmen bleibt es äussert wichtig, das Altersguthaben auch selbst zu verbessern: Freiwillige Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind beispielsweise eine bekannte Möglichkeit, selbstbestimmt für die eigene Vorsorge zu sparen und die eigene Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Dieses Vorgehen gewinnt zunehmend an Beliebtheit. So leisteten gemäss Daten des Bundesamts für Statistik 2019 rund 60 Prozent der Schweizer Erwerbstätigen entweder regelmässig oder unregelmässig Beiträge an die gebundene private Vorsorge. Die Folge: In den letzten Jahren verzeichnete der Säule-3a-Markt ein solides Wachstum.