Vorsorge Schweiz: Was Zugezogene über die drei Säulen wissen müssen
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Neu in der Schweiz? So behalten Sie Ihre Vorsorge im Blick.

Sie sind neu in der Schweiz? Erfahren Sie, wie Sie das Schweizer Vorsorgesystem aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge richtig nutzen und dieses im Blick behalten. So sind Sie optimal für den Ruhestand abgesichert.

Zugezogene werden automatisch in der staatlichen Vorsorge versichert

Wenn Sie aus dem Ausland in die Schweiz ziehen, sind Sie – wie die gesamte Schweizer Bevölkerung – automatisch in der AHV pflichtversichert. Beiträge müssen Sie zahlen, wenn Sie zwischen 21 Altersjahren (18 bei Erwerbstätigkeit) und dem Rentenalter stehen. Das Rentenalter erreichen Frauen in der Schweiz mit 64, Männer mit 65 Altersjahren. Das Rentenalter der Frauen wird ab dem Jahr 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.

Beim Zuzug wird Ihnen von der zentralen Ausgleichsstelle AHV/IV eine lebenslang gültige AHV-Nummer zugeteilt, die als Sozialversicherungsnummer dient.

  • Wenn Sie durch die Einwanderungsbehörden eine Aufenthaltsbewilligung B oder C erteilt bekommen haben, beantragt das zentrale Migrationsinformationssystem des Staatssekretariats für Migration Ihre AHV-Nummer. Diese erhalten Sie 14 Tage nach der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung.
  • Haben Sie eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erteilt bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beantragt Ihre Krankenkasse, bei der Sie sich beim Zuzug innerhalb von drei Monaten selbst versichern müssen, Ihre AHV-Nummer. Diese erhalten Sie einen Monat nach Vertragsabschluss. Oder Ihr Arbeitgeber fragt für Sie eine AHV-Nummer an, indem er Sie bei der AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons meldet. Das muss spätestens vier Monate nach Arbeitsbeginn geschehen.

Um Ihre AHV-Vorsorge im Blick zu behalten, sollten Sie regelmässig überprüfen, ob Ihr Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat. Denn fehlende Beiträge führen zu Beitragslücken und einer lebenslangen Kürzung der Rente. Die AHV empfiehlt, alle vier bis fünf Jahre einen kostenlosen Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug) zu bestellen. Klicken Sie auf den Link, um direkt zum Antrag zu gelangen.

Die berufliche Vorsorge ist nur für Arbeitnehmer obligatorisch

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und mehr als 22’050 Franken im Jahr verdienen, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie in der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu versichern. Bei mehr als 88’200 Franken Jahresgehalt hängt es von Ihrem Arbeitgeber ab, ob er darüberliegende Beträge in der überobligatorischen Vorsorge auch versichert hat. Wenden Sie sich dazu an Ihre Pensionskasse oder Personalabteilung. Wichtig zu wissen: Die Pensionskasse ist an den Arbeitgeber geknüpft. Wenn Sie in der Schweiz den Arbeitgeber wechseln, dann müssen Sie grundsätzlich auch die Pensionskasse wechseln. Ihr angespartes Guthaben, genannt Freizügigkeitsleistung, wird in diesem Fall an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Sind Sie selbstständig erwerbend, steht es Ihnen frei, sich einer Pensionskasse anzuschliessen.

Alle Beiträge und die daraus resultierenden Leistungen werden von der Pensionskasse in der Regel zu Beginn des Jahres auf dem Pensionskassenausweis zusammengefasst und Ihnen zugänglich gemacht. Viele Pensionskassen haben heutzutage auch ein Online-Portal, wo Sie Informationen herunterladen können. Dazu müssen Sie ein Benutzerkonto anlegen.

Sollten Sie feststellen, dass Ihre Leistungen zur Absicherung Ihres Lebensabends nicht ausreichen werden, können Sie einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen, um Ihr Altersguthaben aufzubessern. Doch aufgepasst: In den ersten fünf Jahren nach Zuzug in die Schweiz gibt es beim Einkauf betragliche Einschränkungen.

Auch Ausländer können in die private Vorsorge investieren

Sofern Sie erwerbstätig sind, können Sie auch als Ausländer freiwillig Ihr Altersguthaben aufbessern und Steuervorteile nutzen, indem Sie bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen.

  1. Für Ihre private Vorsorge können Sie bei einer Bank oder Versicherung sparen und den Vertrag vor Ort oder online abschliessen.
  2. Sie haben die Wahl zwischen einem Säule 3a Vorsorgekonto und einem Vorsorgedepot, bei dem das Guthaben in Wertschriften investiert wird. Welches die richtige Option für Sie ist, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Zukunftsplänen ab. Lassen Sie sich am besten beraten.
  3. Nach der Eröffnung können Sie direkt mit der Einzahlung beginnen.
  4. Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug. Wenn Sie über einen Online-Banking-Zugang verfügen, können Sie dort die Entwicklung des Guthabens jederzeit einsehen. Das Säule 3a Konto oder Depot wird Ihnen wie ein normales Bankkonto angezeigt.

Gut zu wissen: Beim definitiven Verlassen der Schweiz können Sie Ihre Säule 3a Gelder vorzeitig beziehen.

Aktuell: Trotz sinkender Renten gut abgesichert sein 

Der demografische Wandel stellt Rentensysteme weltweit vor Herausforderungen, so auch in der Schweiz. Gleichzeitig sind die Zinsen auf das Altersguthaben tief und die Umwandlungssätze sinken. Die Folge: Renten aus der 1. und 2. Säule dürften in Zukunft markant niedriger ausfallen.

Die effektivste Massnahme, um sich trotzdem gut für den Ruhestand abzusichern, ist der Aufbau einer privaten Vorsorge. Eröffnen Sie deswegen möglichst bald nach Ihrem Umzug in die Schweiz eine Säule 3a – und schöpfen Sie den jährlichen Maximalbetrag aus.