Finanzielle Absicherung für jede Familienkonstellation
Schicksalsschläge, die zur Invalidität oder gar zum Todesfall führen, sind an Leid kaum zu übertreffen. Damit in diesen schweren Zeiten Geldsorgen keine zusätzliche Belastung darstellen, sollte man sich frühzeitig mit der finanziellen Absicherung von sich und seinen Lieben auseinandersetzen.
Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz schafft nicht nur Rücklagen für die Zeit nach der Pensionierung. Es ist auch eine finanzielle Absicherung für den Fall, dass der Versicherte aufgrund eines Schicksalsschlags seinen Lebensunterhalt nicht mehr aufrechterhalten kann. Bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit entrichten AHV und Pensionskasse eine Invalidenrente. Wie hoch diese ist, hängt vom Invaliditätsgrad ab.
Stirbt der Versicherte krankheitsbedingt, zahlt das Schweizer Vorsorgesystem in vielen Fällen Hinterbliebenen das Vorsorgekapital in Form einer Rente oder einer Kapitalabfindung aus. Ob der überlebende Partner das angesparte Vorsorgekapital erhält, hängt vom Zivilstand ab. So gelten Ehepartner und eingetragene Partner automatisch in allen drei Säulen als Begünstigte, während Konkubinatspartner möglicherweise leer ausgehen. Das Vorsorgeguthaben von kinderlosen Singles wird heutzutage bei vielen Pensionskassen gemäss Reglement Familienangehörigen vermacht.
Erfahren Sie die Besonderheiten einer jeden Familienkonstellation – und wann eine zusätzliche Versicherung zu empfehlen ist.
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