Was Yoga mit AHV zu tun hat
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Warum man alle vier Jahre fünf Minuten Zeit in seine AHV investieren sollte

Die AHV fristet eine Art Stiefmütterchendasein neben der 2. und der 3. Säule: Zwar begleitet sie uns ein Leben lang, doch entstehen bei einigen Versicherten aus Unwissenheit unnötige Beitragslücken. Das Resultat: empfindlich niedrigere Renten. Fünf Minuten Aufmerksamkeit alle vier Jahre würden in den meisten Fällen reichen, um dies zu vermeiden.

Wir praktizieren Yoga, trinken grüne Smoothies, tragen ein Fitbit: Selbstoptimierung heisst der aktuelle Trend. Yoga-Haltungen wie «Kobra» oder «Brücke» sind vielen besser vertraut als die drei Säulen, auf denen die schweizerische Altersvorsorge basiert. Dabei gibt es zwischen Yoga und der Altersvorsorge eine bedeutende Parallele: Richtig ausgeführt und gepflegt, führen beide zu mehr Beweglichkeit im Alter.

Fehlendes Wissen über die AHV beschert niedrigere Renten

Gemäss Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen, seien fehlende Kenntnisse der AHV oftmals der Grund für Beitragslücken in der individuellen Rentenberechnung. Viele bemerkten die Lücken erst viel zu spät. Meistens könnten diese nicht mehr geschlossen werden: «Weil die AHV für Erwerbstätige obligatorisch ist und die Beiträge automatisch vom Lohn abgezogen werden, fehlt die Dringlichkeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dabei wäre der Aufwand gar nicht gross», so der Experte Ueli Kieser.

Das 3-Säulen-Prinzip – das Schweizer Vorsorgesystem

Die AHV ist Teil der ersten von drei Säulen, auf denen das Vorsorgesystem der Schweiz basiert. Das 3-Säulen-Prinzip soll den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für die Hinterbliebenen aufrechterhalten.

AHV und 3-Säulen-Prinzip

Quelle: Wealth Planning, Credit Suisse

1. Säule

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet zusammen mit der Invalidenversicherung (IV) und allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule. Es handelt sich hier um die obligatorische staatliche Vorsorge. Sie dient der Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität und bei Tod.

2. Säule

Die 2. Säule beinhaltet die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Unfallversicherung (UVG). Für Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen von mehr als 22’050 Franken brutto verdienen, ist die 2. Säule obligatorisch. Sie dient der Sicherung des gewohnten Lebensstandards und soll nach der Pensionierung zusammen mit der 1. Säule 60 Prozent des zuletzt bezogenen Einkommens abdecken.

3. Säule

Die 3. Säule ist freiwillig und dient der individuellen Deckung von Vorsorgelücken. Mit ihr lassen sich auch allfällige Lücken in der 1. Säule durch eigene Initiative schliessen. Selbstständigerwerbende haben in der 3. Säule mehr Möglichkeiten, um ihre fehlende 2. Säule zu kompensieren. Das Sparen mit der Säule 3a ist steuerlich begünstigt.

Vorsorge: das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz

Einfach erklärt finden Sie das 3-Säulen-Prinzip in diesem Kurzfilm.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur AHV

Wer ist AHV-pflichtig?

  • Jede in der Schweiz wohnhafte Person im erwerbsfähigen Alter 
  • Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger
  • Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, ist bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters ebenfalls beitragspflichtig
  • Verheiratete, nicht erwerbstätige Personen sind über die jeweiligen Ehepartner versichert, sofern diese den doppelten Mindestbeitrag an die AHV leisten
  Erwerbstätige Personen
Nicht erwerbstätige Personen
Beginn der Beitragspflicht
Ab 1. Januar nach Vollendung
des 17. Altersjahrs
Ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs
Ende der Beitragspflicht

Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit,
jedoch frühestens bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre)

Das Rentenalter der Frauen wird ab dem Jahr 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.

Bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre)

Das Rentenalter der Frauen wird ab dem Jahr 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht.

Wie hoch sind die AHV-Beiträge?

Stand 2023 vor Umsetzung Reform AHV 21

Arbeitnehmer

8,7 Prozent des Bruttolohns; wird zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen

Nichterwerbstätige

Mindestens 514 Franken, maximal 25’700 Franken, abhängig vom Vermögen

Selbständigerwerbende

8,1 Prozent des Jahreseinkommens; für Einkommen unter 58’800 Franken gelten reduzierte Beitragssätze

Wie setzt sich die AHV-Rente zusammen?

Vier Faktoren beeinflussen die Höhe des Renteneinkommens:

  1. Anzahl der Beitragsjahre
  2. Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens
  3. Allfällige Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften
  4. Ehepaare erhalten höchstens 150 Prozent der Maximalrente

Ist die vollständige Beitragsdauer erfüllt (Frauen: 43, Männer: 44 Jahre), sind zurzeit folgende Renten zu erwarten:

Minimale Altersrente pro Monat

1’225 Franken

Maximale Altersrente pro Monat

2’450 Franken

Maximale Altersrente Ehepaar zusammen pro Monat

3’675 Franken

Um die Höchstrente von 2’450 Franken zu erreichen, muss während 44 Beitragsjahren (Frauen: 43 Jahre) ein durchschnittliches Einkommen von mindestens 88’200 Franken erzielt worden sein.

Wie wirkt sich ein Rentenvorbezug aus?

Eine Rente kann maximal zwei Jahre vorbezogen werden. Die Folgen eines Vorbezugs:

Bei einem Jahr

lebenslange Kürzung von 6,8 Prozent

Bei zwei Jahren

lebenslange Kürzung von 13,6 Prozent

Wer eine Rente vorbezieht, muss weiterhin Beiträge bezahlen. Diese beeinflussen die Rente jedoch nicht mehr.

Wie wirkt sich ein Rentenaufschub aus?

  • Ein Aufschub des AHV-Bezugs bewirkt eine höhere Rente. Die Rente erhöht sich mit jedem Monat, in dem die AHV-Rente aufgeschoben wird.
  • Ein Aufschub von weniger als einem Jahr ist nicht möglich. Danach kann die Rente jederzeit auf einen Monatsersten abgerufen werden.
  • Der Rentenbezug kann maximal fünf Jahre aufgeschoben werden.
  • Beitragslücken lassen sich durch einen Rentenaufschub nicht schliessen.

Was sind Beitragslücken?

Beitragslücken entstehen, wenn die vollständige Beitragsdauer nicht erreicht wird (Frauen: 43, Männer: 44 Jahre). Sie entstehen oft unbemerkt und können höchstens fünf Jahre rückwirkend geschlossen werden.

Die häufigsten Gründe für Beitragslücken sind:

  • Auslandsaufenthalte
  • Pensionierung des Ehemanns oder der Ehefrau
  • Scheidung
  • Studium
  • Der Arbeitgeber leitet die Beiträge nicht an die Ausgleichskasse weiter

Welche Möglichkeiten gibt es, um AHV-Beitragslücken zu schliessen?

  • Beitragslücken können nur während fünf Jahren rückwirkend nachbezahlt werden.
  • Personen, die zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr bereits Beiträge an die AHV geleistet haben, können sich diese sogenannten «Jugendjahre» im Falle von Beitragslücken anrechnen lassen.
  • Ausnahmeregelungen gibt es für Beitragslücken, die vor 1979 entstanden sind. Je nach Situation werden ein bis drei Zusatzjahre gutgeschrieben.
  • Wer im Jahr des ordentlichen Rentenalters über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt, dem werden die Beitragsmonate gutgeschrieben.

Lassen Sie Beitragslücken gar nicht erst entstehen:

Investieren Sie alle vier Jahre fünf Minuten

Bei jeder AHV-Ausgleichskasse kann ein sogenannter IK-Auszug (IK steht für «Individuelles Konto») bestellt werden. Dieser gibt Auskunft über alle geleisteten Beiträge und zeigt allfällige Lücken auf. Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser empfiehlt, alle vier Jahre einen IK-Auszug zu bestellen. Wichtig ist, dass ein Zusammenzug sämtlicher bei der AHV geführten Konten angefordert wird. Auf diese Weise können allfällige Lücken rechtzeitig geschlossen werden.

Zwei Beispiele, wie Beitragslücken entstehen können

Beitragslücke durch Studium und Auslandsaufenthalt

Jonas Meier ist Chemiker. Seine Karriere begann im Alter von 16 Jahren als Chemielaborant. Vier Jahre arbeitete er an der Technischen Universität in Berlin. Die Bestellung seines IK-Auszugs bei der Ausgleichskasse zeigt, dass ihm nicht nur die Beitragsjahre in Berlin fehlen, sondern auch drei Jahre während des Studiums, das er nach seiner Lehre absolvierte.

Was bedeutet das für Jonas Meier?

  • Die sogenannten Jugendjahre zwischen 17 und 20 Jahren werden die Lücke des Studiums aufheben.
  • Für seine Anstellung in Deutschland wird Jonas Meier eine deutsche Rente erhalten. Diese wird unter Umständen niedriger ausfallen als eine Schweizer Rente.
  • Seine Auslandsjahre werden eine Beitragslücke und damit eine verminderte AHV-Rente bewirken.
  • Da sich Jonas Meier der Problematik bewusst ist, kann er diesen Verlust selbstständig über die freiwillige 3. Säule ausgleichen.
  • Sofern manche dieser Beitragslücken in den letzten fünf Jahren entstanden sind, könnte er diese noch nachzahlen.

Beitragslücke durch Scheidung

Im Alter von 30 Jahren heiratete Ines Huber und gab ihre Stelle als Buchhändlerin auf, um fortan Hausfrau zu sein. 20 Jahre später wurde die Ehe geschieden. Ines Huber erhielt Alimente für ihren Lebensunterhalt, Kinder hatte das Paar nicht. Mit 56 Jahren nahm sie wieder eine Arbeitsstelle in einer Buchhandlung an. Als sie sich für die Rente anmeldet, erfährt sie, dass sie eine Beitragslücke von sechs Jahren hat. Die Lücke entstand zwischen dem Zeitpunkt der Scheidung und der Annahme ihrer letzten Stelle.

Was bedeutet das für Ines Huber?

  • Weil die Beitragslücke mehr als fünf Jahre zurückliegt, ist eine Nachzahlung nicht mehr möglich.
  • Falls sie zwischen 17 und 20 Jahren schon berufstätig war, werden ihr diese drei Jugendjahre zur Deckung der Lücke angerechnet.
  • Weil Ines Huber in dem Jahr, in dem sie ihr ordentliches Rentenalter erreicht, über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügt, werden ihr die Beitragsmonate bis zum Monat ihres Geburtstags angerechnet.
  • Ines Huber wird aber mindestens eine Lücke von zwei Jahren haben, die ihre Rente schmälern wird.