Ihr persönliches Testament erstellen. Die wichtigsten Punkte.
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Ihr persönliches Testament erstellen. Die wichtigsten Punkte.

Ein Testament ist ein wichtiges Instrument zur Nachlassplanung. Es ermöglicht, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und die eigenen Wünsche für die Vermögensaufteilung individuell umzusetzen. Wie man ein Testament aufsetzt, was es umfassen kann und welche Vorgaben eingehalten werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Wann braucht man ein Testament?

Wenn eine Person stirbt, regelt das Gesetz, wer Erbe wird und wie der Nachlass zu teilen ist. Ohne weitere Regelung erben beispielsweise der Ehepartner oder eingetragene Partner und die Kinder jeweils eine Hälfte des Nachlassvermögens. Möchte man von dieser gesetzlichen Erbteilung abweichen, ist ein Testament erforderlich. Hierbei lässt sich das Erbe freier verteilen – jedoch nur innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens. Das heisst, es sind die sogenannten Pflichtteile einzuhalten. Bei verheirateten Personen ist immer auch das Ehegüterrecht zu beachten, das vorgängig der Erbteilung die Grösse des Nachlasses bestimmt.

Ein Testament ermöglicht jedoch weitaus mehr als die Anteilsregelung: Erblasser können darüber hinaus beispielsweise Vermächtnisse ausrichten, Nutzniessungen bestimmen sowie Teilungsvorschriften, Anrechnungswerte und Ausgleichspflichten schriftlich festlegen.

Ein Testament bringt Vorteile mit sich

Viele Situationen erfordern konkrete Anordnungen im Testament. Ein Beispiel sind absehbare Erbstreitigkeiten. Ein Testament kann dem vorbeugen, indem genau bestimmt wird, wer welche Nachlasswerte erhalten soll. Die Ernennung eines Willensvollstreckers ist eine weitere Möglichkeit, Streitigkeiten unter Erben zu verhindern. Dieser hat die Aufgabe, in der Nachlassabwicklung den Willen des Erblassers zu vertreten und den Nachlass bis zur Teilung zu verwalten. Er bereitet die Erbteilung vor und sucht bei Meinungsverschiedenheiten nach Kompromissen.

Insbesondere bei Partnerschaften ohne Eheschliessung ist das Verfassen eines Testaments wichtig. Denn anders als verheiratete Paare werden Konkubinatspartner ohne Testament nicht in der Erbfolge berücksichtigt. Hier ist ein Testament hier unabdingbar, wenn man seinen Partner erbrechtlich begünstigen möchte.

Eigenhändiges oder öffentliches Testament verfassen?

In der Schweiz sind zwei Formen von Testamenten erlaubt: eigenhändige und öffentliche Testamente.

Ein eigenhändiges Testament ist vom Erblasser selbst von Hand auf Papier zu schreiben. Es muss das Datum und seine Unterschrift enthalten. Am Computer verfasste Dokumente sind nicht gültig.

Vorteil: Ein eigenhändiges Testament kann ohne Notar erstellt, jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Nachteile: Bei komplexen Erbschaftsregelungen können Testamente umfangreich sein, sodass das Niederschreiben Mühe bereitet.

Ein öffentliches Testament wird von einem Notar oder einer Urkundsperson unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen verfasst. Vom Erblasser ist nur eine Unterschrift erforderlich. Wenn jemand nicht mehr unterschreiben kann, ist auch das Vorlesen möglich.

Vorteil: Ein öffentliches Testament wird von einer Fachperson erstellt und dürfte daher formell und inhaltlich einwandfrei sein. Bei umfangreichen Testamenten ist diese Form für den Testator bequemer. Ein öffentliches Testament empfiehlt sich zudem, wenn befürchtet wird, dass die gesetzlichen Erben später die Urteilsfähigkeit des Erblassers infrage stellen könnten.

Nachteile: Für den Erblasser ist diese Form bei Änderungen oder Neuaufsetzung aufwendiger. Der administrative Aufwand und die Kosten sind zudem höher.

Unabhängig von der Form des Testaments ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. So kann man sicherstellen, dass der Inhalt des Testaments auch der gewünschten Nachlassregelung entspricht.  

Warum man auf eine Mustervorlage für das Testament verzichten sollte

Im Internet sind zahlreiche Mustervorlagen für Testamente zu finden. Jedoch ist davon abzuraten, auf so eine Vorlage zurückzugreifen. Hierzu gibt es eine Reihe von Gründen:

  1. Jede Ausgangslage ist einzigartig. Jede familiäre Konstellation ist so individuell wie die Familienmitglieder selbst und bildet die Ausgangslage für die Nachlassplanung. Patchworkfamilien beispielsweise erfordern ein besonderes Augenmerk, denn hier entspricht die gesetzliche Erbfolge in der Regel den Wünschen des Erblassers nicht.
  2. Jedes Vermögen setzt sich individuell zusammen. Je komplexer die Vermögensverhältnisse, desto anspruchsvoller die Nachlassplanung. Aspekte wie Immobilien, Firmenbeteiligungen, Wertschriftenanlagen, Vorsorgeansprüche und Versicherungsleistungen wollen massgeschneidert berücksichtigt und geregelt sein.
  3. Der Inhalt der Mustervorlage kann unpassend sein. Nur eine Beratung durch eine Fachperson garantiert, dass die individuellen Bedürfnisse des Testators erkannt und geregelt werden. Die in der Vorlage zufälligerweise formulierten Inhalte können unzutreffend sein. Notwendige Formulierungen dagegen können fehlen.
     

Erbschaftsplanung: Das Ehegüter- und Erbrecht kurz erklärt

Dieses Video erklärt auf einfache Art und Weise die gesetzliche Regelung des Schweizer Ehegüter- und Erbrechts. Und weshalb ein Testament wichtig sein kann.

Testament verwahren

Das Testament sollte man in einem Umschlag und an einem sicheren Ort aufbewahren, damit es nach dem Tod bei der zuständigen Stelle eingereicht werden kann. Jeder Kanton hat eine Aufbewahrungsstelle bestimmt – beispielsweise beim Notariat, beim Bezirksgericht oder bei der Gemeinde. Wenn Sie es zu Hause aufbewahren: Achten Sie darauf, dass es leicht gefunden und nicht vernichtet wird. Natürlich kommt auch eine Vertrauensperson als Aufbewahrungsstelle in Betracht.
Unabhängig davon, für welchen Aufbewahrungsort man sich entscheidet, sollte dieser zugänglich für Angehörige notiert werden. Weisungen für den Todesfall (online ausfüllbar).

Das Testament kann jederzeit und so oft man wünscht geändert werden. Wenn Sie das bisherige Testament ausser Kraft setzen wollen, vernichten Sie es und ersetzen Sie es durch ein neues. Achtung: Wenn das neue Testament als Ergänzung des bisherigen verstanden werden kann, bleiben beide wirksam. Es sind immer alle Testamente der Behörde einzureichen, auch wenn einige davon offensichtlich ungültig sind.

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, an welchem Ort das Testament aufzubewahren ist. Wichtig ist die Gewissheit, dass es im Todesfall rasch der zuständigen Behörde zur Eröffnung eingereicht wird.

Testament regelmässig überarbeiten

Jede berufliche oder private Veränderung kann die Nachlassplanung beeinflussen. Daher empfiehlt es sich, bedeutende Ereignisse zum Anlass zu nehmen, bestehende Regelungen zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen. Solche Ereignisse können beispielsweise eine Heirat, Familienzuwachs, eine Scheidung, der Erwerb von Grundeigentum, eine berufliche Neuausrichtung oder Gesetzesänderungen sein.

Je komplizierter die Verwandtschafts- und je komplexer die Vermögensverhältnisse sind, desto wichtiger ist es, den Nachlass frühzeitig zu planen und eine Fachperson hinzuzuziehen, die in allen Bereichen sachkundig beraten und unterstützen kann. Das kann ein Anwalt, ein Notar, ein Treuhänder oder eine Fachperson der Credit Suisse sein.