Wohnsitzwechsel nach der Pensionierung
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Umzug nach der Pensionierung – das gilt es zu beachten

Die Kinder sind ausgezogen, das Einfamilienhaus ist zu gross geworden. Mit der Pensionierung rückt daher bei vielen Paaren der Wunsch nach einer kleineren, altersgerechten Wohnung in den Vordergrund. Angehende Pensionärinnen und Pensionäre sollten sich gründlich informieren, welche finanziellen Konsequenzen ein Wohnsitzwechsel in einen anderen Kanton haben kann.

Günstige Eigentumswohnung, aber beim Kantonswechsel höhere Steuern

Für Julia und Patrick wurde das grosse Einfamilienhaus mit Garten immer mehr zur Belastung. Patrick war beruflich oft unterwegs, Julia arbeitete in einem Reisebüro. Nachdem auch die jüngste Tochter ausgezogen war, brachte Julia die Idee vor, das Haus an die Kinder zu übergeben und in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Auch Patrick konnte sich einen Umzug nach seiner Pensionierung in zwei Jahren durchaus vorstellen.

Schon bei der ersten Suche im Internet stiess das Paar auf eine Eigentumswohnung im Nachbarkanton, die beide spontan begeisterte – besonders ihr Preis. Sie mochten ihrem Glück aber nicht ganz trauen und Julia schlug vor, doch noch mit einer Fachperson zu sprechen. Eine gute Idee, wie sich herausstellte: Das Objekt war zwar günstig zu haben, aber die hohe örtliche Steuerbelastung hätte die Freude spätestens bei der nächsten Steuerrechnung getrübt.

Steuerberater rät zu Wohnungswechsel in günstigeren Kanton

Der beigezogene Steuerberater riet dem Paar eindringlich, nicht dem Reiz des günstigen Kaufpreises zu erliegen. Er zeigte auf, dass sich der Umzug in einen steuergünstigen Kanton lohnen kann, auch wenn das Objekt dort mehr kostet. Die Einsparungen beim Bezug der Vorsorgegelder und bei der Einkommens- und Vermögenssteuer sind im konkreten Fall so hoch, dass der Mehraufwand beim Kaufpreis bereits nach wenigen Jahren ausgeglichen ist.

Das Gespräch dauerte nur knapp eine Stunde, war aber für das weitere Leben von Julia und Patrick eine bedeutende Weichenstellung. Heute geniesst das Paar den Ruhestand in einem steuergünstigen Seekanton in einer Eigentumswohnung, die dem ersten Objekt in nichts nachsteht.

Fünf Dinge, die man bei einem interkantonalen Wohnsitzwechsel beachten muss

  1. Für die Steuern ist der Wohnort per 31. Dezember massgebend. Wer zum Beispiel im November in einen anderen Kanton umzieht, ist dort steuerpflichtig und bezahlt die Steuern für das ganze Kalenderjahr zum örtlichen Tarif.
  2. Quellensteuerpflichtige Personen müssen sich am neuen Wohnort über ihre Steuerpflicht erkundigen. Die Regelung ist von Kanton zu Kanton verschieden.
  3. Für die örtliche Besteuerung der Kapitalbezüge aus der Pensionskasse oder der Säule 3a ist der Stichtag der Fälligkeit bzw. der Zahlung massgebend.
  4. Für die Veranlagung der Erbschaftssteuer ist der letzte Wohnsitz der Erblasserin bzw. des Erblassers massgebend. Das gilt auch für die Schenkungssteuer: Bei Schenkungen und Erbvorbezügen zählt der Wohnsitz der schenkenden Person. Die kantonalen Unterschiede bei den Steuersätzen sind gross. Die Kantone Obwalden und Schwyz erheben keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  5. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es eine Ausnahme: Für Grundeigentum ist jener Kanton bezugsberechtigt, in dem sich das Grundeigentum befindet.