Fondsverwaltung im Domizilspannungsfeld

Fondsverwaltung im Domizilspannungsfeld

Der finale Entscheid über die Ausgestaltung eines Fonds hängt von der Anlagepolitik, vom Kundentyp und möglicherweise von dessen eigenen Vorgaben ab. Aber auch das Domizil des Kunden spielt eine relevante Rolle, wenn neue Fonds aufgelegt werden.

Das Domizil eines Fonds ist das Resultat eines Assessments des bestmöglichen Setups für die Abdeckung der Bedürfnisse des Fondssponsors – also des Initiators des Fonds. Ist dies ein Asset Manager, dann ist die Wahl des Fondsdomizils entscheidend, um den Fonds den Kunden näherbringen zu können. Als Dienstleister für Asset Managers ist eine breite Auswahl an Fondsdomizilen zwingend. Dabei hat sich das sogenannte EU-Passporting von Fondsleitungen als nützliche Praxis erwiesen.

Was ist Passporting? 

Das Passporting erlaubt einer in einem EU-/EWR-Land ansässigen, lizenzierten Fondsleitung, Fonds in weiteren EU- und EWR-Staaten gemäss lokalem Recht aufzusetzen und entsprechend zu verwalten. So kann eine Luxemburger Fondsleitung, die über einen irischen Passport verfügt, neben lokalen auch irische Fonds unter UCITS- oder AIF-Recht aufsetzen.

Die Fondsleitung basiert dabei auf dem bestehenden Setup und der rechtlichen Organisation sowie auf den Kompetenzen in Luxemburg. Sie mandatiert den in Irland ansässigen Administrator und interagiert gleichzeitig mit der Depotbank im Fondsdomizil.

«Fondssponsoren profitieren vom erweiterten Angebot möglicher Fonds-Setups und dabei auch von Unterschieden unter anderem in der Definition der Diversifikation oder von Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Fondsdomizil», erklärt Ralph Warth, Leiter Fund Structuring bei Credit Suisse Funds, und fügt an: «Die Credit Suisse hat für ihre Luxemburger Fondsleitung den EU-Passport in Anspruch genommen, um die Produktpalette für Sponsoren von Private Label Funds zu erweitern.»

Positive Rückmeldungen von internationalen Kunden aus dem Asset-Management- und dem Vermögensverwaltungs- sowie dem Family-Office-Geschäft hätten dabei den Mehrwert des Expansionsschritts bestätigt.

Luxemburg als ideales Domizil für die Fondsverwaltung?

Es ist kein Zufall, dass viele Fondsgeschäfte ihren Ursprung in Luxemburg haben. Denn das kleine Land ist als Domizil für die Ausgestaltung und Verwaltung von Fonds sehr beliebt. Gemäss Ralph Warth hat dies einen guten Grund: «Der Erfolg Luxemburgs als Fondsplatz basiert auf der sehr guten Zusammenarbeit zwischen Politik, Fondsverband und Fondsindustrie. Damit werden optimale Rahmenbedingungen für den Fondsplatz und seine Teilnehmer geschaffen.»

Dies habe sich unter anderem auch in der raschen Umsetzung der revidierten, liberaler ausgestatteten Richtlinie im Rahmen des ELTIF (European Long-Term Investment Fund) gezeigt, der Anlagen in nicht kotierte Firmen, Immobilien und Infrastruktur ermöglicht sowie gleichzeitig Retail-, professionellen und institutionellen Investoren angeboten werden kann.

Fondsdienstleistungen aus einer Hand

Die Credit Suisse bietet Fondssponsoren sämtliche Dienstleistungen für Fonds des Domizils Luxemburg aus einer Hand an, um internationalen Kunden zum Beispiel aus dem Asset Management die effiziente Möglichkeit des EU-/EWR-weiten Produktvertriebs zu geben.

Darüber hinaus bedient die Credit Suisse auch die Fondsstandorte Schweiz, Irland und Cayman Islands. Ralph Warth stellt dabei fest: «Schweizer Fonds sind bei regulierten Schweizer Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen sowie bei einheimischen Banken und Vermögensverwaltern mit Inlandvertrieb oder diskretionären Mandaten die erste Wahl.»

Die Zukunft der Schweiz als Fondsstandort

Bereits jetzt ist der Fondsplatz Schweiz für die Schweizer Volkswirtschaft durch seine Wertschöpfung – Fondsleitung, Administratoren, Depotbanken, Revisionsgesellschaften, Aufsicht und Vertriebsgesellschaften – als Arbeitgeber und damit auch als Steuersubstrat und Konsument von Dienstleistungen von sehr grosser Bedeutung. Dieser Stellenwert könnte in Zukunft weiter zunehmen.

Denn im Dezember 2021 verabschiedete das Parlament die KAG-Erweiterung um den Limited Qualified Investor Fund (L-QIF). «Die liberale Umsetzung der L-QIF-Verordnung kann den Schweizer Fondsmarkt erheblich stärken», ist sich Ralph Warth sicher. Er fügt an: «Der zukünftige Stellenwert der Schweiz als Fondsstandort liegt somit ganz in den Händen der Politik.»

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