Pensionierung aufschieben. Warum es sich auszahlt.
Grosse Freude am Beruf und gute Gesundheit sind Gründe, warum man über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchte. Wie die aufgeschobene Pensionierung funktioniert und wie die finanziellen Vorteile konkret aussehen.
AHV-Rente aufschieben und von einer höheren Rente profitieren
Im Rahmen des flexiblen Rentenbezugs der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) können Versicherte ihren Ruhestand nach den eigenen Bedürfnissen und Wünschen gestalten. So gestattet die Regelung in der 1. Säule, auch nach Erreichen des Pensionsalters den Bezug der AHV-Rente um mindestens ein und höchstens fünf Jahre aufzuschieben.
Der finanzielle Vorteil: Wer die AHV aufschiebt und eine Zeit lang auf seine Rente verzichtet, erhält einen lebenslangen prozentualen Rentenzuschlag. Dieser Zuschlag richtet sich nach der Aufschubsdauer und steigt mit jedem Monat, in dem die AHV-Rente nicht bezogen wird. Um von einer Erhöhung der Rente profitieren zu können, muss der Bezug der AHV-Rente aber um mindestens ein Jahr aufgeschoben werden. Falls sich Versicherte vor Ablauf dieser Frist dazu entscheiden, die Rente zu beziehen, werden die seit der Eröffnung des Anspruchs aufgeschobenen Beträge rückwirkend, ohne Zuschlag und ohne Zinsen ausgezahlt.
Stand 2023 erhalten Versicherte bei einem einjährigen Rentenaufschub einen Zuschlag von 5,2 Prozent auf ihre monatliche AHV Rente. Bei einem fünfjährigen Aufschub sind es sogar 31,5 Prozent. Dies würde bei einer Maximalrente von 2’450 Schweizer Franken monatlich einen Zuschlag von 772 Franken bedeuten, bei der Minimalrente würden 386 Franken hinzukommen.
AHV-Rente aufschieben: So erhöht sich die Rente pro aufgeschobenem Jahr
Ausgangspunkt: ordentliches Rentenalter (64/65), maximale AHV-Rente von CHF 2’450.
Quellen: AHV, Credit Suisse
Aufgeschobene Pensionierung anmelden
Anzumelden ist der AHV-Rentenaufschub spätestens ein Jahr nachdem das ordentliche Rentenalter erreicht wurde. Dazu ist eine sogenannte Aufschubserklärung nötig. Zur Erstellung kreuzen Sie im Anmeldeformular für die Altersrente der AHV-Informationsstelle in der Rubrik «Flexibler Rentenbezug» den Aufschub an. Die definitive Aufschubsdauer müssen Sie nicht im Voraus festlegen. Denn wenn die Mindestdauer von einem Jahr abgelaufen ist, lässt sich die AHV-Rente monatlich abrufen. Dazu reichen Sie das Formular zum Abruf der Altersrente ein.
Erwerbstätige Personen bleiben während der aufgeschobenen Pensionierung AHV-pflichtig. Es gilt aber ein Freibetrag von 1’400 Franken im Monat bzw. 16’800 Franken im Jahr. Bei einem Einkommen über diesen Betrag hinaus werden die üblichen AHV-, IV- und Erwerbsersatz-Beiträge abgezogen. Diese Beiträge haben jedoch keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Altersrente, sie sind lediglich Solidaritätsbeiträge. Die Arbeitslosenversicherung muss nicht mehr gezahlt werden.
Aufschub der Pensionierung bei der BVG-Rente
Auch in der beruflichen Vorsorge ist ein Rentenaufschub möglich. Der Aufschub ist jedoch laut dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) für die Pensionskassen keine Pflicht und muss daher zwingend im jeweiligen Reglement vorgesehen sein. Nur in diesem Fall kann die erwerbstätige Person auf Verlangen bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahrs, weiter in der Pensionskasse versichert bleiben. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Pensionskasse, um herauszufinden, ob ein Aufschub der PK-Leistungen möglich ist.
Auch bei Aufschub der BVG-Rente ergibt sich ein finanzieller Vorteil. Einzelne Pensionskassen erheben während des Aufschubs weiter Beiträge, wodurch zusätzliches Alterskapital angespart wird. Aufgrund der verkürzten Bezugsdauer steigt in jedem Fall der Umwandlungssatz: Das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlte Guthaben – in Form einer Rente, als Kapital oder in einer Mischform – fällt höher aus als bei einer ordentlichen Pensionierung.
Aufgeschobene Pensionierung bei der Säule 3a
Wer erwerbstätig bleibt, kann den Bezug der Altersleistung der Säule 3a aufschieben und höchstens fünf weitere Jahre steuerbegünstigt Beiträge einzahlen. Sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, müssen sämtliche Säule-3a-Vorsorgegelder bezogen werden. Das Guthaben wird als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und zu einem reduzierten Satz getrennt vom übrigen Einkommen versteuert. Um zu sparen, empfiehlt es sich, mehrere Säule-3a-Konten zu führen und diese bereits in den Jahren vor der geplanten Erwerbsaufgabe gestaffelt in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen.
Dann lohnt sich die aufgeschobene Pensionierung
Ob sich ein Aufschub der Rente lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Je höher die versicherte Person ihre eigene Lebenserwartung einschätzt, desto eher kommt die aufgeschobene Pensionierung infrage – sofern der Arbeitgeber dies ermöglicht. Neben der gesundheitlichen Situation spielt auch die persönliche Steuersituation eine Rolle. Denn ein Rentenaufschub, sei es der staatlichen oder der beruflichen Vorsorge, lohnt sich besonders für Gutverdienende, die planen, länger als bis zum ordentlichen Pensionierungsalter zu arbeiten: Indem sich Versicherte die Renten erst mit Beendigung der Erwerbstätigkeit auszahlen lassen, können Sie eine höhere Steuerbelastung durch den kombinierten Bezug von Einkommen und Rente vermeiden.