Wohneigentumsförderung: mit Vorsorgegeldern Immobilien kaufen
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Mit ausreichenden Eigenmitteln zur Traumimmobilie: ein Überblick

Der Traum vom Eigenheim soll nicht an den Eigenmitteln scheitern: Im Rahmen der Wohneigentumsförderung können Sie Gelder aus der Altersvorsorge nutzen und so ausreichend Eigenkapital einbringen, um die Finanzierung Ihrer Immobilie sicherzustellen.

Dank Wohneigentumsförderung das geforderte Eigenkapital aufbringen

Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss mindestens 20 Prozent des Verkehrswerts der Liegenschaft an Eigenmitteln einbringen. Maximal 80 Prozent des Kaufpreises können mit einer Hypothek finanziert werden. Diese Finanzierungsanforderungen stellen in manchen Fällen eine Hürde dar. Deswegen beziehen heute viele Käuferinnen und Käufer im Rahmen der Wohneigentumsförderung Gelder aus der Altersvorsorge. Durch diese Finanzierungshilfe kann eine breitere Masse die notwendigen Eigenmittel aufbringen und sich den Traum vom Eigenheim verwirklichen.

Wohneigentumsförderung erfolgt unter spezifischen Bedingungen

Als Wohneigentumsförderung gilt der frühzeitige Bezug von Vorsorgeguthaben aus der 2. und 3. Säule zum Kauf oder zur Renovation eines Eigenheims sowie zur Amortisation einer Hypothek. Vorbezüge aus der Altersvorsorge sind genau geregelt. Die gebundene Selbstvorsorge, die Säule 3a, zählt zu den liquiden Mitteln. Diese müssen insgesamt mindestens 10 Prozent des Kaufpreises der Immobilie ausmachen.

Das Kapital aus der 2. Säule kann bis zum Alter von 50 Jahren vollständig bezogen werden; danach ist nur noch ein Teilbezug möglich. Beschränkungen gelten zudem, wenn man in den letzten drei Jahren freiwillige Einkäufe getätigt hat. Bei der 3. Säule kann unabhängig vom Alter das ganze Kapital bezogen werden. Ein Bezug kann sowohl bei der 2. als auch bei der 3. Säule höchstens alle fünf Jahre beantragt werden. Andere Regelungen gelten für die Verpfändung, die anstelle des Vorbezugs möglich ist.

Von Vorsorgegeldern kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn es sich um ein selbstbewohntes Wohneigentum handelt. Immobilien, die als Ferienwohnung oder zur Fremdvermietung dienen, dürfen nicht mittels Guthaben aus der Altersvorsorge finanziert werden.

Finanzierung von Wohneigentum aus Eigenmitteln und Hypothek

Beispiel für die Finanzierung mit dem Minimum von 20 Prozent aus Eigenmitteln, wobei mindestens 10 Prozent aus liquiden Mitteln stammen müssen.

Quelle: Credit Suisse

Gelder aus der Altersvorsorge zur Wohneigentumsförderung: die Kehrseiten

Vorzeitige Auszahlungen aus der 2. und 3. Säule oder Verpfändungen dienen in erster Linie dazu, Personen mit weniger Eigenmitteln die Finanzierung von Wohneigentum zu ermöglichen. Dank Mitteln aus der Wohneigentumsförderung kann das Eigenkapital für den Erwerb einer Liegenschaft erhöht werden. Durch das höhere Eigenkapital ist es möglich, die Hypothek zu reduzieren, wodurch geringere Hypothekarzinsen anfallen.

Der Bezug von Vorsorgegeldern birgt auch Nachteile: Der einmal bezogene Betrag fehlt später in der Altersvorsorge. Bei einer Auszahlung von Guthaben aus der 2. Säule kann es ausserdem dazu kommen, dass Vorsorgeleistungen im Fall von Invalidität oder Tod nicht mehr vollständig erbracht werden. Der Bezug aus der Säule 3a führt ebenfalls zu einer Schmälerung von Altersleistungen. Bei einem Bezug von Leistungen aus der 2. und 3. Säule wird zudem eine Kapitalauszahlungssteuer fällig, deren Höhe von Kanton zu Kanton sehr stark variieren kann.

Wohneigentumsförderung beziehen: Was gilt es zu beachten?

  2. Säule/
Pensionskasse (PK)
Säule 3a
Mindestbezug Mindestbetrag 20 000 Schweizer Franken Kein Mindestbetrag
Einfluss auf die Vorsorgeleistungen
Weniger Alterskapital bei Pensionierung, je nach PK tiefere Risikoleistungen bei Tod/Invalidität
Weniger Alterskapital bei Pensionierung
Begrenzung Bezug nur alle fünf Jahre möglich. Zudem Begrenzungen ab dem Alter von 50 Jahren und bei freiwilligen Einkäufen in den drei vorausgehenden Jahren.
Bezug nur alle fünf Jahre möglich
Rückzahlung des bezogenen Betrags Rückzahlung in der Regel bis drei Jahre vor Pensionierung möglich Rückzahlung nicht möglich
Zustimmung des Ehepartners / eingetragenen Partners
Zustimmung nötig Zustimmung nötig

Quelle: Credit Suisse

2. und 3. Säule zur Wohneigentumsförderung kombinieren

Werden Vorsorgegelder zur Wohneigentumsförderung bezogen, ist es wichtig, die Risiken vorgängig abzuklären und sich gut zu überlegen, ob Gelder aus der Pensionskasse und/oder aus der Säule 3a genutzt werden sollen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, zuerst Gelder aus der Säule 3a zu beziehen. So bleibt der Versicherungsschutz, den die Pensionskasse im Fall von Invalidität oder Tod gewährt, bestehen. Zudem wird eine spätere Altersrente aus der 2. Säule nicht direkt verringert.

Allerdings ist in der Säule 3a meist weniger Kapital vorhanden als in der 2. Säule. Werden auch nach Vorbezug der 3. Säule zusätzliche Finanzierungsmittel benötigt, können diese dann mit der Pensionskasse gedeckt werden. Welche Quellen sich für den Kauf von Wohneigentum am besten eignen, hängt auch von Faktoren wie den individuellen Zukunftsplänen, der finanziellen Ausgangslage und den Konditionen der Pensionskasse ab.

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