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Der Verwaltungsrat der Credit Suisse Group AG beantragt zur weiteren Stärkung der Kapitalbasis zwei Aktienkapitalerhöhungen

Der Verwaltungsrat der Credit Suisse Group AG wird einer ausserordentlichen Generalversammlung vom 19. November 2015 zwei Aktienkapitalerhöhungen beantragen: eine erste Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Namenaktien an einige qualifizierte Investoren und eine zweite Kapitalerhöhung durch eine Bezugsrechtsemission für bestehende Aktionäre. Damit beabsichtigt Credit Suisse Group AG, das harte Kernkapital (CET1) zu stärken und den finanziellen Spielraum für die Umsetzung der strategischen Ziele zu erhöhen.

In einem ersten Schritt haben sich einige qualifizierte Investoren unter üblichen Bedingungen verpflichtet, 58‘000‘000 neue Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.04 zu erwerben. Der Kaufpreis je Aktie entspricht 94,5% des volumengewichteten Durchschnittskurses der Namenaktien der Credit Suisse Group AG an der SIX Swiss Exchange vom 21. Oktober 2015. Bestehenden Aktionären werden für diese neuen Namenaktien keine Bezugsrechte eingeräumt. Die Investoren haben sich verpflichtet, die neuen Namenaktien bis zum Vollzug des anschliessenden Bezugsrechtsangebots nicht zu veräussern und im Umfang der neu erworbenen Namenaktien an der Bezugsrechtsemission teilzunehmen. Der erwartete Bruttoerlös für Credit Suisse Group AG beläuft sich auf rund CHF 1,35 Milliarden. Diese Ausgabe neuer Aktien erfolgt unter der Bedingung, dass die ausserordentliche Generalversammlung die folgende zweite Massnahme genehmigt.

An derselben ausserordentlichen Generalversammlung wird der Verwaltungsrat in einem zweiten Schritt, der nicht von der Genehmigung der oben erwähnten ersten Massnahme abhängig ist, die Durchführung einer Bezugsrechtsemission (Ausgabe von neuen Aktien an die bestehenden Aktionäre der Credit Suisse Group AG, soweit die lokalen rechtlichen Bestimmungen dies zulassen) beantragen. Credit Suisse Group AG beabsichtigt im Rahmen dieser Bezugsrechtsemission bis zu 260‘983‘898 neue Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.04 zu emittieren.

Aktionäre der Credit Suisse Group AG erhalten ein Bezugsrecht für jede Namenaktie, die sie per 20. November 2015 (nach Börsenschluss) halten. 13 Bezugsrechte gewähren deren Inhaber das Recht, vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen durch lokale Gesetze, 2 neue Namenaktien zum Bezugspreis von CHF 18 pro Aktie zu erwerben. Credit Suisse Group AG erwartet aus der Bezugsrechtsemission einen Bruttoerlös von rund CHF 4,7 Milliarden.

Die Bezugsrechte werden voraussichtlich vom 23. November bis 1. Dezember 2015 an der SIX Swiss Exchange gehandelt und vom 23. November bis 3. Dezember, 12.00 Uhr mittags (MEZ), ausübbar sein. Die Kotierung und der erste Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange, ebenso wie die Lieferung der neuen Namenaktien gegen Bezahlung des Bezugspreises, sind für 4. Dezember 2015 vorgesehen.

Ein Konsortium von Banken hat sich vorbehaltlich marktüblicher Bedingungen verpflichtet, die neuen Namenaktien, welche im Rahmen der Bezugsrechtsemission ausgeben werden (mit Ausnahme der neuen Aktien, für welche sich die Investoren, wie oben erwähnt, in einem ersten Schritt verpflichtet haben, Bezugsrechte auszuüben), fest zu übernehmen.

Die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung mit den entsprechenden Erläuterungen wird am 27. Oktober 2015 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht und an die Aktionäre versandt.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Aktienkapitalerhöhungen

19. November 2015: Ausserordentliche Generalversammlung
20. November 2015: Nach Handelsschluss der SIX Swiss Exchange: Stichtag für die Ermittlung der Bezugsrechtsansprüche der bestehenden Aktionäre. Aktionäre, die Namenaktien nach dem Stichtag kaufen, erwerben Aktien ohne Bezugsrechte
23. November 2015: Veröffentlichung Emissions- und Kotierungsprospekt
23. November 2015: Kotierung und erster Handelstag der neuen Namenaktien an der SIX Swiss Exchange, welche von den Investoren, unter Ausschluss des Bezugsrechts der bisherigen Aktionäre, erworben worden sind
23. November – 1. Dezember 2015: Bezugsrechtshandel (Handel an der SIX Swiss Exchange)
23. November – 3. Dezember 2015, 12.00 Uhr mittags (MEZ): Ausübungsfrist für Bezugsrechte
3. Dezember 2015: Pressemitteilung mit dem Ergebnis der Bezugsrechtsemission (nach 17.30 Uhr (MEZ)
4. Dezember 2015: Vollzug der Bezugsrechtsemission (Lieferung der neuen Namenaktien gegen Bezahlung des Bezugspreises)
4. Dezember 2015: Kotierung und erster Handelstag der neuen Namenaktien aus dem Bezugsrechtsangebot an der SIX Swiss Exchange

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