Kontakt & Support Beschwerdeprozess der Credit Suisse (Deutschland) Aktiengesellschaft

Beschwerdeprozess der Credit Suisse (Deutschland) Aktiengesellschaft

Wir helfen Ihnen gerne

Wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind, teilen Sie uns dies sofort mit. Wir werden Ihr Problem so rasch wie möglich beheben. Sofern möglich, werden wir auch Massnahmen treffen, damit das Problem nicht wieder auftritt.

Wie beschwere ich mich?

Ihr erster Ansprechpartner

Am besten kontaktieren Sie Ihren Kundenberater oder Ihren üblichen Ansprechpartner, um Ihr Anliegen vorzubringen.

Geben Sie diesen Personen die Gelegenheit, auf Ihr Anliegen einzugehen und die Dinge richtigzustellen.

Schreiben Sie uns einen Brief

Wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Wir werden uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen kümmern. Wenn möglich werden wir alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu lösen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses nicht wieder auftritt. Am schnellsten lassen sich Probleme ausräumen, wenn Sie sich an den für Sie zuständigen Ansprechpartner unter den Ihnen bereits bekannten Kontaktdaten wenden.

Alternativ können Sie eine schriftliche Beschwerde bei der Credit Suisse (Deutschland) AG unter folgender Adresse einreichen:

Credit Suisse (Deutschland) AG
Compliance
Taunustor 1
60310 Frankfurt am Main

Alternative Beschwerdemöglichkeiten

Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und bearbeiten Beschwerden schnellstmöglich. Sofern die Beantwortung einer Beschwerde nicht zeitnah erfolgen kann, erhalten Sie in der Regel innerhalb von 5 Bankarbeitstagen eine Eingangsbestätigung.
Sollte die Bearbeitung einer Beschwerde unerwartet längere Zeit in Anspruch nehmen, werden wir Sie in der Regel nach 14 Banktagen in einer Zwischennachricht über die Gründe hierfür und die voraussichtliche Bearbeitungszeit informieren.
Nach unseren Recherchen und einer abschließenden Beurteilung Ihrer Beschwerde werden wir Ihnen das Ergebnis unserer Prüfung und ihre Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung der Beschwerde durch eine zivilrechtliche Klage oder alternative Streitbeilegungsverfahren darlegen.

Alternativ - oder falls Sie mit unserer Antwort nicht einverstanden sind - können Sie sich als Verbraucher gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) darüber hinaus an den Ombudsmann der privaten Banken, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder die Deutsche Bundesbank wenden.

Ombudsmann der privaten Banken

Per Briefpost:
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: +49 30 1663-3166
Fax: +49 30 1663-3169
E-Mail: ombudsmann@bdb.de

Das Verfahren sowie sämtliche hierzu relevanten Informationen sind online auf www.bankenombudsmann.de abrufbar.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Gemäß § 4 b des Gesetzes über die Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) können sich Verbraucher im Fall einer Beschwerde in Textform direkt an die BaFin wenden.
Nähere Informationen über die Vorgehensweise bei einer Beschwerde erhalten Sie unter www.bafin.de.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: +49 228 4108-0
Fax: +49 228 4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de

Deutsche Bundesbank

Als behördliche Verbraucherschlichtungsstelle ist die Deutsche Bundesbank nur für Beschwerdefälle zuständig, in denen keine der oben genannten zugelassenen Schlichtungsstellen zuständig ist.

Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Hausanschrift:
Taunusanlage 5
60329 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 2388-1907
Fax: +49 69 709090-9901
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Website: www.bundesbank.de

Daneben steht Ihnen auch der ordentliche – d.h. gerichtliche – Rechtsweg offen, ohne dass vorab ein Beschwerde- oder Schlichtungsprozess durchlaufen werden muss.