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Credit Suisse gibt Erhöhung von Rückstellungen für hypothekarkreditbezogene Rechtsstreitigkeiten bekannt

Die Credit Suisse hat heute bekannt gegeben, dass sie ihre Rückstellungen für hypothekarkreditbezogene Rechtsstreitigkeiten um CHF 277 Mio. erhöht hat nach der Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse für 2014 am 12. Februar 2015.

Entwicklungen bei branchenweiten Rechtsstreitigkeiten und Untersuchungen in den USA bezüglich Hypotheken haben zu einer Erhöhung von Rückstellungen für solche Angelegenheiten nach der Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse für 2014 am 12. Februar 2015 geführt. Die Credit Suisse ist gemäss Rechnungslegungsgrundsätzen verpflichtet, die Auswirkungen dieser neuen Informationen auf ihre Finanzposition und die Ergebnisse für 2014 zu prüfen. Entwicklungen, die die Höhe der Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten materiell beeinflussen, sind in den Ergebnissen für 2014 zu berücksichtigen, wenn sie vor Finalisierung der Jahresrechnung bekannt werden.

Angesichts dieser Entwicklungen und gemäss den Anforderungen der Rechnungslegung hat die Credit Suisse ihre Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten für das vierte Quartal 2014 um CHF 277 Mio. erhöht. Die Anpassung der am 12. Februar 2015 bekannt gegebenen vorläufigen Finanzergebnisse um diese Belastung führt für das vierte Quartal 2014 zu einem ausgewiesenen Reingewinn von CHF 691 Mio., nach einem Verlust von CHF 476 Mio. im vierten Quartal 2013. Für das Gesamtjahr 2014 und unter Berücksichtigung derselben Anpassung beläuft sich der ausgewiesene Vorsteuergewinn (Kernergebnis) auf CHF 3‘232 Mio., verglichen mit CHF 3‘504 Mio. in 2013. Der den Aktionären zurechenbare Reingewinn 2014 beläuft sich auf CHF 1‘875 Mio. nach CHF 2‘326 Mio. in 2013. Da die Belastung durch die Erhöhung der Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im nicht strategischen Geschäft der Division Investment Banking anfällt, bleiben die strategischen Vorsteuerergebnisse (Kernergebnis) für das vierte Quartal 2014 sowie für das Gesamtjahr 2014 der Credit Suisse mit CHF 1‘449 Mio. bzw. CHF 6‘790 Mio. unverändert.

Unter Berücksichtigung dieser Belastung betrug die Quote des harten Kernkapitals (CET1) gemäss Basel III per Ende 2014 auf Look-through-Basis 10,1% und die Quote des harten Kernkapitals (CET1) gemäss Basel III 14,9%.

Als Folge dieser Entwicklungen hat die Credit Suisse auch ihre Schätzung für das vierte Quartal 2014 der realistischen und nicht durch bestehende Rückstellungen gedeckten Gesamtkosten für bestimmte Verfahren, bei denen die Gruppe eine Schätzung für realistisch hält, auf eine Bandbreite von CHF 0 bis CHF 1,8 Mia. erhöht (verglichen mit der zuvor ausgewiesenen Bandbreite von CHF 0 bis CHF 1,3 Mia.).

Die endgültige geprüfte Jahresrechnung 2014 der Credit Suisse Group wird im Geschäftsbericht 2014 enthalten sein, der am oder um den 20. März 2015 veröffentlicht werden wird.

Die angepasste Medienmitteilung zum Finanzergebnis des vierten Quartals 2014, die angepasste Folienpräsentation sowie die angepasste Zeitserie, welche diese Belastung berücksichtigen, sind verfügbar unter: 

 www.credit-suisse.com/results