Finanzmarktregulierungen Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) II

Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) II

Die Europäische Kommission entwickelt seit 2004 Vorschriften zur Erhöhung der Transparenz und zur Harmonisierung der Offenlegungspflichten auf den europäischen Finanzmärkten. Der erste Teil der Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) wurde 2006 erarbeitet und zur Umsetzung verabschiedet.

Angesichts der direkten Auswirkungen der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 haben die europäischen Mitgliedsstaaten beschlossen, den geltenden Regulierungsrahmen zu erweitern und damit die Markets in Financial Instruments Directive 2014/65/EU («MiFID II») einzuführen. Diese soll die Finanzstabilität und den Anlegerschutz verbessern und gleichzeitig die Markteffizienz und den Wettbewerb steigern. Die MiFID II wurde 2014 vom Europäischen Parlament genehmigt und trat am 3. Januar 2018 in Kraft.

Die MiFID II wurde entwickelt, um:

  • den Anlegerschutz zu erhöhen, 
  • die Marktstrukturen und Markttransparenz zu verbessern, 
  • die Corporate Governance und die internen Kontrollsysteme zu stärken,
  • spezifische Regeln für den algorithmischen und hochfrequenten Handel durchzusetzen.

Die MiFID II gilt für alle Kunden mit Sitz in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Kunden, deren Wohnsitz sich ausserhalb des EWR befindet, sind von der MiFID II nicht direkt betroffen.

Die Einführung der MiFID II wird unseren EWR-Kunden Vorteile bringen, darunter:

  • Neue und detailliertere Berichte über die Portfolioperformance sowie Transparenz über Kostenstrukturen und Vergütungen. Der Kunde ist somit über die Entwicklung seines Portfolios bestens informiert und kennt die anfallenden Kosten
  • Einheitliche Fact Sheets für unsere Produkte, einschliesslich Angaben zu Risiken und Kosten, stellen sicher, dass unsere Kunden noch vor dem Abschluss von Handelsgeschäften umfassend über unser Angebot informiert werden
  • Neue detaillierte Kostenübersichten für jede Anlageentscheidung und ein Jahresbericht, der den Privat- und Geschäftskunden Informationen über die Gesamtkosten ihrer Transaktionen liefert
  • Jedes Beratungsgespräch wird dokumentiert und gibt Auskunft über die Eignung der Beratung und ob das Angebot den Präferenzen, Zielen und anderen Anlegermerkmalen des Kunden entspricht
  • Die Kunden werden automatisch informiert, wenn die Portfolioperformance eine bestimmte Verlustschwelle erreicht
  • Best Execution Policy, um die beste Ausführung von Kundenaufträgen zu gewährleisten und unseren Kunden bestmögliche Ergebnisse zu liefern

Zusätzlich zu diesen Dienstleistungen bieten wir qualifizierten Gegenparteien ein erweitertes Produktportfolio für Derivate, z. B. komplexe Anleihen, alternative Investmentfonds oder Private-Equity-Produkte. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

Wir haben erheblich in unsere IT-Systeme investiert, um unseren Kunden effizientere Prozesse und erweiterte Funktionen anzubieten. Beispiele hierfür sind die zunehmende Automatisierung unserer Auftragsverwaltungssysteme, die die Abwicklung von Kundenaufträgen noch einfacher macht und die Zeit für Beratungsgespräche erhöht.

Wir haben die Klassifizierungsregeln für unsere Kunden erweitert, so dass wir unser Produktangebot noch präziser auf die Bedürfnisse unserer Kunden abstimmen können. Diese können sich somit voll und ganz auf unsere Beratungsleistungen verlassen.

Privatkunden, die in der Regel als Retailkunden eingestuft werden, können, sofern sie über ein ausreichendes Volumen an finanziellen Vermögenswerten und über angemessenes finanzielles Know-how verfügen, ein Opt-up beantragen und unter MiFID II als Professionelle Kunden anstatt als Retailkunden klassifiziert werden. Professionelle Kunden haben Zugang zu zusätzlichen Finanzprodukten und -dienstleistungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater.

Die MiFID II betrifft in der Regel Finanzinstitute, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR haben, und Kunden innerhalb des EWR beraten. Obwohl die Credit Suisse kein Finanzinstitut mit Sitz im EWR ist, ist die MiFID II für uns relevant, weil wir:

  • weltweit präsent sind und unsere Kunden von grenzüberschreitenden Beratungsangeboten profitieren
  • unseren Kunden Zugang zu den meisten europäischen und internationalen Handelsplätzen gewähren

Zudem müssen alle Tochtergesellschaften und Geschäftsstellen der Credit Suisse mit Sitz im EWR sicherstellen, dass sie MiFID-II-konform sind.

Die globale Vernetzung der Finanzmärkte, in denen die Schweizer Banken tätig sind, erfordert eine kontinuierliche Ausrichtung der Geschäftspraktiken an internationalen Standards. Da die Schweizer Banken einen beträchtlichen Teil ihrer Finanzdienstleistungen in der EWR anbieten, ist es wichtig, dass die Banken auch in Zukunft über Zugang zu den europäischen Finanzmärkten besitzen. Die Credit Suisse beurteilt die regulatorischen Massnahmen gemäss MiFID II grundsätzlich positiv, obwohl die Umsetzung dieser Massnahmen in der Regel mit erheblichen Investitionen verbunden ist. Durch die Erfüllung dieser Anforderungen und Investitionen in das Geschäft wird die Credit Suisse wettbewerbsfähiger und die Kunden profitieren von einem breiteren Angebot an Finanzdienstleistungen.

Die Abteilung Regulatory Oversight and Implementation der Credit Suisse hat eine Plattform mit moderner Technologie eingeführt, um unsere Kundenberater und Kunden in jeder Phase des Beratungsprozesses zu unterstützen. Dies beinhaltet unter anderem die Erstellung von Anlagevorschlägen, Eignungsprüfungen, Portfolioüberwachung und der Initiierung von Wertschriftentransaktionen. Investiert wurde auch in die Effizienz und Transparenz der Auftragsabwicklung bei Finanztransaktionen. Gleichzeitig wurden der Automatisierungsgrad unserer Auftragseingangssysteme angepasst und unsere Best Execution Regelungen weiter verbessert.

Die Credit Suisse verpflichtet sich, die Einhaltung der MiFID II zu gewährleisten und kontinuierlich in die Kundenbeziehungen und in ihre Systeme zur Abwicklung von Kundenaufträgen zu investieren, um das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erzielen.

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht der Legal Entity Identifier (LEI) von ausgewählten Einheiten der Credit Suisse Group

  • Credit Suisse AG
    ANGGYXNX0JLX3X63JN86
  • Credit Suisse (Schweiz) AG
    549300CWR0W0BCS9Q144
  • Neue Aargauer Bank AG
    549300E1QDNB0NGGAL34
  • Credit Suisse International
    E58DKGMJYYYJLN8C3868
  • Credit Suisse Securities (Europe) Limited
    DL6FFRRLF74S01HE2M14
  • Credit Suisse Securities Sociedad de Valores Sociedad Anonima
    959800TMGPWX7NYM4R72
  • Credit Suisse (Deutschland) Aktiengesellschaft
    529900ENT1WBE443LZ43

LEI-Service für Kunden der Credit Suisse, die eine LEI registrieren möchten.

Credit Suisse bietet in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Deloitte AG unseren Kunden eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Registrierung einer LEI an. Unsere Kunden profitieren so von einem Registrierungsprozess zu einem günstigeren Preis (CHF 65 für die Erstvergabe und CHF 57 für die jährliche Verlängerung, zzgl. MwSt.). Wenn Sie eine LEI beantragen möchten, dann besuchen Sie bitte www.lei-portal.ch und folgen Sie den erforderlichen Schritten. Um den Rabattcode für den exklusiven Rabatt der Credit Suisse zu erhalten, bitten wir Sie, Ihren Kundenberater zu kontaktieren.

Informationen zur Nationalen Kennung (National Identifier) finden Sie hier.

Die Vereinbarung über die Übertragung von Finanzsicherheiten bezieht sich auf Vereinbarungen, einschließlich Pensionsgeschäfte (‚REPO‘), bei denen ein Sicherungsgeber das volle Eigentum an Finanzsicherheiten an einen Sicherungsnehmer überträgt, um die Erfüllung der entsprechenden finanziellen Verpflichtungen zu sichern oder anderweitig zu decken. In Übereinstimmung mit MiFID II dürfen solche Vereinbarungen nur professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien angeboten werden.

Die Credit Suisse möchte in der folgenden Informationserklärung auf die Risiken hinweisen, die mit Finanzsicherheiten in Form der Vollrechtsübertragung verbunden sind.

Information Statement Relating To Risks in Connection with Title Transfer Collateral Arrangements (“TTCA”) (PDF)

Die Credit Suisse hat Best-Execution-Vereinbarungen für Retail- und Professionelle Kunden getroffen, die die Grundsätze, Pflichten und Verantwortlichkeiten beschreiben, um alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um systematisch das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, wenn sie entweder direkt im Namen des Kunden Transaktionen ausführt oder Kundenaufträge an Intermediäre zur Ausführung weiterleitet.