Rechtliche Dokumente und Hinweise Neue Vorschriften im Überblick

Neue Vorschriften im Überblick

Zweck dieser Seite ist die Bereitstellung einer Zusammenfassung ausgewählter neuer Vorschriften, Richtlinien und Initiativen mit Relevanz für Bankbeziehungen in der Schweiz. Ziel ist es, jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Informationen über die neuesten Entwicklungen bereitzustellen. Bitte beachten Sie, dass dieser Abschnitt inhaltlich nicht sämtliche Informationen zu allen für den Schweizer Finanzmarkt geltenden Vorschriften abdeckt. Als verlässlicher Partner treten wir in direkten Kontakt mit unseren Kundinnen und Kunden, wenn von deren Seite Massnahmen erforderlich sind.

Am 1. Januar 2020 trat das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Für die meisten seiner Bestimmungen gilt eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022. Daher ist das FIDLEG per 1. Januar 2022 vollumfänglich anwendbar. Das Gesetz hat zum Ziel, die Finanzmärkte zu regulieren, den Anlegerschutz zu verbessern und die Transparenz von in der Schweiz angebotenen Finanzprodukten sowie für Kundinnen und Kunden mit Domizil in der Schweiz zu erhöhen.

Relevanz für die Credit Suisse

Die Credit Suisse ist als Bank in der Schweiz zugelassen und wir sind bestrebt, die Einhaltung des FIDLEG sicherzustellen.

Relevanz für die Kunden der Credit Suisse

Die Kundinnen und Kunden werden innerhalb der Übergangsfrist vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 über ihre Klassifizierung als entweder «professioneller» oder «institutioneller Kunde» gemäss den Bestimmungen des FIDLEG informiert. Beachten Sie bitte, dass die Credit Suisse Kundinnen und Kunden als «Privatkunden» einstuft, sofern keine gesonderten Angaben bis 31. Dezember 2021 gemacht wurden. «Privatkunden» profitieren gemäss FIDLEG von umfassendem Anlegerschutz.

Weitere Informationen über das FIDLEG, sein Rahmenwerk für die Kundenklassifizierung sowie das Factsheet stehen unter credit-suisse.com/fidleg zur Verfügung.

Die Europäische Kommission hat mit dem EU-Aktionsplan 2018 zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums eine Reihe legislativer Massnahmen eingeleitet, die das Ziel verfolgen, das europäische Finanzsystem nachhaltiger zu gestalten. Auf der Anlageseite sind drei wichtige regulatorische Änderungen definiert: Erstens die Taxonomie-Verordnung der EU, die das Kernstück der Regulierungsagenda bildet und einen gemeinsamen Klassifizierungsrahmen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schafft. Zweitens die Änderungen an den bestehenden europäischen Regulierungsrahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes (MiFID II, OGAW, AIFMD, IDD und Solvency II), die ab August 2022 Umwelt-, Soziale- und Governance-Aspekte (ESG) regeln. Und drittens die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR), die neue Produktangabestandards – unter anderem für Fonds und Vermögensverwaltungsmandate – vorschreibt.

Relevanz für die Credit Suisse

Alle drei regulatorischen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Credit Suisse:

  • Die EU-Taxonomie-Verordnung dient der weiteren Präzisierung von ökologisch nachhaltigen Produkteigenschaften. Als Finanzinstitut, welches Finanzprodukte entwickelt und vertreibt, wird die Credit Suisse künftig Informationen zur EU-Taxonomie-Verordnung in ihre Produktangaben aufnehmen müssen.
  • Die Credit Suisse hält sich an den bestehenden europäischen Regulierungsrahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes. Gemäss den jüngsten Änderungen ist die Credit Suisse verpflichtet, den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden im Rahmen der bestehenden Anforderung zur Einholung von Informationen über die Anlageziele der Kundinnen und Kunden Rechnung zu tragen. Im derzeitigen Beratungsprozess der Credit Suisse werden daher nun auch die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden angefordert und berücksichtigt.
  • Um den einschlägigen Vorschriften der SFDR zu entsprechen, wird die Credit Suisse in ihrer Rolle als Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater künftig die notwendigen Informationen sowohl auf Ebene der Rechtseinheiten (unsere Praktiken) als auch auf Produktebene (unsere Finanzprodukte) offenlegen.

Relevanz für die Kundinnen und Kunden der Credit Suisse

Im Zuge der neuen Anforderung, die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kundinnen und Kunden in Erfahrung zu bringen (MiFID II), wird die Credit Suisse ihre Kundinnen und Kunden, welche Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, im Rahmen des Beratungsprozesses um Informationen zu ihrer Präferenz in Bezug auf nachhaltige Anlagen bitten. Die Nachhaltigkeitspräferenz wird eine wichtige Rolle in der Anlageberatung der Credit Suisse spielen, um den Nachhaltigkeitszielen von Kundinnen und Kunden entsprechen zu können. Die Credit Suisse stellt allen ihren Kundinnen und Kunden regelmässig Kundenreports zur Verfügung, die Nachhaltigkeitsinformationen zu den investierten Produkten beinhalten.

Verbesserte SFDR-Angaben werden in den aktualisierten Unternehmensangaben (z. B. Informationen zu wesentlichen nachteiligen Auswirkungen), in der Produktdokumentation (z. B. Fondsprospekt) und in Komponenten der regelmässigen Berichterstattung (z. B. in der jährlichen Fonds-Berichterstattung) bereitgestellt. Diese Dokumente sollen Kundinnen und Kunden transparente Informationen über den Ansatz der Bank in Bezug auf bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte und produktspezifische Nachhaltigkeitsmerkmale zur Verfügung stellen.