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Machen Sie von Ihren Stimmrechten Gebrauch.

Erfahren Sie, wie Sie von Ihren Stimmrechten bei der bevorstehenden ausserordentlichen Generalversammlung Gebrauch machen.

Stimmrechte: Wie abstimmen?

Als Teil unserer Bemühungen um gute Unternehmensführung bitten wir alle Aktionärinnen und Aktionäre, die Stimmrechte anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung (AGV) der Credit Suisse Group AG auszuüben.

Stimmberechtigt sind nur Aktien, die im Aktienregister eingetragen sind.

Nach Schweizer Recht ist der Eintrag von Aktien im Aktienregister nicht obligatorisch. Aus diesem Grund werden Aktien bei Erwerb nicht automatisch im Aktienregister eingetragen. Die Eintragung ist sehr einfach und muss bei der jeweiligen Depotstelle (Custodian) in Auftrag gegeben werden. Der Eintragungsprozess dauert anschliessend 3 bis 5 Tage. Der Handel der Aktien ist durch die Eintragung zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt. In Übereinstimmung mit den in den Statuten der Credit Suisse Group AG festgelegten Bestimmungen kann die Eintragung im Namen des wirtschaftlich Berechtigten oder an dessen Stelle im Namen eines Nominee erfolgen.

Aktien sind nur dann stimmberechtigt, wenn sie im Aktienregister drei Arbeitstage vor der AGV eingetragen sind (Record Date). Das Record Date für die AGV 2022 ist der 17. November 2022.

Elektronische Weisungserteilung über das Aktionärsportal

Über das Aktionärsportal https://gvmanager.ch/, können Aktionärinnen und Aktionäre elektronisch Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilen oder die Eintrittskarte zur Generalversammlung bestellen.

Bitte kontaktieren Sie unser Aktienregister bei generellen Fragen zur Ausübung der Stimmrechte oder zur Registrierung Ihrer Aktien.

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