Art der Versicherung | Für selbstständig Erwerbende |
Beiträge |
---|---|---|
AHV/IV/EO (1. Säule) | Obligatorisch | 10 % |
Familienzulage |
Obligatorisch | 0,3 bis 3,3 %, kantonal verschieden |
Arbeitslosenversicherung (ALV) | Nicht möglich | |
Pensionskasse (2. Säule) | Freiwillig | Bis CHF 45’000 pro Jahr |
Berufsunfallversicherung (UVG) | Freiwillig | Je nach Versicherung |
Nichtberufsunfallversicherung (NBU) | Freiwillig | Je nach Versicherung |
Art der Versicherung | Für nicht selbstständig Erwerbende (AG oder GmbH) |
Beiträge |
---|---|---|
AHV/IV/EO (1. Säule) | Obligatorisch | 10,6 % (je 50 % zulasten Arbeitgeber und Arbeitnehmende) |
Familienzulage |
Obligatorisch | 0,7 bis 3,5 %, kantonal verschieden |
Arbeitslosenversicherung (ALV) | Obligatorisch | 2,2 % auf Jahreseinkommen bis CHF 148’200, 1 % für Einkommen über CHF 148’200 (je 50 % zulasten Arbeitgeber und Arbeitnehmende) |
Pensionskasse (2. Säule) | Obligatorisch ab Jahreseinkommen von CHF 21’330 | Zwischen 4 % und 16 %, je nach Alter. Arbeitgeber übernimmt mindestens 50 % der Kosten. |
Berufsunfallversicherung (UVG) | Obligatorisch | Unterschiedlich je nach Versicherung. Kosten übernimmt Arbeitgeber. |
Nichtberufsunfallversicherung (NBU) | Obligatorisch bei mehr als acht Wochenstunden | Unterschiedlich je nach Versicherung. Arbeitgeber kann Kosten übernehmen, muss aber nicht. |
Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet bei Frauen frühestens mit dem 64. und bei Männern mit dem 65. Altersjahr. Sind sie über dieses Alter hinaus erwerbstätig, bleibt die Beitragspflicht bestehen.
Beiträge der Arbeitnehmenden – inklusive Inhaberinnen und Inhaber einer AG oder GmbH – werden bei der Lohnzahlung abgezogen. Die Firma überweist diese Beträge zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die AHV-Ausgleichskasse.
Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden bei der Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die AHV-Ausgleichskasse überwiesen. Die Beiträge der Inhaber werden Ende des Jahres aufgrund des Gewinns berechnet. Um die Anerkennung der selbstständigen Tätigkeit zu erhalten, braucht es die Bestätigung der zuständigen Ausgleichskasse.
Um Ihr Unternehmen im Falle eines Schadens oder Diebstahls vor den finanziellen Folgen zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Versicherungen. Beispielsweise lässt sich die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende infolge längerer Krankheit versichern.
Fällt jemand von Ihren Angestellten aufgrund einer Krankheit aus, sind Sie als Arbeitgeber je nach Kanton und Anstellungsdauer zu einer Lohnfortzahlungspflicht von bis zu sechs Monaten verpflichtet. Dieses finanzielle Risiko können Sie durch eine Krankentaggeldversicherung abfedern. Für einige Branchen ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch.
Die Sachversicherung übernimmt im Schadensfall, beispielsweise bei Feuer- oder Wasserschäden sowie bei Diebstahl, die entstandenen Kosten. Ebenso deckt die Sachversicherung mögliche Ertragsausfälle sowie die Kosten für Räumung und Entsorgung.
Mit der Fahrzeugversicherung versichern Sie Ihre Firmenfahrzeuge gegen mögliche Schäden und Haftpflichtansprüche.
Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche für das Anlagerisiko, das Betriebs- und Berufsrisiko sowie das Produktrisiko und Umweltrisiko.
Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden das finanzielle Risiko decken, indem sie allfällige Gerichtskosten übernimmt.
Wer eine Firma hat, bei deren Tätigkeit bereits kleinste Unachtsamkeiten folgenschwer sein können, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. Für einige Berufsgruppen wie Architekten, Anwälte, Ärzte oder Treuhänder ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch.
Geschäftsführer oder Verwaltungsräte (Directors and Officers) haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzen und dem Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht. Durch die Organhaftpflichtversicherung ist dieses finanzielle Risiko gedeckt. Zudem wird bei Bedarf auch juristischer Beistand geleistet.