Obligatorische und empfehlenswerte Versicherungen für Selbstständige

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Sozialversicherungen für Sie und Ihre Firma obligatorisch sind und welche Versicherungen Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken oder gar vor dem Konkurs schützen.

Übersicht über die obligatorischen und die freiwilligen Sozialversicherungen für selbstständig Erwerbende

Art der Versicherung Für selbstständig
Erwerbende

Beiträge 
(in % des Einkommens)

AHV/IV/EO (1. Säule) Obligatorisch 10 %

Familienzulage

Obligatorisch 0,3 bis 3,3 %, kantonal verschieden
Arbeitslosenversicherung (ALV) Nicht möglich  
Pensionskasse (2. Säule) Freiwillig Bis CHF 45’000 pro Jahr
Berufsunfallversicherung (UVG) Freiwillig Je nach Versicherung
Nichtberufsunfallversicherung (NBU) Freiwillig Je nach Versicherung

Die Zukunft der beruflichen Vorsorge

Welche Entwicklungen und Reformen stehen der beruflichen Vorsorge in der Schweiz bevor? In der Vorsorgestudie der Credit Suisse erfahren Sie die Einzelheiten.

21/09/2023

Übersicht über die obligatorischen und die freiwilligen Sozialversicherungen für nicht selbstständig Erwerbende

Art der Versicherung Für nicht selbstständig Erwerbende
(AG oder GmbH)

Beiträge

AHV/IV/EO (1. Säule) Obligatorisch 10,6 % (je 50 % zulasten Arbeitgeber und Arbeitnehmende)

Familienzulage

Obligatorisch 0,7 bis 3,5 %, kantonal verschieden
Arbeitslosenversicherung (ALV) Obligatorisch 2,2 % auf Jahreseinkommen bis CHF 148’200, 1 % für Einkommen über CHF 148’200 (je 50 % zulasten Arbeitgeber und Arbeitnehmende)
Pensionskasse (2. Säule) Obligatorisch ab Jahreseinkommen von CHF 21’330  Zwischen 4 % und 16 %, je nach Alter. Arbeitgeber übernimmt mindestens 50 % der Kosten.
Berufsunfallversicherung (UVG) Obligatorisch Unterschiedlich je nach Versicherung. Kosten übernimmt Arbeitgeber.
Nichtberufsunfallversicherung (NBU) Obligatorisch bei mehr als acht Wochenstunden Unterschiedlich je nach Versicherung. Arbeitgeber kann Kosten übernehmen, muss aber nicht.

Das müssen Sie zur AHV wissen

Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet bei Frauen frühestens mit dem 64. und bei Männern mit dem 65. Altersjahr. Sind sie über dieses Alter hinaus erwerbstätig, bleibt die Beitragspflicht bestehen.

Beiträge der Arbeitnehmenden – inklusive Inhaberinnen und Inhaber einer AG oder GmbH – werden bei der Lohnzahlung abgezogen. Die Firma überweist diese Beträge zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die AHV-Ausgleichskasse.

Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden bei der Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die AHV-Ausgleichskasse überwiesen. Die Beiträge der Inhaber werden Ende des Jahres aufgrund des Gewinns berechnet. Um die Anerkennung der selbstständigen Tätigkeit zu erhalten, braucht es die Bestätigung der zuständigen Ausgleichskasse. 

1e-Vorsorgestiftung

Die attraktive Vorsorgelösung für den überobligatorischen Anteil der 2. Säule.

21/09/2023

Freiwillige Versicherungen für Unternehmen

Um Ihr Unternehmen im Falle eines Schadens oder Diebstahls vor den finanziellen Folgen zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss entsprechender Versicherungen. Beispielsweise lässt sich die Lohnfortzahlung für Mitarbeitende infolge längerer Krankheit versichern.

Fällt jemand von Ihren Angestellten aufgrund einer Krankheit aus, sind Sie als Arbeitgeber je nach Kanton und Anstellungsdauer zu einer Lohnfortzahlungspflicht von bis zu sechs Monaten verpflichtet. Dieses finanzielle Risiko können Sie durch eine Krankentaggeldversicherung abfedern. Für einige Branchen ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch. 

Die Sachversicherung übernimmt im Schadensfall, beispielsweise bei Feuer- oder Wasserschäden sowie bei Diebstahl, die entstandenen Kosten. Ebenso deckt die Sachversicherung mögliche Ertragsausfälle sowie die Kosten für Räumung und Entsorgung.

Mit der Fahrzeugversicherung versichern Sie Ihre Firmenfahrzeuge gegen mögliche Schäden und Haftpflichtansprüche.

Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt gerechtfertigte Schadenersatzansprüche für das Anlagerisiko, das Betriebs- und Berufsrisiko sowie das Produktrisiko und Umweltrisiko.

Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden das finanzielle Risiko decken, indem sie allfällige Gerichtskosten übernimmt.

Wer eine Firma hat, bei deren Tätigkeit bereits kleinste Unachtsamkeiten folgenschwer sein können, braucht eine Berufshaftpflichtversicherung. Für einige Berufsgruppen wie Architekten, Anwälte, Ärzte oder Treuhänder ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch.

Geschäftsführer oder Verwaltungsräte (Directors and Officers) haften mit ihrem Privatvermögen, wenn sie ihre Pflichten verletzen und dem Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht. Durch die Organhaftpflichtversicherung ist dieses finanzielle Risiko gedeckt. Zudem wird bei Bedarf auch juristischer Beistand geleistet.