Vorbereiten Steuerliche Aspekte
Hier erhalten Sie einen Überblick über die unterschiedliche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften.
Besteuerung von Kapitalgesellschaften (GmbH & AG)
- Unternehmen erwirtschaftet Gewinne
- Diese Gewinne werden mit dem Unternehmenssteuersatz versteuert
- Auf das Eigenkapital des Unternehmens werden Kapitalsteuern bezahlt
- Es wird eine separate Steuererklärung für das Unternehmen erstellt
- Die Aktionäre/Gesellschafter erhalten entsprechende Dividenden
- Diese Dividenden müssen die Gesellschafter/Aktionäre als Kapitalertrag versteuern
- Sofern ein Aktionär/Gesellschafter mehr als 10 % der Firmenanteile besitzt, müssen lediglich ca. 50 % (kantonal unterschiedlich) der Ausschüttung besteuert werden
- Sofern die Gewinne des Unternehmens nicht als Dividende ausgeschüttet werden, ist der Steuersatz zunächst tiefer als bei einer Personengesellschaft
- Bei Dividendenausschüttungen entsteht das Problem der Doppelbesteuerung
Besteuerung von Personengesellschaften (Einzelfirma und Kommanditgesellschaft)
- Unternehmer erwirtschaftet Gewinne
- Diese Gewinne müssen mit dem persönlichen Steuersatz des Inhabers versteuert werden
- Auf das Vermögen muss die Vermögenssteuer entrichtet werden
- Es bedarf keiner separaten Steuererklärung für die Firma
- Sämtliche Gewinne stehen den Inhabern zu
- Die Eigentümer können auf sämtliche Gewinne ohne weitere Besteuerung zugreifen
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