Gründen Kapitaleinzahlungskonto
Der erste Schritt zur Gründung einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft ist die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos.
Dieses Konto steht für die Gründung sowie für ordentliche Kapitalerhöhungen und genehmigte Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditaktiengesellschaften mit Sitz in der Schweiz zur Verfügung. Für die effektive Gründung bzw. Kapitalerhöhung erstellen wir Ihnen eine Kapitaleinzahlungsbestätigung.
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Währung
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CHF, EUR und USD
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Kommission
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½ ‰ vom Einzahlungsbetrag
Minimum CHF/EUR/USD 200 exkl. MwSt.
Maximum CHF/EUR/USD 2´000 exkl. MwSt.
Gebührenreduktion bei Online-Eröffnung: 100 CHF/EUR/USD
(Spezialkonditionen vorbehalten) -
Zinsen
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Keine Verzinsung
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Agio
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Das Kapitaleinzahlungskonto kann für Agio verwendet werden.
Gerne eröffnen wir ein Kapitaleinzahlungskonto für Sie
Bei uns können Sie Ihr Kapitaleinzahlungskonto für die Firmengründung1 online eröffnen – in wenigen Schritten und vollkommen papierlos. So einfach geht’s: Daten eingeben, per Videoanruf2 identifizieren und online unterzeichnen. Sie erhalten Ihre Kontodaten innert wenigen Minuten3.
Jetzt Kapitaleinzahlungskonto online eröffnen
Alternativ, aber zwingend für Kapitalerhöhungen und Nachliberierungen1 können Sie den Antrag zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos herunterladen.4 Bitte überreichen Sie das ausgefüllte Formular der Credit Suisse Geschäftsstelle Ihrer Region. Sie können das Eröffnungsformular auch an die CREDIT SUISSE (Schweiz) AG, SACG 4, Postfach 3370, 3001 Bern senden oder direkt per E-Mail an team.onboarding(at)credit-suisse.com zustellen.
Von jener Person, die den Antrag unterzeichnet, benötigen wir eine amtlich beglaubigte Ausweiskopie oder eine Unterschriftenbeglaubigung, die Sie bitte dem Antrag beilegen. Alternativ können Sie auch mit einem gültigen Ausweispapier (Identitätskarte, Reisepass oder Führerausweis) am Schalter einer Credit Suisse Geschäftsstelle die Bestätigung vornehmen lassen.
Auszahlung des Kapitals
Die Auszahlung des Kapitals erfolgt nach separatem Auftrag der Gesellschaft auf eine Bankverbindung, welche auf die Gesellschaft lautet, jedoch frühestens:
- am ersten Arbeitstag nach der Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung bzw. Kapitalerhöhung im Schweizerischen Handelsblatt oder
- nach Vorliegen eines Handelsregisterauszugs im Original bzw. einer beglaubigten Kopie über die Eintragung oder
- nach Erhalt einer Bestätigung der Eintragung im Original bzw. einer beglaubigten Kopie des Eidgenössischen Handelsregisteramts.