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Stellungnahme der Credit Suisse AG

Als Reaktion auf die aktuelle Werbekampagne in mehreren Medien über ein Gerichtsverfahren in Genf gibt die Credit Suisse AG folgende Erklärung ab:

Das Genfer Strafgericht bestätigte in seinem Urteil vom 9. Februar 2018, dass der ehemalige Kundenberater gegen interne Vorschriften und Schweizer Recht verstossen hat und dass er strafbare Handlungen begangen hat, um das Kontrollsystem der Bank zu täuschen, er sein betrügerisches Verhalten vor anderen Mitarbeitern geheim halten konnte und dabei von niemandem intern bei seinen Straftaten unterstützt wurde. Das Gericht anerkannte die Credit Suisse AG in dieser Angelegenheit als geschädigte Partei an. Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus. Die Credit Suisse verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Fehlverhalten ihrer Mitarbeitenden. Alle zum Strafverfahren zugelassenen Parteien haben vollen Zugang zu den Strafakten, welche auch alle von der Credit Suisse AG auf Ersuchen des Staatsanwalts und des Gerichts eingereichten Informationen enthalten.