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Der Verwaltungsrat veröffentlicht angepasste Anträge zu den Vergütungstraktanden an der ordentlichen Generalversammlung 2017 sowie eine Aktualisierung des Vergütungsberichts

Entsprechend dem Vorschlag des CEO und der Geschäftsleitung, ihre variable leistungsbezogene Vergütung freiwillig um 40% zu reduzieren, und dem Entscheid des Verwaltungsrats, seine totale Vergütung in 2017 nicht zu erhöhen, veröffentlicht die Credit Suisse Group AG eine Aktualisierung des Vergütungsberichts 2016, die im Internet unter folgender Adresse aufgerufen werden kann www.credit-suisse.com/agm.

Um diese Aktualisierung vorzunehmen, hat der Verwaltungsrat seine Empfehlung und Anträge zu den Vergütungstraktanden an der ordentlichen Generalversammlung vom 28. April 2017 wie folgt angepasst:

1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2016 

Empfehlung des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat empfiehlt, den aktualisierten Vergütungsbericht 2016 anzunehmen.

4.1 Genehmigung der Vergütung des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Betrag der Vergütungen des Verwaltungsrats von CHF 12,0 Millionen (statt der ursprünglich beantragten CHF 12,5 Millionen) für die Periode von der ordentlichen Generalversammlung 2017 bis zur ordentlichen Generalversammlung 2018 zu genehmigen.

4.2.1 Kurzfristige variable leistungsbezogene Vergütung (STI)

Antrag des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, den gesamten Betrag von CHF 17,01 Millionen (statt der ursprünglich beantragten CHF 25,99 Millionen), der die kurzfristigen variablen Vergütungselemente für das Geschäftsjahr 2016 an die Geschäftsleitung erfasst, zu genehmigen.

4.2.3 Langfristige variable leistungsbezogene Vergütung (LTI)

Antrag des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, den maximalen Betrag von CHF 31,2 Millionen (statt der ursprünglich beantragten CHF 52,0 Millionen), der die langfristigen variablen Vergütungselemente für das Geschäftsjahr 2017 an die Geschäftsleitung erfasst, zu genehmigen.

Alle anderen Anträge des Verwaltungsrats bleiben unverändert.

Administrative Hinweise zur Vollmacht und zu den Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
 

Aufgrund der Natur der Anpassungen können Aktionäre, die bereits Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter elektronisch erteilt haben, ihre Weisungen über den Webservice https://gvmanager.ch bis Dienstag, 25. April 2017 ändern.

Aktionäre, die bereits Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mit dem Vollmachts- und Weisungsformular erteilt haben, können ihre Weisungen ändern, indem sie ein neues Formular von Credit Suisse Group AG, Aktienregister, Postfach, 8070 Zürich, Schweiz, share.register@credit-suisse.com, +41 44 332 02 02 verlangen.

Allfällige Änderungen der Instruktionen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können bis Dienstag, 25. April 2017 erfolgen.

Falls ein Aktionär sowohl elektronisch als auch schriftlich Weisungen erteilt, wird die zuletzt erteilte Weisung berücksichtigt.

Aktionäre, die bereits Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilt haben und diese nicht ändern möchten, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Ihre jeweiligen Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter gelten auch für die angepassten Anträge und Empfehlung als gültig.