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Definitive Bedingungen der Ausschüttung von CHF 0.75 je Namenaktie aus Reserven aus Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2011

Die Credit Suisse Group AG gab heute die definitiven Bedingungen der Ausschüttung von CHF 0.75 je Namenaktie bekannt. Gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 27. April 2012 erfolgt die Ausschüttung nach Wahl der berechtigten Aktionäre entweder in Aktien oder in bar oder in einer Kombination davon (Wahldividende).

Der Referenzaktienkurs im Rahmen der Wahldividende wurde auf Basis des Durchschnitts der Eröffnungs- und Schlusskurse der an der SIX Swiss Exchange gehandelten Aktien der Credit Suisse Group AG vom 30. April 2012 bis zum 7. Mai 2012 ermittelt und beträgt CHF 21.16. Ausgehend davon hat der Verwaltungsrat den Abschlag bei 7,84% auf dem Referenzaktienkurs festgelegt. Unter zusätzlicher Berücksichtigung der Ausschüttung von CHF 0.75 je Aktie beträgt der Ausgabepreis der neuen Aktien der Credit Suisse Group AG CHF 18.75, was ein Bezugsverhältnis von 1 neuen Aktie für 25 bestehende Aktien ergibt.

Der Ex-Dividenden-Tag für die Aktien der Credit Suisse Group AG ist der 9. Mai 2012. Die Frist, innerhalb der berechtigte Aktionäre entscheiden können, in welcher Form sie ihre Ausschüttung erhalten möchten, erstreckt sich vom 9. Mai 2012 bis zum 18. Mai 2012 (17.00 Uhr MESZ). Die Lieferung, die Kotierung und der Handel der neuen Aktien der Credit Suisse Group AG sowie die Barausschüttung sind für den 23. Mai 2012 geplant.

Weiterführende Informationen zur Wahldividende für das Geschäftsjahr 2011 finden sich in der Zusammenstellung «Wahldividende 2012: Aktionärsinformation – Zusammenfassendes Dokument», die eingesehen werden kann auf der Website der Credit Suisse unter: www.credit-suisse.com/dividende

Diese Medienmitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung zur Zeichnung bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Credit Suisse Group AG dar. Sie (bzw. Teile davon) oder die Tatsache ihrer Verbreitung ist auch nicht als Vertragsgrundlage oder als Entscheidungsgrundlage für einen Vertragsabschluss zu verwenden. Diese Medienmitteilung stellt keinen Prospekt gemäss der Definition in irgendeinem anwendbaren Gesetz dar. Die berechtigten Aktionäre sollten ihre Entscheidung, die Ausschüttung für 2011 in Form von neuen Aktien der Credit Suisse Group AG oder in bar zu beziehen, ausschliesslich auf Grundlage der Konditionen für die Ausschüttung 2011 und der zusätzlichen Informationen in den relevanten Dokumenten fällen. Diese Medienmitteilung stellt keine Empfehlung für berechtigte Aktionäre dar, im Rahmen der Ausschüttung für 2011 die Ausschüttung in Form von neuen Aktien der Credit Suisse Group AG zu wählen. Den berechtigten Aktionären wird zudem empfohlen, erst nach Rücksprache mit ihrem Rechtsberater, ihrer Depotbank oder ihrem Finanzberater eine Entscheidung zu treffen.