Frühpensionierung: Vorzeitige Pensionierung planen
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Frühpensionierung: Kann ich mir die vorzeitige Pensionierung leisten?

Den Wunsch, sich früher pensionieren zu lassen, hegen viele. Welche finanziellen Einbussen mit einer Frühpensionierung auf einen zukommen, sollte man vorher abklären. Denn nur wer frühzeitig plant und seine voraussichtliche Rente aus AHV und Pensionskasse kennt, weiss, ob eine Frühpensionierung infrage kommt.

Frühpensionierung bedeutet Rentenkürzungen

Schon früher in den Ruhestand gehen, mehr Zeit für Hobbys, Enkelkinder oder Reisen zu haben – davon träumen viele Schweizerinnen und Schweizer. Spätestens im Alter von 50 Jahren sollte man sich mit der Frage beschäftigen, wie man den Wunsch der Frühpensionierung in die Tat umsetzen kann. Denn der vorzeitige Schritt in die Pension ist zwar verlockend, bringt jedoch Rentenkürzungen mit sich, die es zu bedenken und gegebenenfalls abzumildern gilt.

Vorbezug bei 1. Säule

Aus der 1. Säule, der obligatorischen staatlichen Vorsorge, wird die AHV-Rente erstmals bei Erreichen des Referenzalters ausbezahlt. Ein vorzeitiger Bezug der ganzen Rente oder eines Anteils zwischen 20 und 80 Prozent kann ab dem vollendeten 63. Altersjahr beantragt werden. Dies ermöglicht die Reform AHV 21 ab dem 1. Januar 2024. Der Vorbezugsanteil kann einmal erhöht werden, danach muss der verbleibende Rententeil ganz bezogen werden. Daher empfiehlt es sich zu prüfen, ob ein prozentualer Aufschub bei Teilpensionierungsschritten Sinn macht.

Doch aufgepasst: Ein Vorbezug führt zu einer lebenslangen Rentenkürzung, wobei die Kürzungssätze für Personen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 58’800 Schweizer Franken im Zuge der Reform voraussichtlich ab 2027 40 Prozent niedriger sein werden. Die Sätze betragen momentan 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. Frühestens ab Anfang 2027 werden sie aber voraussichtlich gesenkt. Aus diesem Grund kann es sich kurz vor Inkrafttreten von neuen Sätzen lohnen, den Vorbezug aufzuschieben, um von diesen tieferen Sätzen zu profitieren. Wie tief diese neu sein werden, wird der Bundesrat noch festlegen.

Mit der neuen Gesetzesänderung erreichen Frauen in Zukunft das Referenzalter, gleich wie Männer, mit 65 Jahren. Dazu wird es ab 2025 jedes Jahr um drei Monate erhöht, bis es im Jahr 2028 bei 65 Jahren liegt. Frauen der Übergangsgeneration mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 haben Anspruch auf einen Rentenzuschlag. Auf diesen können sie verzichten, wenn sie sich alternativ für tiefere Kürzungssätze beim Vorbezug der Rente entscheiden. Diese speziellen Kürzungssätze richten sich nach dem massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen. Ob diese oder jene Wahl von Vorteil ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss individuell betrachtet werden.

Vorbezug bei 2. Säule

Auch bei der 2. Säule, der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG), ist ein vorzeitiger Bezug der Rente möglich. Eine vorzeitige Pensionierung kann je nach Vorsorgeeinrichtung frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr erfolgen. Durch das Inkrafttreten der Reform AHV 21 müssen aber neu alle Pensionskassen einen Vorbezug ab dem 63. Altersjahr und einen Aufschub bis zur Vollendung des 70. Altersjahres zulassen.

Die vier Schlüsselfragen der Frühpensionierung

Wer früher in die Pensionierung gehen möchte, muss die Konsequenzen kennen. Zur Planung helfen diese Schlüsselfragen.

Weniger Zinsen bei vorzeitiger Pensionierung

Eine Faustregel besagt, dass pro Jahr der vorzeitigen Pensionierung die Rente der Pensionskasse lebenslang um fünf bis acht Prozent kleiner wird. Der Grund: Es wird einerseits weniger lang Alterskapital angespart sowie verzinst. Andererseits muss dieses kleinere Kapital noch länger ausreichen – und zwar um die Dauer der vorzeitigen Pensionierung. Weil ein längerer Rentenbezug entsteht, rechnet die Vorsorgeeinrichtung mit einem tieferen Umwandlungssatz.

Mit der 2. Säule flexible Lösungen für die vorzeitige Pensionierung nutzen

Doch all das muss nicht sein. Verschiedene Pensionskassen bieten Versicherten eine sogenannte Überbrückungsrente an. Diese soll die Pensionskassenrente ergänzen für die Zeit, bis die AHV-Leistung ebenfalls ausbezahlt wird. Die Ausgestaltung ist allerdings von Reglement zu Reglement verschieden. Einige Arbeitgeber unterstützen eine frühzeitige Pensionierung finanziell. Meist muss die Überbrückungsrente jedoch aus dem angesparten Pensionskassenkapital finanziert werden, was wiederum zu einer tieferen Altersleistung führt oder vorzeitig mit freiwilligen Einkäufen angespart werden muss.

Mit privater Vorsorge Einkommenslücken bei Frühpensionierung ausgleichen

Oft sinkt nach der Pensionierung das Einkommen, die finanziellen Bedürfnisse bleiben jedoch meist dieselben. Daraus kann eine Lücke entstehen, die es rechtzeitig mit Ersparnissen zu füllen gilt. Gut geeignet dafür ist der Aufbau einer 3. Säule, der sogenannten privaten Vorsorge. Das zusätzlich angesparte Kapital kann gezielt für individuelle Vorsorgelücken genutzt werden, die bei einer Frühpensionierung entstehen können. Der Bezug des Guthabens der Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich.

Eine weitere Option ist der Einkauf von Beitragsjahren in die Pensionskasse, mit dem sich die verminderten Altersleistungen teilweise oder ganz kompensieren lassen. Wenn eine Person bereits eine Altersleistung bezieht oder bezogen hat und nun einen Pensionskasseneinkauf tätigt, dann reduziert sich der Höchstbetrag der Einkaufssumme. Der Betrag vermindert sich im Umfang der bereits bezogenen Altersleistung und muss mittels Formular beim Einkauf gegenüber der Pensionskasse deklariert werden. Die Einkäufe können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Auswirkungen der Frühpensionierung im Überblick

So wirkt sich eine Frühpensionierung auf die drei Säulen der Vorsorge aus.

1. Säule: Staatliche Vorsorge
  • Für Nichterwerbstätige besteht eine Pflicht für AHV-Beiträge bis zum Referenzalter.
  • Es besteht die Möglichkeit eines Vorbezugs der AHV-Rente ab dem vollendeten 63. Altersjahr, für Frauen der Übergangsgeneration ab dem vollendeten 62. Altersjahr.
  • Dies hat lebenslängliche Kürzungen der AHV-Rente von aktuell 6,8 Prozent (Stand: 2023) pro bezogenes Jahr zur Folge. Die Sätze dürften sich aber ab Anfang 2027 vermindern.
2. Säule: berufliche Vorsorge
  • Pro vorgezogenem Jahr ist mit einer Kürzung der Altersrente von zirka 5 bis 8 Prozent zu rechnen.
  • Je nach Pensionskasse besteht ein Anspruch auf eine Überbrückungsrente bis zum Referenzalter. Dies könnte ebenfalls eine lebenslängliche Kürzung der Altersrente zur Folge haben.
  • Die Kürzungen können gemäss Reglement mittels freiwilliger Einkäufe in die Pensionskasse abgefedert werden.
  • Die Unfalldeckung, die bisher die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber übernommen hat, muss in der Krankenkasse eingeschlossen werden.
3. Säule: private Vorsorge
  • Nur so lange ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorliegt, kann man in die 3. Säule einzahlen.
  • Der Bezug der Leistungen ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich; ohne Erwerbstätigkeit spätestens bei Erreichen des Referenzalters.

Pensionierung vorausschauend planen

Um herauszufinden, ob eine Frühpensionierung für Sie infrage kommt, empfiehlt es sich, Ihr Vermögen und die Renten den zu erwartenden Ausgaben gegenüberzustellen. Allfällige Vorsorgelücken lassen sich mit der privaten Vorsorge schliessen. Entscheiden Sie sich anhand dessen, die Pensionierung vorzuziehen, kann der AHV-Rentenbezug ab Anfang 2024 jederzeit auf Anfang des Folgemonats, in dem Sie sich pensionieren lassen möchten und können, beantragt werden.

Sollten Sie jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass ein früher Ruhestand zu kostspielig ist, käme stattdessen vielleicht eine Teilpensionierung infrage. Denn diese kann flexibel in einem oder mehreren Schritten erfolgen.