Die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) ist Realität
Die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) zieht einen fundamentalen Umbau der Unternehmensbesteuerung nach sich. Für Schweizer KMU bietet die Reform die Chance, die eigene Unternehmensstruktur zu überdenken und mit den neuen Möglichkeiten zu optimieren.
Hat Ihr Unternehmen die nötigen Massnahmen umgesetzt?
Die Komplexität und die kurze Umsetzungsfrist der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) stellen für die meisten Unternehmen grosse Herausforderungen dar. Werden Potenziale jetzt nicht rechtzeitig erschlossen, kann daraus ein Wettbewerbsnachteil entstehen.
Quelle: Credit Suisse
Was sind die «STAF-Meilensteine» im Geschäftsjahr 2020?
Mit der im Jahr 2020 einzureichenden Steuererklärung 2019 können bisherige Statusgesellschaften (Holding- und Verwaltungsgesellschaften sowie gemischte Gesellschaften) noch den altrechtlichen Step-up geltend machen bzw. bislang privilegierte stille Reserven im Rahmen der «Sondersatzlösung» durch das kantonale Steueramt verbindlich feststellen lassen. Welche Variante vorteilhafter ist, muss im Einzelfall analysiert werden.
Auch sind spätestens jetzt weitere wichtige Punkte wie beispielsweise eine Änderung der Unternehmensstruktur (Holding- vs. Stammhausstruktur), die Anwendbarkeit der Patentbox, der F&E-Abzüge (Spartenrechnung) sowie die Erarbeitung einer optimalen Entnahmestrategie (Lohn / Dividende / BVG) für den Unternehmer zu prüfen.
Quelle: Credit Suisse
Was ist unser Lösungsansatz?
Wir empfehlen, spätestens jetzt einen «STAF-Check-up» durchzuführen, um mögliche Handlungsfelder und Chancen aufzuzeigen. Dies ist wichtig, da nicht jede Unternehmensstruktur im gleichen Umfang die neuen Möglichkeiten beanspruchen kann.
Ihr Unternehmen profitiert so von einer idealen Neuausrichtung, abgestimmt auf die neuen steuerlichen Vorschriften. Sie als Unternehmer werden zugleich Ihre Gesamtvermögenssituation optimieren können.