Vorsorge für Unternehmer. Welche Vorteile ein 1e-Vorsorgeplan bietet.
1e-Vorsorgepläne bieten nicht nur Arbeitnehmern, sondern auch Unternehmen und Unternehmern im Überobligatorium verschiedene Vorteile. Neben der Überführung vom Unternehmensvermögen ins Vorsorgevermögen sind die 1e-Pläne auch geeignet für die Entlastung der Unternehmensbilanz.
Funktionsweise 1e-Vorsorgepläne
Der Artikel 1e in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) besagt, dass Vorsorgeeinrichtungen für Lohnanteile über 129,060 Franken 1e‑Vorsorgepläne anbieten dürfen. Die entsprechenden Lohnanteile müssen in einer separaten Rechtseinheit versichert werden. Neben der ersten Stiftung für Löhne im Obligatorium und Überobligatorium bis zur 1e-Lohngrenze entsteht eine zweite Stiftung, die ausserobligatorische Vorsorge für Löhne oberhalb dieser Grenze abdeckt. Für die Umsetzung der 1e-Vorsorgepläne kann entweder eine dedizierte neue Stiftung gegründet oder Anschluss an eine Sammelstiftung mit 1e-Vorsorgeplänen gesucht werden. Die gewünschte Einflussnahme, Kostenüberlegungen und insbesondere die Erfahrung im Bereich Anlagen von Vorsorgegeldern stellen dabei die wichtigsten Evaluationskriterien aus Sicht des Arbeitgebers dar. Entscheidet sich ein Unternehmen dazu, 1e-Vorsorgepläne anzubieten, müssen alle Mitarbeitenden, welche die nach Vorsorgerecht definierten Kriterien erreichen, diese Lohnanteile im Rahmen der 1e-Vorsorgelösung versichern. Dabei kann die Grenze für die 1e-Lösung auch höher als 129,060 Franken festgelegt werden.
1e-Pläne bringen für Arbeitgeber vier wesentliche Vorteile mit sich. Erstens fällt das Risiko für die Deckung von Vermögensverlusten oder Sanierungskosten auf einem Teil der Vorsorgevermögen weg. Zweitens entfallen die langfristigen Rentenverpflichtungen auf den 1e-Vorsorgevermögen, da diese im Normalfall in Kapitalform ausgezahlt werden. Drittens kann sich diese Entlastung des Eigenkapitals in der Bilanz gerade für Unternehmen, die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften rapportieren, zusätzlich als vorteilhaft erweisen. Viertens stellen Kaderpläne eine Lösung dar, um im Rahmen der Einkommens- und Vermögensstrukturierung für Unternehmer eine steuerlich optimale Überführung von Unternehmensvermögen ins Privatvermögen zu erreichen.
Antwort auf steigende Ansprüche nach Individualisierung
Aus Sicht der Versicherten stellen 1e-Vorsorgepläne eine Antwort auf den zunehmenden Wunsch nach einer Individualisierung der Vorsorgelösungen dar, der sich in den letzten Jahren bemerkbar gemacht hat. Die darin versicherten Personen können je nach Risikoprofil aus bis zu zehn Anlagestrategien auswählen, wovon mindestens eine risikoarm sein muss. Versicherte können so von potenziell höheren Renditechancen profitieren. Zudem müssen sie keine systemwidrige Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern in Kauf nehmen, da das 1e‑Guthaben nicht mehr Teil des Kollektivs aus Obligatorium und Überobligatorium ist. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgelösungen trägt der Versicherte das Anlagerisiko aber vollständig selbst und erhält bei Pensionierung das Kapital ausgezahlt. Versicherte müssen sich bewusst sein, dass eine ungünstige Marktentwicklung oder gar ein Börsencrash zu markanten Wertverlusten führen kann. Ein gewisses Know-how in der Vermögensanlage oder aber eine entsprechende Beratung seitens der Vorsorgeeinrichtung hinsichtlich Risiken und Kosten sind in diesem Zusammenhang eine Notwendigkeit. Ein wichtiger Vorteil, der mit 1e-Plänen einhergeht, ist die frühzeitige und detaillierte Analyse sowie Planung der finanziellen Situation im Alter, die bei anderen Vorsorgelösungen oft erst zu spät erfolgt.
1e-Vorsorgepläne im Überblick
Vorteile |
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Für Arbeitgeber | Für versicherte Personen |
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Nachteile |
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Für Arbeitgeber | Für versicherte Personen |
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Ähnliche Pläne sind in den USA weitverbreitet
1e-Vorsorgepläne erinnern stark an die in den USA allseitig bekannten 401(k)-Pläne. Im amerikanischen Vorsorgesystem gibt es innerhalb der 2. Säule nur noch vereinzelt Pensionskassen, die feste Rentenzahlungen («defined benefits») gewähren. Deutlich verbreiteter sind 401(k) Pläne («defined contributions»), bei denen das Anlagerisiko auf die Versicherten übertragen wird und keinerlei Absicherung des Vorsorgekapitals seitens der Arbeitgeber gewährleistet werden muss. Versicherte aller Einkommensklassen können steuerfrei jährlich bis zu USD 18’500 (Stand 2018) einzahlen. Einzahlungen der Arbeitgeber wie in der Schweiz sind in den USA nicht gesetzlich geregelt. Fast alle Unternehmen bieten sie aber als Teil des Kompensationspakets an. Die Wahl der Anlagestrategie der 401(k)-Konten liegt in den Händen der Versicherten. Dabei können sie je nach Risikobereitschaft und verbleibendem Anlagehorizont zumeist aus fünf bis zehn Alternativen wählen.