Credit Suisse Anlagestiftungen Rechtliches
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Die Credit Suisse Anlagestiftungen richten sich nach den anwendbaren Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie nach der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV). Subsidiär gelten die allgemeinen Bestimmungen des Stiftungsrechts. Die Anlagestiftungen unterstehen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV).
Rechtliche Dokumente der Anlagestiftungen
Die Anleger erhalten über die nachstehenden Dokumente Zugang zum umfangreichen Regelwerk der Anlagestiftungen. Für Anlagegruppen mit Immobilien, alternativen Anlagen, hochverzinslichen Obligationen oder auch Anlagegruppen mit wenig liquiden Anlagen besteht zudem eine Prospektpflicht. Anleger, die zum ersten Mal in eine der Anlagestiftungen investieren, sind verpflichtet eine Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
* Das Kostenreglement wird nur auf Anfrage an Investoren von CSA und/oder CSA 2 Investoren verschickt.
* Das Kostenreglement wird nur auf Anfrage an Investoren von CSA und/oder CSA 2 Investoren verschickt.
Prospekte zu Immobilien-Anlagegruppen und zu Anlagegruppen, die in alternative Anlagen investieren, finden Sie untenstehend aufgelistet:
Publikation | |
CSA Real Estate Switzerland | DE |
CSA Real Estate Switzerland Commercial | DE |
CSA Real Estate Switzerland Residential | DE |
CSA Real Estate Germany | DE |
CSA Insurance Linked Strategies | DE |
CSA Insurance Linked Strategies Fixed | DE |
CSA Energie-Infrastruktur Schweiz | DE |
CSA 2 Private Equity | DE |
CSA 2 Multi-Manager Real Estate Global | DE |