Ratgeber Sich und die Familie absichern

Sich und die Familie absichern

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  1. Finanzielle Absicherung: über Erwerbsaufallversicherung und Co.

    Finanzielle Absicherung für Sie und Ihre Angehörigen

    Bin ich gut abgesichert, wenn mir etwas zustösst und ich nicht mehr arbeiten kann? Wie sähe die finanzielle Situation für meine Partnerin bzw. meinen Partner aus? Wären meine Angehörigen gut abgesichert? Fragen, die sich jeder im Leben einmal stellen sollte. Denn situativ stehen Ihnen selbst oder den Angehörigen diverse Leistungen zu. Wie die finanzielle Absicherung in konkreten Familienverhältnissen aussieht.

  2. Sorgerechtsverfügung – Vorsorge für eigene Kinder

    Die Sorgerechtsverfügung: vorausdenken für die eigenen Kinder

    Wenn beide Elternteile minderjähriger Kinder sterben oder das Elternteil mit allei­nigem Sorgerecht stirbt, bestimmt die KESB einen Vormund für die Kinder. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern ihre Wünsche platzieren – für jenen Fall, der hoffentlich nie eintritt.

  3. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: selbstbestimmt in jeder Lebenslage

    Selbstbestimmt in jeder Lebenslage. Dank Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.

    Schicksalsschläge haben keinen Terminkalender. Deshalb decken Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung alle Eventualitäten ab und sichern ein selbstbestimmtes Leben. Möglich ist das aber nur, wenn die Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden. Die Unterschiede zwischen Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung im Überblick.

  4. Vorsorgeauftrag: Muster herunterladen und handschriftlich erstellen

    Vorsorgeauftrag mit einem Muster erstellen. Die eigenen Wünsche festhalten.

    Wer infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Unser Muster unterstützt Sie dabei, einen Vorsorgeauftrag handschriftlich zu erstellen.

  5. Vorsorgeauftrag – die wichtigsten Begriffe

    Acht Begriffe, die Sie rund um das Thema Vorsorgeauftrag kennen sollten

    Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ermöglicht es einer handlungsfähigen Person, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen für den Fall, dass sie infolge Unfalls, schwerer Erkrankung oder Altersschwäche urteilsunfähig wird. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um den Vorsorgeauftrag.

  6. Selbst- statt Fremdbestimmung

    Selbst- statt Fremdbestimmung: Der Vorsorgeauftrag

    Seit 2013 können Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit Ihre finanziellen und Ihre gesundheitlichen Wünsche auch dann erfüllt werden, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind.

  7. Witwenrente bei Wiederheirat

    Verfällt mein Anspruch auf Witwenrente bei einer Wiederheirat?

    Eine Witwenrente wird so lange an die Gattin oder Exgattin des verstorbenen Ehemanns oder Exehemanns ausbezahlt, bis sich die Frau wieder verheiratet. Die Änderung des Zivilstands muss auf jeden Fall der Ausgleichskasse mitgeteilt werden, sonst können hohe Rückforderungszahlungen die Folge sein.

  8.  beistandschaft und geldanlage was ein beistand wissen muss

    Geldanlagen für verbeiständete Personen: Das muss ein Beistand wissen

    Das bisherige Vormundschaftsrecht wurde 2013 grundlegend erneuert. Zum gleichen Zeitpunkt ist eine Verordnung in Kraft getreten, die regelt, wie das Vermögen von verbeiständeten Personen angelegt werden darf. Roman Ziegler, Experte der Credit Suisse, beantwortet die Frage, was der Beistand einer urteilsunfähigen Person wissen muss.

  9. Vorsorgeauftrag für Unternehmer

    Vorsorgeauftrag für Unternehmer

    Personen, die ein Unternehmen leiten, müssen das Risiko für ihr Unternehmen minimieren. Dazu gehört auch, dass sie sich Gedanken machen, was geschieht, wenn sie nicht mehr urteilsfähig sind – zum Beispiel nach einem Unfall, nach einer schweren Krankheit oder als Folge von Altersschwäche. Ein Vorsorgeauftrag ist auch für Unternehmer ein geeignetes Mittel dazu.