Aufgeschobene Pensionierung: BVG- und AHV-Rente aufschieben
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Pensionierung aufschieben. Warum es sich auszahlt.

Grosse Freude am Beruf und gute Gesundheit sind Gründe, warum man über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten möchte. Wie die aufgeschobene Pensionierung funktioniert und wie die finanziellen Vorteile konkret aussehen.

AHV-Rente aufschieben und von einer höheren Rente profitieren

Im Rahmen des flexiblen Rentenbezugs der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) können Versicherte ihren Ruhestand nach den eigenen Bedürfnissen und Wünschen gestalten. So gestattet die Regelung in der 1. Säule, auch nach Erreichen des Referenzalters den Bezug der AHV-Rente um höchstens fünf Jahre aufzuschieben.

Der finanzielle Vorteil: Wer die AHV aufschiebt und eine Zeit lang auf seine Rente verzichtet, erhält einen lebenslangen prozentualen Rentenzuschlag. Dieser Zuschlag richtet sich nach der Aufschubsdauer und steigt mit jedem Monat, in dem die AHV-Rente nicht bezogen wird. Um von einer Erhöhung der Rente profitieren zu können, muss der Bezug der AHV-Rente aber um mindestens ein Jahr aufgeschoben werden. Falls sich Versicherte vor Ablauf dieser Frist dazu entscheiden, die Rente ordentlich zu beziehen, werden die seit der Eröffnung des Anspruchs aufgeschobenen Beträge rückwirkend, ohne Zuschlag und ohne Zinsen ausgezahlt.

Stand 2023 erhalten Versicherte bei einem einjährigen Rentenaufschub einen Zuschlag von 5,2 Prozent auf ihre monatliche AHV Rente. Bei einem fünfjährigen Aufschub sind es sogar 31,5 Prozent. Dies würde bei einer Maximalrente von 2’450 Schweizer Franken monatlich einen Zuschlag von 772 Franken bedeuten, bei der Minimalrente würden 386 Franken hinzukommen.

AHV-Rente aufschieben: So erhöht sich die Rente

AHV-Rente aufschieben: So erhöht sich die Rente pro aufgeschobenem Jahr

Ausgangspunkt: ordentliches Referenzalter 65, maximale AHV-Rente von CHF 2’450.

Quellen: AHV, Credit Suisse

Aufgeschobene Pensionierung anmelden

Anzumelden ist der AHV-Rentenaufschub spätestens ein Jahr nachdem das ordentliche Rentenalter erreicht wurde. Dazu ist eine sogenannte Aufschubserklärung nötig. Zur Erstellung kreuzen Sie im Anmeldeformular für die Altersrente der AHV-Informationsstelle in der Rubrik «Flexibler Rentenbezug» den Aufschub an. Die definitive Aufschubsdauer müssen Sie nicht im Voraus festlegen. Denn wenn die Mindestdauer von einem Jahr abgelaufen ist, lässt sich die AHV-Rente monatlich abrufen. Dazu reichen Sie das Formular zum Abruf der Altersrente ein.

Erwerbstätige Personen bleiben während der aufgeschobenen Pensionierung AHV-pflichtig. Es gilt aber ein Freibetrag von 1’400 Schweizer Franken im Monat bzw. 16’800 Schweizer Franken im Jahr. Bei einem Einkommen über diesen Betrag hinaus werden die üblichen AHV-, IV- und Erwerbsersatz-Beiträge abgezogen. Mit der Reform AHV 21 ist es möglich, auf den Freibetrag zu verzichten und auf dem vollen Lohn Beiträge zu leisten, um Beitragslücken zu schliessen oder die AHV-Rente zu erhöhen. Ob sich das im Einzelfall lohnt, muss mit der AHV-Ausgleichskasse besprochen werden.

Aufschub der Pensionierung bei der BVG-Rente

Auch in der beruflichen Vorsorge ist ein Rentenaufschub möglich. Mit dem Inkrafttreten der AHV-Reform müssen alle Pensionskassen einen solchen zulassen. Damit kann die erwerbstätige Person auf Verlangen bis zum Ende der Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch bis zur Vollendung des 70. Altersjahrs, weiter in der Pensionskasse versichert bleiben. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Pensionskasse, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Es empfiehlt sich für Personen im Referenzalter, die bisher die Pensionskasse nicht aufschieben konnten, einen erneuten Anschluss an die Pensionskasse zu prüfen.

Auch bei Aufschub der BVG-Rente ergibt sich ein finanzieller Vorteil. Einzelne Pensionskassen erlauben während des Aufschubs weiter Beiträge, wodurch zusätzliches Alterskapital angespart wird. Aufgrund der verkürzten Bezugsdauer steigt in jedem Fall der Umwandlungssatz: Das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlte Guthaben – in Form einer Rente, als Kapital oder in einer Mischform – fällt höher aus als bei einer ordentlichen Pensionierung.

Aufgeschobene Pensionierung bei der Säule 3a

Wer erwerbstätig bleibt, kann den Bezug der Altersleistung der Säule 3a aufschieben und höchstens fünf weitere Jahre steuerbegünstigt Beiträge einzahlen. Sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, müssen sämtliche Säule-3a-Vorsorgegelder bezogen werden. Das Guthaben wird als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und zu einem reduzierten Satz getrennt vom übrigen Einkommen versteuert. Um zu sparen, empfiehlt es sich, mehrere Säule-3a-Konten  zu führen und diese bereits in den Jahren vor der geplanten Erwerbsaufgabe gestaffelt in verschiedenen Steuerjahren zu beziehen.

Dann lohnt sich die aufgeschobene Pensionierung

Ob sich ein Aufschub der Rente lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Je höher die versicherte Person ihre eigene Lebenserwartung einschätzt, desto eher kommt die aufgeschobene Pensionierung infrage – sofern die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber dies ermöglicht. Neben der gesundheitlichen Situation spielt auch die persönliche Steuersituation eine Rolle. Denn ein Rentenaufschub, sei es der staatlichen oder der beruflichen Vorsorge, lohnt sich besonders für Gutverdienende, die planen, länger als bis zum Referenzalter zu arbeiten: Indem sich Versicherte die Renten erst mit Beendigung der Erwerbstätigkeit auszahlen lassen, können Sie eine höhere Steuerbelastung durch den kombinierten Bezug von Einkommen und Rente vermeiden.