Paying into the second and third pillars improves retirement provision. Both pillars have advantages and disadvantages.
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Freiwillige Vorsorge: In die 2. Säule oder in die Säule 3a einzahlen?

Wer seinen Lebensabend finanziell absichern will, hat unter anderem zwei Möglichkeiten mit Steuervorteilen im Rahmen der freiwilligen Vorsorge: Einkäufe in die Pensionskasse oder Einzahlungen in die Säule 3a. Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten mit sich bringen, damit Sie die optimale Entscheidung für Ihre Lebenssituation treffen können.

Freiwillige Vorsorge ist bei Schweizern beliebt

Die Schweizer Bevölkerung wird immer älter, und die Leistungen der AHV und insbesondere der Pensionskassen geraten immer stärker unter Druck. Aus diesem Grund zahlen Herr und Frau Schweizer jedes Jahr viel Geld zusätzlich in die freiwillige Vorsorge ein. Dafür haben sie zwei Optionen.

  • Berufliche Vorsorge: Sie zahlen freiwillig in die 2. Säule ein. Dies gilt als Einkauf in die Pensionskasse.
  • Private Vorsorge: Sie zahlen freiwillig in die Säule 3a ein.

Sowohl die Pensionskasse als auch die Säule 3a werden als «gebundene Vorsorge» bezeichnet. Gebundene Vorsorge bedeutet, dass das Geld in der Regel erst zum Zeitpunkt der Pensionierung ausgezahlt wird. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenngleich beide Varianten Ähnlichkeiten aufweisen, gibt es gewisse Unterschiede, die es zu beachten gilt. Ob Einzahlungen in die 2. Säule oder die Säule 3a sinnvoller sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab und muss von Fall zu Fall geprüft werden.

Steuervorteile dank freiwilliger Vorsorge

Wer freiwillig in die 2. Säule oder die Säule 3a einzahlt, verhindert finanzielle Engpässe nach der Pensionierung und profitiert von attraktiven Steuervorteilen. Die Summe, die jemand während eines Jahres in die 2. Säule oder die Säule 3a einzahlt, kann bei der Steuererklärung vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Daher lohnt es sich meist, die Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen. Steuern fallen erst an, wenn Sie das Geld beziehen, zudem wird die Auszahlung beim Bezug zu einem reduzierten Satz besteuert.

Mit dem Inkrafttreten der Reform AHV 21 am 1. Januar 2024 können Einkäufe bei allen Pensionskassen auch bei Weiterarbeit bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Referenzalters getätigt werden. Wenn eine Person allerdings schon Altersleistungen aus einer anderen Pensionskasse bezieht oder bezogen hat, reduziert sich der Höchstbetrag der Einkaufssumme im Umfang der schon bezogenen Altersleistung und muss mit einem Formular beim Einkauf gegenüber der Pensionskasse deklariert werden.

Freiheiten beim Einkauf in die Pensionskasse nutzen

Bei den jährlichen Einzahlungen gibt es grosse Unterschiede zwischen der 2. und der 3. Säule. Arbeitnehmer, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, können 2023 maximal 7'056 Schweizer Franken in die Säule 3a einzahlen. Für Selbstständige ohne Anschluss an eine Pensionskasse sind es 20 Prozent vom Netto-Erwerbseinkommen und bis maximal 35’280 Schweizer Franken. Diese Höchstbeträge legt der Bundesrat jährlich fest. Haben Sie in einem Jahr aber kein Geld für Einzahlungen in die Säule 3a zur Verfügung, ist die Chance vertan. Sie können die verpasste Zahlung nicht ausgleichen. Im Parlament wurde kürzlich eine Motion angenommen, damit verpasste Einzahlungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können. Ob und wann das möglich sein wird, ist noch offen.

Bei der 2. Säule besteht diese Einschränkung nicht: Sie können sich, gemäss den Bestimmungen in Ihrem Pensionskassenreglement, bis zur individuellen Limite einkaufen und auch einmal ein Jahr auslassen. Wie viel Geld Sie maximal in Ihre 2. Säule einzahlen können, hängt von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Alter, Ihrem Lohn und Ihrem Guthaben bei der Pensionskasse ab. Die individuelle Einkaufslimite finden Sie in der Regel auf Ihrem Pensionskassenausweis. Die allermeisten Arbeitnehmer können deutlich mehr Geld in die 2. Säule als in die Säule 3a einzahlen.

Wann sich ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt

Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist finanziell sehr attraktiv. Wer sein Geld anderweitig anlegt, müsste einen Ertrag von rund 10 Prozent erzielen, um nach zehn Jahren auf das gleiche Kapital zu kommen.

Eine freiwillige Nachzahlung ist aber nur möglich und sinnvoll, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Einzahlen kann nur, wer in seiner Pensionskasse eine sogenannte Einkaufslücke oder Einkaufslimite aufweist, zum Beispiel wegen Stellenwechsel oder Auslandsaufenthalt.
  • Wer einen Teil des PK-Kapitals für Wohneigentum bezogen hat, muss grundsätzlich zuerst diesen Vorbezug zurückzahlen, bevor freiwillige Einzahlungen wieder möglich sind.
  • Sinnvoll sind Nachzahlungen nur bei Pensionskassen, die auf gesunden Beinen stehen, beziehungsweise einen Deckungsgrad von 100 Prozent oder mehr aufweisen.

Steuerlich lohnen sich Nachzahlungen in den Jahren, in welchen Sie am meisten verdienen. Das ist oft in den letzten zehn Arbeitsjahren vor der Pensionierung der Fall. Beachten Sie zudem, dass bei einem Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf der Steuerabzug rückwirkend wieder gestrichen wird. Wenn Sie keinen Kapitalbezug planen, können Sie sich bis zum Pensionierungsantritt einkaufen.

Einkauf in die Pensionskasse und Wertschriftenanlagen im Vergleich

Ein Schweizer Ehepaar, 50-jährig, reformiert, wohnhaft in Thalwil wünscht sich eine Pensionierung im Alter von 62 Jahren. Das Ehepaar hat ein steuerbares Einkommen von 350'000 Franken. Die Sparquote beträgt 50'000 Franken. Sie besitzen ein Wertschriftenvermögen von 1’000’000 Franken (ausgewogene Anlagestrategie). Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse ist 800'000 Franken hoch, die Einkaufslücke 450'000 Franken.

Nun überlegt das Ehepaar, ob es sich tatsächlich für den Betrag in die Pensionskasse einkauft, oder die 450‘000 Franken in Wertschriften investiert. Beim Einkauf wird angenommen, dass bei Pensionierung nur der eingekaufte Betrag als Kapital bezogen wird, das restliche Alterskapital aus der Pensionskasse wird in Rentenform bezogen. Der Vergleich der beiden Möglichkeiten zeigt, wie attraktiv PK-Einkäufe im Verhältnis zu konventionellen Anlagen sein können.

Einkäufe in die Pensionskasse

   CHF 450’000

Kumulierter Zinsertrag auf Einkäufe per Pensionierung (Annahme 1.0%)

+ CHF 37’446

Steuerersparnisse auf Pensionskasseneinkäufe

+ CHF 163’242

Investition der Steuerersparnisse in Wertschriften, angenommene Rendite von 2.80% p.a.

+ CHF 36’090

Steuerbelastung bei Kapitalbezug des Pensionskassenguthabens

– CHF 28’897

Wert der Einkaufbeträge per Pensionierung

   CHF 657’881

   

Investitionen in Wertschriften

   CHF 400’000

Angenommene Rendite von 2.80% p.a. auf Wertschriften

+ CHF 99’167

Wert der Wertschriften per Pensionierung

   CHF 549’167

   

Endguthaben Einkäufe in die Pensionskasse

   CHF 657’881

Endguthaben Wertschriftenanlagen

– CHF 549’197

Vorteil durch Einkäufe in die Pensionskasse

   CHF 108'715

Entspricht einer Zusatzrendite von

     18,04 %

Einkauf in die Pensionskasse ist attraktiv

Einkäufe in die Pensionskasse bieten attraktive Möglichkeiten

Quelle: Credit Suisse

Säule 3a bietet flexiblere Anlagemöglichkeiten als die 2. Säule

Die 2. Säule bietet meist keine Möglichkeit, die Anlageform selbst zu bestimmen – die Anlagestrategie wird vom Stiftungsrat der Pensionskasse festgelegt. Eine Ausnahme sind sogenannte 1e-Pläne, die manche Pensionskassen ab einem Jahreseinkommen von 132’300 Franken anbieten. Dafür bieten Pensionskassen einen anderen Vorteil: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen jährlich vom Bundesrat festgelegten Mindestzins zu garantieren. 2024 beträgt er 1,25 Prozent. Das ist mehr, als die meisten Banken bei einem Säule 3a Konto bieten. Das gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil der Pensionskassengelder. Beim überobligatorischen Teil können die Pensionskassen den Zins selbst bestimmen.

Bei einem Säule 3a Konto liegt Ihr einbezahltes Geld auf einem Vorsorgekonto. Dieses bietet gegenüber einem normalen Sparkonto einen Vorzugszins. Daneben haben Sie die Möglichkeit, Ihr Geld über ein Säule 3a Depot in eine oder mehrere Wertschriftenlösungen zu investieren. Diese Angebote bieten langfristig bessere Renditechancen. So nehmen Sie am Erfolg der Finanzmärkte teil und sichern sich die Chance auf höhere Renditen.

Einkauf in die Pensionskasse und Einzahlungen in die Säule 3a im Vergleich

Aspekt

Säule 3a

2. Säule

Steuern sparen

Ja

Ja

Maximalbetrag 2023

CHF 7’056 mit Pensionskasse
CHF 35’280 ohne Pensionskasse

Individuelle Einkaufslimite gemäss Pensionskassenausweis,
in der Regel deutlich höher als bei der Säule 3a

Anlageform

Vorsorgekonto oder Portfolio mit Wertschriften

Alterskapital, bei 1e-Vorsorgeplänen Portfolio mit Wertschriften

Zins

Vorzugszins auf dem 3a-Konto

Garantierter Mindestzins auf dem obligatorischen Teil (Stand 2024: 1,25 %)

Versicherung

Möglich, je nach Anbieter

Möglich, je nach Pensionskasse

Bezug

Bezug als Kapital, bei Leibrentenversicherungen
als Rente

Als Kapital oder als Rente, mögliche Einschränkungen für Kapitalbezüge gemäss Pensionskassenreglement beachten

Bezug vor dem Referenzalter

5 Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters

Je nach PK-Reglement, frühestens mit 58 Jahren

Gestaffelter Bezug

Ja, sofern mehrere Konten bestehen

Ja, im Rahmen von Teilpensionierungen

Bezug nach dem Referenzalter

Ja, sofern weiterhin erwerbstätig. Bis 5 Jahre nach Erreichen des AHV-Referenzalters. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie weiterhin steuerbegünstigt in die 3. Säule einzahlen.

Ja, sofern weiterhin erwerbstätig bis 5 Jahre nach Erreichen des AHV-Referenzalters

Todesfall

Auszahlung gemäss Begünstigtenordnung

Auszahlung gemäss Begünstigtenordnung, sofern im PK-Reglement vorgesehen

Säule 3a erlaubt gestaffelten Kapitalbezug

Auch bei der Auszahlung gibt es Unterschiede. Pensionskassen müssen bei der Pensionierung auf Wunsch mindestens 25 Prozent des obligatorischen Altersguthabens als Kapital auszahlen. Die meisten Pensionskassen zahlen heutzutage sogar bis zu 100 Prozent des Guthabens als Kapital aus. Die 2. Säule bietet also die Möglichkeit, das angesparte Geld als Einmalzahlung oder als monatliche Rente zu beziehen – oder eine Mischform zu wählen.

Das Geld als Rente zu beziehen, ist bei der Säule 3a ausser bei Leibrentenversicherungen nicht möglich. Dafür kann man das Vorsorgeguthaben der Säule 3a bereits fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters beziehen. Und wer darüber hinaus noch weiterarbeitet, kann die Auszahlung um bis zu fünf Jahre hinausschieben. Mit mehreren 3a-Konten und -Depots kann man die Bezüge zudem auf mehrere Jahre verteilen.