Wir helfen Ihnen, Nachlassregelegungen gesetzeskonform und Ihren Vorstellungen entsprechend zu gestalten.
Ehe und Nachwuchs – Finanzplanung für Berufseinsteiger.
Wie wirken sich Eheschliessung und Nachwuchs auf Ihre Finanzen aus? Informieren Sie sich, passen Sie Ihre Planung an und sichern Sie die Zukunft Ihrer Familie.
Eine Familie gründen
Kinder sind das Schönste im Leben. Sie bringen aber auch finanzielle Belastungen mit sich, auf die Sie sich gerade als Berufseinsteiger gut vorbereiten sollten. Bei der Finanzplanung für diese Lebensphase stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Familie absichern
Kein Leben ist von A bis Z planbar, und manchmal tritt Unvorhergesehenes ein. Treffen Sie deshalb Vorkehrungen für den Fall, dass Sie für Ihren Partner oder Ihre Familie nicht mehr so sorgen können, wie Sie es sich wünschen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Finanzplanung darauf auszurichten, dass Ihre Liebsten jederzeit gut abgesichert sind.
Konkubinat oder Ehe
Ob Sie in einer festen Beziehung leben oder verheiratet sind, hat Einfluss auf Ihre Finanzen. So werden im Konkubinat lebende Partner als Einzelpersonen besteuert. Auch Unterhaltszahlungen im Falle einer Trennung oder Erbschaften sind dann nicht gesetzlich geregelt. Denken Sie über eine schriftliche Vereinbarung mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin nach.
Ausbildung der Kinder finanzieren
Eines Tages sind auch Ihre Kinder einmal gross und möchten studieren oder eine Ausbildung absolvieren. Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, die Ihren Kindern später den Start ins Berufsleben erleichtern.
Den eigenen Nachlass regeln
Mit einer Erbschaftsplanung stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass ganz in Ihrem Sinne geregelt wird. Sprechen Sie mit uns, um offene Fragen zu klären.
Sie möchten Ihr Vermögen vorzeitig und gezielt weitergeben. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten dazu.
Bei verheirateten Personen spielt der Güterstand eine wichtige Rolle. Mittels Ehevertrag können die Ansprüche des Ehegatten gestaltet werden.
Mit dem Tod gehen alle Vermögenswerte und Schulden von Gesetzes wegen auf die Erben über. Eine gute Nachlassplanung stellt sicher, dass die Erbteilung gemäss ihren Vorstellungen durchgeführt werden kann.
Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Beachten Sie auch die Möglichkeiten einer Patientenverfügung.