Viele Unternehmerinnen und Unternehmer nutzen das Sparpotenzial nicht aus, das mittels Steueroptimierungen realisiert werden kann. Oft gibt es aber vielfältige Möglichkeiten für Steuersenkungen. Zur Optimierung der Gesamtsteuerlast werden deshalb Privatperson und Unternehmen zusammen betrachtet und analysiert.
Für Unternehmen ergeben sich durch die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) neue Chancen, aber auch Herausforderungen. Es ist wichtig, dass Unternehmerinnen und Unternehmer die mit der Reform eingeführten Rahmenbedingungen kennen und sich optimal darin positionieren können.
Beispielsweise können Firmen mit einer eigenen Forschungs- und Entwicklungsabteilung Instrumente zur Steueroptimierung nutzen. Dank der Patentbox lässt sich die steuerliche Bemessungsgrundlage um bis zu 90 Prozent der Erträge aus eigenen Patenten vermindern. Die Höhe dieses Abzugs hängt jedoch vom Kanton ab.
Eine weitere Möglichkeit zur Steueroptimierung bieten Abzüge auf effektiv angefallene Forschungs- und Entwicklungsaufwände. Hier kann der Steuerabzug bis zu 50 Prozent betragen. Bei einem Aufwand von 200'000 Franken für Forschung und Entwicklung könnte eine Firma ihren steuerbaren Gewinn also um bis zu 100'000 Franken verringern.
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