Notfallplan für Unternehmerinnen und Unternehmer

Was passiert mit Ihrem Unternehmen, wenn Sie ausfallen? Wer trifft Entscheidungen für Sie? Fragen, die nicht dem Zufall überlassen werden sollten. Für eine ausreichende Absicherung bei einem Ausfall steht Ihnen die Credit Suisse mit ihrem Beratungsangebot zur Seite.

Für eine ausreichende Absicherung im Notfall

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder andere Schicksalsschläge können einer erfolgreichen Führung und Weiterentwicklung des Unternehmens ein jähes Ende bereiten.

 

Auch wenn die künftige Nachfolge bereits geregelt sein sollte, kann der Ausfall eines Entscheidungsträgers dazu führen, dass das Unternehmen partiell oder insgesamt handlungsunfähig wird. Ebenso wichtig ist zudem die Frage nach der Absicherung der eigenen Familie oder von nahestehenden Personen. Ein Notfallplan ist darum essenziell für Unternehmerinnen und Unternehmer.

Notfall für Unternehmer:innen – darauf müssen Sie achten

Wer sich auf ein Worst-Case-Szenario vorbereiten will, sollte sich mit den wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang auseinandersetzen. Hier einige Beispiele:

  • Wer vertritt die eigenen Interessen wie etwa die Mitgliedschafts- und Vermögensrechte als Gesellschafter oder Aktionär im Falle einer temporären oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit?
  • Soll oder muss eine allfällige Organfunktion des Unternehmers, beispielsweise im Verwaltungsrat, im Falle der Urteilsunfähigkeit neu besetzt werden und falls ja, durch wen?
  • Sind die jederzeitige Handlungsfähigkeit und die Fortführung der Gesellschaft im Falle eines unerwarteten Todes geregelt?
  • Ist die Nachfolge im Unternehmen bei unerwarteten Ereignissen sichergestellt?
  • Ist der Fortbestand des Unternehmens im Falle einer Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gewährleistet?
  • Ist die Umsetzung meiner bisherigen Anlagestrategie bei Handlungsunfähigkeit weiterhin sichergestellt?

Wie gestaltet sich ein möglicher Notfallplan für Unternehmer:innen?

Folgende Faktoren sollten für einen gut durchdachten Notfallplan sorgfältig überprüft werden:

  • Überprüfung der im Handelsregister eingetragenen Zeichnungsrechte: Sicherstellung der Handlungsfähigkeit durch allfällige Einräumung von zusätzlichen Unterschriftsberechtigungen.
  • Sicherstellung des Zugriffs auf Liquidität, zum Beispiel durch Bankvollmachten.
  • Überprüfung allfälliger Gesellschafter- oder Aktionärsbindungsverträge: Regelungen für die Ereignisse Urteilsunfähigkeit und/oder Tod eines Vertragspartners, Abgleich mit letztwilliger Verfügung.

  • Sicherstellung im Falle der Urteilsunfähigkeit, dass Mitgliedschafts- und Vermögensrechte als Gesellschafterin/Gesellschafter oder Aktionärin/Aktionär gewahrt werden können inklusive Vorkehrungen für den Ersatz einer allfälligen Organstellung (z.B. Verwaltungsratsmandat) durch Errichtung oder Überprüfung eines bestehenden Vorsorgeauftrags.
  • Sicherstellung der gewünschten Unternehmensnachfolge und Verhinderung einer Zersplitterung der Unternehmensanteile durch Errichtung oder Überprüfung einer bestehenden letztwilligen Verfügung für den Fall des Ablebens (Testament / Ehe- und Erbvertrag / Erbverzichtsvertrag).

  • Überprüfung der aktuellen Vorsorgesituation der Unternehmer:innen im Falle von Invalidität oder Todesfall durch Krankheit bzw. Unfall (1., 2. und 3. Säule): Aufdecken von Lücken beim aktuellen Pensionskassenanschluss und im Bereich der Unfallversicherung.
  • Sicherstellung der gewohnten Lebenshaltung von Unternehmer:innen und Angehörigen durch Optimierung der Vorsorgelösungen.

  • Regelung der Weiterführung der gewünschten Anlagestrategie im Vorsorgeauftrag
  • Vermögensverwaltungsmandat prüfen oder neu aufsetzen

Persönliche Beratung

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