Das Vorsorgevermögen gehört zur meistprivilegierten Vermögensmasse von Unternehmen – sowohl aus steuerlicher Sicht als auch in Bezug auf das Konkursprivileg. Gerade die gewählte Strategie zur Anlage des Vermögens gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mehr Möglichkeiten und taktische Vorteile für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Kaderleute versprechen hierbei 1e Vorsorgelösungen.
Die 1e-Lösungen richten sich nicht nur an Unternehmerinnen und Unternehmer, sondern auch an Kadermitarbeitende mit einem Einkommen von über 132,300 Franken. Das 1e-Vorsorgevermögen ist vom bestehenden Pensionskassenvermögen vollständig getrennt und betrifft ausschliesslich den überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge. Versicherte können dabei die Anlagestrategie selbst bestimmen und in ihren eigenen «Topf» sparen.
Neu ist die Möglichkeit, die Strategie selbst direkt auf dem Onlineportal der Credit Suisse zu wechseln. Das Abrufen individueller Vorsorgedokumente und die Simulation verschiedener Szenarien bieten dabei die Gelegenheit, jederzeit einen klaren Überblick über die eigenen Anlagestrategien zu behalten.
Unternehmen, die von den 1e-Plänen Gebrauch machen möchten, müssen die entsprechenden Lohnanteile in einer separaten Rechtseinheit versichern. Infolgedessen entsteht neben der ersten Stiftung für Löhne im Obligatorium und Überobligatorium bis zur 1e-Lohngrenze eine zweite Stiftung. Diese deckt die ausserobligatorische Vorsorge für Löhne oberhalb der Grenze ab.
Bietet ein Unternehmen 1e-Vorsorgepläne, müssen alle Mitarbeitenden, welche die nach Vorsorgerecht definierten Kriterien erfüllen, diese Lohnanteile im Rahmen der 1e-Vorsorgelösung versichern. Dabei kann der Arbeitgeber die Grenze für die 1e-Lösung auch höher als 132,300 Franken setzen. Für die Umsetzung der 1e-Vorsorgepläne bietet es sich an, entweder eine dedizierte neue Stiftung zu gründen oder Anschluss an eine Sammelstiftung mit 1e-Vorsorgeplänen zu suchen.
Für Unternehmen bieten 1e-Lösungen attraktive Steuervorteile. So fungieren 1e-Pläne beispielsweise als taktisches Instrument der Entnahmestrategie. Das ist mit Blick auf die Erhöhung der Dividendenbesteuerung infolge der Steuervorlage 17 zusätzlich interessant.
Aus Sicht der Versicherten sind 1e-Vorsorgepläne eine Antwort auf den zunehmenden Wunsch nach einer Individualisierung der Vorsorgelösungen. Die darin versicherten Personen können ihre Anlagen flexibler gestalten. Dadurch profitieren sie von potenziell höheren Renditechancen. Zudem müssen sie auf diesen Teil des Vorsorgevermögens keine systemwidrige Umverteilung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern in Kauf nehmen. Denn das 1e-Guthaben ist nicht mehr Teil des Kollektivs im Obligatorium und Überobligatorium.
Die Entscheidung, ob ein Unternehmen eine 1e-Vorsorgelösung einführen möchte, hängt von den Bedürfnissen und Erwartungen der Belegschaft ab. In jedem Fall ist die Einführung und Ausgestaltung gründlich zu erörtern. Ein 1e-Plan muss zur Firma und zu den Mitarbeitenden passen.
1e-Pläne sind grundsätzlich anlagenbasiert. Deshalb ist ein langer Anlagehorizont von Vorteil. Tendenziell eignen sich 1e-Lösungen also für Firmen mit relativ junger Altersstruktur. Zudem spielt die Einkommensstruktur eine Rolle: Gibt es überhaupt Mitarbeitende im Unternehmen, deren jährliche Gesamtvergütung über 132,300 Franken liegt? Denn nur der Lohnanteil, der diesen Betrag übersteigt, darf in einem 1e Plan versichert werden.
Sind die Rahmenbedingungen gegeben, muss die Firma ihre Ist-Situation analysieren. Sie sollte sich dabei folgende Fragen stellen: Welche Vorsorgelösung existiert bereits? Besteht eine umhüllende Lösung, zu der ein 1e-Plan zusätzlich angeboten werden soll? Oder ist bereits eine zusätzliche Kaderlösung vorhanden, die durch einen 1e-Plan abgelöst wird? Anhand der spezifischen Ausgangslage wird die Einführung gestaltet.
Versicherte können, abhängig vom 1e-Plan des Unternehmens, aus bis zu zehn Anlagestrategien auswählen. Eine davon ist risikoarm. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgelösungen trägt der Versicherte bei den 1e-Plänen ein Anlagerisiko. Daher ist es sehr wichtig, dass sich jeder Versicherte bei der Wahl der Anlagestrategie beraten lässt und sein Portfolio regelmässig überprüft. Bei der Credit Suisse wird Ihnen auf Wunsch ein persönlicher Berater zugeteilt, der Sie individuell berät. Dabei müssen sich Versicherte bewusst sein, dass sie ein gewisses Anlagerisiko eingehen. Dadurch entstehen aber auch Chancen: Eine positive Performance wird dem Anleger direkt gutgeschrieben.
Die Versicherten kommen in den Genuss von tiefen institutionellen Anlagegebühren, wie sie in der Regel nur Pensionskassen vorbehalten sind. Ein aktiv verwaltetes Mischvermögen gibt es bereits für eine jährliche Gebühr von 0,45 %. Beim Wechsel der Anlagestrategie fallen bei diesen Produkten zudem keine Kosten an. Noch günstiger sind mit einer jährlichen Gebühr von 0,20 % die indexierten Mischvermögen. Bei diesen sogenannten passiven Produkten fallen zusätzlich noch geringe Ausgabe- und Rücknahmegebühren an. Damit eignen sie sich vor allem für sehr langfristig orientierte Anleger, welche die Strategie nur selten wechseln möchten.
Die Strategie sollte regelmässig überprüft werden. Denn die Entscheidung, ob jemand eine konservative Anlagestrategie oder eine riskantere Strategie mit höheren Renditechancen wählt, muss mit der persönlichen Gesamtsituation abgestimmt werden. So bietet sich möglicherweise kurz vor der Pensionierung der Wechsel in risikoärmere Anlagen an. Das Interessante aber ist: Die Strategie kann regelmässig gewechselt werden, sollte sich beispielsweise die private Vermögenslage ändern.