Mit Factoring die Liquidität absichern

Sie möchten das Wachstum Ihres Unternehmens aus eigener Kraft finanzieren? Warum nicht. Mit Factoring erhalten Sie die benötigte Liquidität, um sich bietende Chancen am Markt zu nutzen.

Factoring nutzen und flexibel Liquidität schaffen

Beim Factoring verkaufen Sie Ihre ausstehenden Forderungen gegenüber allen oder ausgewählten Debitoren fortlaufend an uns. So erhöhen Sie Ihre Liquidität sofort und müssen nicht auf den Zahlungseingang Ihrer Kunden warten. Mit der Wahl dieser innovativen und sehr flexiblen Finanzierungsform vergrössern Sie Ihren Handlungsspielraum – sei es für grosse Investitionen oder eine Expansion.

 

So können Sie drei zentrale unternehmerische Herausforderungen angehen:

  • Sicherstellen des Liquiditätsbedarfs
  • Management von Delkredererisiken
  • Verbesserung der Bonität

Ihre Vorteile mit Factoring

Unsere Factoring-Lösungen

Wir bieten zwei optimierte Lösungen für Factoring an, abhängig davon, ob Ihr Unternehmen eine Kreditversicherung einbringt. Debitorenbuchhaltung und Debitorenbewirtschaftung verbleiben in jedem Fall bei Ihnen.

Inhouse Factoring

Für Unternehmen ohne eigene Kreditversicherung. Offene oder stille Zession, das heisst mit oder ohne Notifikation der Zession an den Debitor, möglich mit bilanzoptimierendem Kauf der Forderung.

Inhouse Factoring DUAL

Für Unternehmen mit eigener Kreditversicherung. Offene oder stille Zession, das heisst mit oder ohne Notifikation der Zession an den Debitor, möglich mit bilanzoptimierendem Kauf der Forderung und individueller Absicherung der Delkredererisiken.

Voraussetzungen für die Nutzung von Factoring

Damit Sie bestmöglich von unserem Factoring-Angebot profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie verfügen über unbelastete, frei abtretbare und noch nicht fällige Forderungen aus dem B2B-Geschäft.
  • Sie sind in der Schweiz domiziliert, Ihre Debitoren weltweit je nach Versicherbarkeit.
  • Die Verträge zwischen Ihnen und Ihren Debitoren unterstehen vorzugsweise Schweizerischem Recht. Andere Rechtsordnungen können erst nach einer Prüfung zugelassen werden. 
  • Die Zahlungsfristen betragen maximal 180 Tage.
  • Sie verfügen über eine tagesfertige, professionelle Buchhaltung und einen konsequenten Mahnprozess.
  • Sie haben einen klaren und einwandfrei dokumentierten Rechnungsstellungsprozess (sofern die Warenlieferung respektive die Dienstleistung vor Fakturierung erfolgt).

Persönliche Beratung

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung zu unseren Factoring-Lösungen? Wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater oder füllen Sie das Kontaktformular aus. Wir sind gerne persönlich für Sie da.