Die Kantone werben um die Steuerzahlenden: Den Top-Platz im Steuerranking der Unternehmenssteuern hält Nidwalden – bei den Privaten ist es der Kanton Zug. Doch im Hinblick auf den Bezug von Vorsorgekapital belegen die Kantone Appenzell Innerrhoden und Nidwalden die Spitzenpositionen.
Mit dem Inkrafttreten der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) im Jahr 2020 trat eine neue Phase im Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen ein: Nach Wegfall der privilegierten Besteuerung der Statusgesellschaften läuft der Steuerwettbewerb über tiefere ordentliche Steuersätze. Die gesetzliche Anpassung zielte aber auch auf eine Innovationsförderung ab: Alle Kantone mussten die privilegierte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten einführen, und sie können einen zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung gewähren. Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zinsabzug für die Eigenfinanzierung gewährt werden. Die steuerliche Entlastung dieser drei Steuerinstrumente sowie einer allfälligen Abschreibung auf stillen Reserven im Sinne der STAF-Übergangsbestimmung darf insgesamt aber nicht höher sein als 70 Prozent (Entlastungsbegrenzung), das heisst, jedes Unternehmen muss mindestens 30 Prozent seines steuerbaren Gewinns vor Anwendung der Sonderregelungen versteuern.
Um im Steuerwettbewerb auch nach der STAF-Umsetzung attraktiv zu bleiben, hat die Mehrheit der Kantone in den letzten Jahren ihre ordentlichen Unternehmenssteuersätze gesenkt. Da zahlreiche Kantone wie Bern oder Zürich mit höheren Steuern den Spielraum bei den Steuerinstrumenten aber besonders ausnutzen, ist die Varianz bei den minimalen Gewinnsteuersätzen um einiges geringer als bei den ordentlichen Gewinnsteuersätzen.
Im Jahr 2022 haben im Vergleich zu 2021 allerdings nur noch vereinzelte Kantone die Unternehmenssteuern reduziert. Dabei tun dies einige Kantone schrittweise über mehrere Jahre. Die grössten Reduktionen konnten die Kantone Wallis und Jura verzeichnen, die dadurch im Steuerindex auf den 20. bzw. 22. Rang vorgerückt sind. Und obwohl Luzern die Steuern nur gering reduzierte, machte der Kanton im dicht gedrängten Feld zwei Plätze gut. Im Vergleich dazu verlor Basel-Stadt zwei Ränge. Voraussichtlich bis 2025 sind weitere Verschiebungen zu erwarten. Dies, weil noch einige Steuersenkungen zu erwarten sind – insbesondere in den Kantonen Basel-Landschaft und Tessin.
Im Vergleich zu juristischen Personen gab es bei den Privaten in den letzten Jahren nur wenige Verschiebungen. Nach einer deutlichen Steuersenkung konnte der Kanton Schaffhausen sechs Plätze im Ranking wettmachen. Das Resultat: Er steht damit auf Rang neun im Steuerindex für natürliche Personen. Ebenfalls konnte der Kanton Schwyz seine Attraktivität steigern und steht weiterhin an zweiter Stelle, dicht hinter dem Erstplatzierten Zug.
Bei der steuerlichen Belastung von Bezügen aus dem Vorsorgekapital zeigt sich ein anderes Bild: Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Nidwalden sind bei höheren Kapitalbezügen am attraktivsten. Anzumerken ist hier aber, dass es sich in vielen Kantonen lohnt, Vorsorgekapital aufgrund der Steuerprogression gestaffelt über mehrere Jahre zu beziehen. Dies ist insbesondere in den Kantonen Wallis, Basel-Landschaft und Schwyz der Fall.