Die Bezeichnung «1e-Pläne» leitet sich vom Artikel 1e in der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2) ab. Das 1e-Vorsorgevermögen ist vom bestehenden Pensionskassenvermögen vollständig segregiert und betrifft ausschliesslich den überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge ab 132,300 Franken. Versicherte sind dabei in der Lage, die Anlagestrategie selbständig zu bestimmen und, ähnlich wie in der 3. Säule, in ihren eigenen «Topf» zu sparen. Das hat den Vorteil, dass keine Umverteilungseffekte in die Basiskasse in Kauf genommen werden müssen. Die Umverteilungseffekte sind leider heute in der Schweiz eine Tatsache, bedingt durch die demografische Entwicklung und die Zinssituation.
Das Vorsorgevermögen war schon immer die meistprivilegierte Vermögensmasse der Unternehmer – sowohl aus steuerlicher Sicht als auch wegen des Konkursprivilegs. Per 1. Oktober 2017 hat der Gesetzgeber die 1e-Pläne neu geregelt. Dies bietet diverse attraktive Vorteile für Unternehmer und Arbeitnehmer.
Die 1e-Lösungen richten sich an Unternehmer und Kadermitarbeitende, 18 Jahre und älter, mit einem Einkommen von über 132,300 Franken.
Der Fokus liegt auf dem strategischen Wachstum des Vorsorgevermögens durch die freie Auswahl einer Anlagestrategie, an der die Versicherten eins zu eins partizipieren und damit das Risiko-Ertrags-Verhältnis ihren individuellen Bedürfnissen anpassen können. Zusätzlich bietet das Instrument attraktive Steuervorteile. Insbesondere für Unternehmer ist dies ein taktisches Instrument der Entnahmestrategie, welches vor dem Hintergrund der Steuervorlage 17 und der zu erwartenden Erhöhung der Dividendenbesteuerung an Bedeutung gewinnt.
Im Gegensatz zu anderen Vorsorgelösungen trägt der Versicherte bei den 1e-Plänen ein Anlagerisiko. Daher ist es sehr wichtig, dass sich jeder Versicherte bei der Wahl der Anlagestrategie beraten lässt und sein Portfolio regelmässig überprüft. Durch die Übernahme dieses Risikos entstehen auch Chancen. Eine positive Performance wird direkt dem Anleger gutgeschrieben.
Versicherte können, abhängig vom 1e-Plan des Unternehmens, aus bis zu zehn Anlagestrategien auswählen. Eine davon ist risikoarm. Bei der Anlage von Vorsorgevermögen im Rahmen von 1e-Plänen profitiert die Credit Suisse vom grossen Erfahrungsschatz und Track-Record der 3a-Anlageprodukte, die ähnlich aufgebaut sind.
Der ordentliche Bezug des Altersguthabens bei Pensionierung der Versicherten erfolgt ausschliesslich in Kapitalform. Der Vorbezug des 1e-Vorsorgevermögens ist, analog dem ordentlichen Pensionskassenguthaben, beim Kauf von Wohneigentum, für die Rückzahlung von Hypothekendarlehen oder für den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften beziehbar.
Die 1e-Pläne der Credit Suisse zeichnen sich im Konkurrenzvergleich durch tiefe Anlagekosten aus. Da die Kosten auf lange Sicht ein entscheidender Faktor beim Vermögensaufbau sind, bieten wir mit der breiten Wahl möglicher Anlagen eine sehr direkte Möglichkeit, Kosten zu beeinflussen.