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COVID-19-Kredit – Amortisationspflicht ab 2022

Als führende Bank für Unternehmer haben wir zusammen mit dem Bund und weiteren Banken Massnahmen entwickelt, um die vom Coronavirus betroffenen Schweizer Unternehmen rasch und unkompliziert unterstützen zu können. Bereits seit August 2020 können keine COVID-19-Kreditgesuche mehr eingereicht werden, ab 2022 beginnt nun die Amortisationspflicht.

Häufig gestellte Fragen zur Amortisation der COVID-​19-Kredite

FAQ zu den Amortisationen für Covid-​19-Kredite, Faz. 1 (bis 500'000 CHF)

  • Amortisationspflicht

  • Aufschiebung

  • Raten und Termine

  • Verzugszinsen

  • Ausserordentliche Amortisationen / Rückzahlungen

  • Dauerauftrag

  • Belastungskonto

  • Rückzahlung / Kündigung

Informationen des Bundes zu den COVID-19-Krediten finden Sie unter covid19.easygov.swiss.

Persönliche Beratung

Für Beratungen oder Fragen sind wir immer für Sie da. Wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin bzw. Ihren Kundenberater oder benutzen Sie das Kontaktformular.