Kann ich die zweite Amortisationsrate aufschieben (selbst wenn ich bereits die erste Amortisationsrate aufgeschoben habe)?
Sie können die zweite Amortisationsrate aufschieben, obgleich Sie die erste Amortisation aufgeschoben haben oder nicht. Weitere Aufschiebungen sind voraussichtlich nicht vorgesehen.
Falls Sie den Aufschub der zweiten Amortisationszahlung veranlassen wollen, können Sie dies in Ihrem Online Banking unter dem Menüpunkt «Finanzieren» machen. Bitte beachten Sie, dass die Online-Erfassung des zweiten Aufschubs derzeit noch nicht möglich ist. Die entsprechende Funktion wird Ihnen voraussichtlich im Sommer zur Verfügung stehen. Wir werden Sie erneut kontaktieren, sobald die Verschiebung der zweiten Amortisationszahlung erfasst werden kann. Die aufgeschobene Rate per 31. März 2022 und allenfalls per 30.09.2022 müssen am 30. September 2027 mit der ordentlichen Rate per 30. September 2027 bezahlt werden (3 Raten).
Sollten Sie nicht über einen Online Banking Zugang verfügen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater oder Ihre Kundenberaterin.
Was passiert, wenn ich die erste oder zweite Amortisationsrate nicht begleichen kann?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, nach der ersten auch die zweite Amortisationsrate aufzuschieben. Siehe «Kann ich die Amortisationen aufschieben?».
Was passiert, wenn ich die weiteren Amortisationen nicht begleichen kann?
Grundsätzlich ist die Rückführung des COVID Kredites durch Sie sicherzustellen. Sollten Sie die Amortisationen nicht leisten können, wird nach einer Mahnfrist der COVID Kredit gekündigt. Die für Sie zuständige Bürgschaftsgenossenschaft zahlt den COVID Kredit bei der Credit Suisse zurück und wird damit zur Gläubigerin der Forderung. Sie werden dann zu gegebener Zeit durch das Inkassobüro (Intrum AG) der für Sie zuständigen Bürgschaftsgenossenschaft kontaktiert, um das weitere Vorgehen (Rückzahlungsmodalitäten etc.) festzulegen.