Zunehmende Teilzeitarbeit stellt Vorsorgesystem auf die Probe
Teilzeitarbeit ist in der Schweiz stark verbreitet, insbesondere bei Frauen. Aber auch bei Männern hat sie in den letzten Jahren stetig zugenommen. Für das aktuelle Vorsorgesystem stellt diese Entwicklung eine ernsthafte Herausforderung dar.
Mehr als jeder dritte Erwerbstätige in der Schweiz arbeitet heute Teilzeit. Beschäftigungsgrade von weniger als 90 % sind bekanntlich bei Frauen stärker verbreitet: Während 2015 rund 60 % der erwerbstätigen Frauen Teilzeit arbeiteten, betrug dieser Anteil bei Männern nur 15,5 %. Aber gerade bei den Männern stellt man eine steigende Tendenz fest. Wie die Ökonomen der Credit Suisse in ihrer jüngst veröffentlichten Pensionskassenstudie zeigen, hat die männliche Teilzeitquote zwischen 2006 und 2015 in allen Altersgruppen zugenommen (vgl. Abb.). Der Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance oder nach mehr Zeit für die Kinder führt oft dazu, dass beide Partner ihr Arbeitspensum reduzieren. Ins Auge sticht auch der Anstieg der Teilzeitarbeit bei jungen Erwerbstätigen beider Geschlechter. Ein Grund dafür ist hier die längere Ausbildung. Oft gehen Jugendliche neben dem Studium einer Beschäftigung auf teilzeitlicher oder befristeter Basis nach.
Das Bedürfnis nach Teilzeitarbeit steigt
Anteil der Teilzeitarbeitenden an den Erwerbstätigen zwischen 20 und 70 (nach Altersklassen) in %, 2006–2015
Quelle: Bundesamt für Statistik (SAKE), Credit Suisse
Teilzeitarbeit als Herausforderung für die Altersvorsorge
Aus vorsorglicher Sicht ist die zunehmende Verbreitung von Teilzeitarbeit und anderen flexiblen Arbeitsformen (z. B. temporären Stellen, mehreren Teilzeitjobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern, Freelancertätigkeiten) nicht unbedenklich. Über drei Viertel der im Rahmen der Credit Suisse Studie befragten Pensionskassenvertreter bezeichneten solche Arbeitsmodelle als eine der grössten gesellschaftlichen Herausforderungen für das Schweizer Altersvorsorgesystem. Teilzeitarbeit schmälert das Einkommen und damit den Vorsorgeanteil der 1. und 2. Säule. In der beruflichen Vorsorge haben insbesondere die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug nachteilige Folgen für Teilzeitarbeitende. Zudem sind Selbständigerwerbende ohne Mitarbeitende in der 2. Säule von der Beitragspflicht befreit. Wer in solchen Arbeitsverhältnissen tätig ist, läuft also Gefahr, ohne zusätzliche private Vorsorge (z. B. Sparen in der Säule 3a) nicht genügend für das Alter vorsorgen zu können.
Teilzeitarbeit besonders bei tieferen Löhnen nachteilig
Nur wer bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als CHF 21’150 bezieht, untersteht gemäss aktuell geltendem Recht der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Wird diese Eintrittsschwelle zwar insgesamt überschritten, dies aber im Rahmen einer Mehrfachbeschäftigung, dann wird in der 2. Säule in der Regel nicht das gesamte Einkommen berücksichtigt. Zur Bestimmung des versicherten Lohns wird zudem vom Jahreslohn ein Betrag abgezogen, der sogenannte Koordinationsabzug. Dieser beläuft sich zurzeit auf CHF 24’675 und ist auch bei einer Teilzeitanstellung fix, sofern das jeweilige Pensionskassenreglement nichts anderes vorsieht. Wie die folgenden Fallbeispiele zeigen, führt der Koordinationsabzug dazu, dass sich Lohnkürzungen wegen Teilzeitarbeit überdurchschnittlich stark auf die Beiträge der 2. Säule und somit auf das angesparte Alterskapital auswirken. Der negative Effekt fällt bei tieferen Löhnen dabei stärker ins Gewicht.
Tiefere Löhne durch Koordinationsabzug in der 2. Säule benachteiligt
Beispiel 1 | Beispiel 2 | Beispiel 3 | |
Bruttolohn bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % | 50'000 | 75'000 | 100'000 |
Bruttolohn bei einem Beschäftigungsgrad von 50 % | 25'000 | 37'500 | 50'000 |
Fixer Koordinationsabzug | 24'675 | 24'675 | 24'675 |
Versicherter Lohn bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % | 25'325 | 50'325 | 75'325 |
Versicherter Lohn bei einem Beschäftigungsgrad von 50 % | 3'525* | 12'825 | 25'325 |
Altersgutschrift bei einem Beschäftigungsgrad von 100 %** | 2'533 | 5'033 | 7'533 |
Altersgutschrift bei einem Beschäftigungsgrad von 50 %** | 353 | 1'283 | 2'533 |
Unterschied bei den Altersgutschriften | -86% | -75% | -66% |
* Bei Bruttolöhnen zwischen CHF 21’151 und CHF 28’200 beträgt der versicherte Lohn fix CHF 3’525
** Annahme: Bei einem 40-Jährigen 10 % des versicherten Lohns
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, Credit Suisse
Alterskapital mit privater Vorsorge ergänzen
Angesichts der Vorsorgeeinbussen in der 1. und 2. Säule ist es für Leute mit reduziertem Arbeitspensum umso wichtiger, ihr Alterskapital frühzeitig durch privates Sparen zu ergänzen, um im Ruhestand auf ein angemessenes Finanzpolster zurückgreifen zu können. Auch mit kleinen Beträgen können sich regelmässige Einzahlungen in die dritte Säule lohnen.