Maximalbeiträge Säule 3a für selbstständig Erwerbende
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Wie viel dürfen selbstständig Erwerbstätige in die Säule 3a einzahlen, wenn sie sich im Verlauf eines Jahres selbstständig machen?

Viele selbstständig Erwerbende fragen sich, wie viel sie in dem Jahr, in dem sie sich selbstständig gemacht haben, in die private Vorsorge einzahlen dürfen. Grundsätzlich lassen sich zwei Einzahlungsmöglichkeiten kombinieren.

Der Umfang der zulässigen Einzahlungen im Rahmen der Säule 3a – und der entsprechenden steuerlichen Abzüge – hängt davon ab, ob man einer Pensionskasse angeschlossen ist. Falls ja, können 2023 maximal CHF 7’056 in die Säule 3a eingezahlt werden. Möglich ist dies auch für selbstständig Erwerbstätige mit eigener AG oder GmbH. Dann gilt man als Angestellter der eigenen Firma und ist somit obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann 2023 maximal 20 % des Nettojahreseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Für diese Einzahlungen gilt 2023 zudem eine Obergrenze von CHF 35’280.

Nur im ersten Jahr sind Einzahlungen kombinierbar

In dem Jahr, in dem man sich selbstständig macht, lassen sich beide Einzahlungsmöglichkeiten kombinieren. Für die Zeit, in der man angestellt war, kann man einen Vorsorgebeitrag von CHF 7’056 in die Säule 3a einzahlen. Für den Rest des Jahres kann man weitere 20 % vom Nettoeinkommen aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit als Beitrag einzahlen. Dabei ist zu beachten, dass die Summe der beiden Beitragszahlungen den zulässigen Höchstbetrag von CHF 35’280 nicht übersteigt.