Wenn Kinder online einkaufen
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Wenn Kinder online einkaufen

Die Gefahr von unerwünschten Einkäufen im Internet lauert überall. Ob in Onlineshops oder App-Stores – dank gespeicherten Logins und der hinterlegten Kreditkarte reicht oft nur ein Klick und der Kauf ist abgeschlossen. Die Folgen bemerken Eltern häufig erst, wenn die Kreditkartenabrechnung auf dem Tisch liegt. Hier gibt’s Tipps für kindersicheres Onlineshopping.

Onlineshops, App-Stores, E-Mail-Accounts, Social-Media-Kanäle – bei der Vielzahl an Benutzerkonten scheint es oft praktisch, die jeweiligen Login-Daten zu speichern. Was für Eltern eine Erleichterung ist, bietet Kindern gleichzeitig die Chance, ganz unbemerkt und ungewollt Accounts zu nutzen. Sind auch die Bankdaten hinterlegt, kann der Nachwuchs sogar auf Familienkosten einkaufen. Gerade bei Kreditkarten ist besonders Vorsicht geboten. Denn häufig wird für den Abschluss des Kaufs nicht einmal die Eingabe der PIN vorausgesetzt. Das Resultat: Eltern bemerken die unerwünschten Kosten erst Wochen später auf der Kreditkartenabrechnung.

Mehr als 500 Franken für virtuelle Beeren

Familie Hochreuter aus Wittnau hat erlebt, wie schnell ein harmloses Kinderspiel über 500 Franken kosten kann. Die beiden Kinder erhielten zu Weihnachten ein neues Tablet geschenkt und durften sich je eine App aussuchen. Die Wahl der beiden fiel auf ein Spiel. Damit auch nichts schiefläuft, hat der Familienvater selbst die Apps heruntergeladen und installiert.

Am nächsten Tag kam die grosse Überraschung: Die Kreditkarte war mit 567 Franken belastet. «Wir wussten zuerst gar nicht, woher dieser Betrag kommt», erzählte die Familie. Bald wurde klar, dass die Kinder völlig unbeabsichtigt und ohne Eingabe eines Passworts im Spiel für echtes Geld virtuelle Beeren gekauft hatten. «Die App war so aufgebaut, dass unsere Kinder gar nicht bemerkten, dass sie echtes Geld ausgaben.»

Familie Hochreuter suchte Hilfe beim K-Tipp und bezahlte schliesslich nichts. Sie haben gegen die Belastung der Kreditkarte erfolgreich Einsprache erhoben und erhielten das Geld zurückerstattet.

Die App war so aufgebaut, dass unsere Kinder gar nicht bemerkten, dass sie echtes Geld ausgaben.

André Hochreuter, Familienvater

So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Der Fall der Familie Hochreuter zeigt, wie schnell ein unbeabsichtigter Onlinekauf geschieht. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, dass Geld zurückerstattet zu erhalten.

  • Apple-Kunden können über das iTunes-Konto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt eine App oder einen In-App-Kauf widerrufen. Wählen Sie «Problem melden» und «Ich möchte diesen Kauf stornieren».
  • Für Apps bei Android gibt es bisher nur eine zweistündige Rückgabefrist. Wählen Sie hierzu «Mein Konto» und «erstatten».
  • Bei Onlinekäufen gibt es in der Schweiz – anders als in der EU – kein Widerrufsrecht. Prüfen Sie jedoch die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es kann sein, dass der Onlinehändler trotzdem ein Widerrufsrecht verankert hat.
Tipp: Damit es gar nicht erst zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, zeigen Sie Ihren Kindern aktiv die Gefahren von Online-Einkäufen. Treffen Sie gemeinsam Vereinbarungen. Überlegen Sie sich zum Beispiel ein monatliches Kontingent, von dem Kinder sich Apps oder andere Onlineprodukte kaufen dürfen.